Trump-Regierung: Marihuana bleibt trotz Neuklassifizierung bundesweit illegal
Die Drogenbeauftragte des Weißen Hauses stellt klar: Die Einstufung in „Schedule III" bedeutet keine allgemeine Legalisierung von Cannabis.

Die Drogenbeauftragte der Trump-Administration, Sara Carter Bailey, hat in einem Interview mit dem US-Sender Newsmax unmissverständlich klargestellt: Marihuana bleibt auf Bundesebene illegal. „Es ist weiterhin illegal", sagte die Direktorin des Office of National Drug Control Policy (ONDCP) im Weißen Haus. Die Aussage erfolgte im Rahmen eines Interviews über die neue nationale Drogenkontrollstrategie der Regierung.
Carter Bailey erläuterte, was die Neueinstufung konkret bedeutet: „Die Einstufung in ‚Schedule III' auf exekutiver Ebene ermöglicht den Einsatz durch Ärzte, für die Forschung und für medizinische Zwecke." Eine umfassende Legalisierung von Cannabis sei damit ausdrücklich nicht verbunden. Damit reagiert die Regierung auf weitverbreitete Missverständnisse über die Tragweite der Neuklassifizierung.
Gemäß einer im vergangenen Monat vom amtierenden US-Justizminister Blanche unterzeichneten Anordnung wurden Marihuana-Produkte, die durch eine staatliche medizinische Cannabis-Lizenz reguliert werden, sofort in die Kategorie „Schedule III" des Controlled Substances Act (CSA) eingestuft. Gleiches gilt für alle Marihuana-Produkte, die von der US-Arzneimittelbehörde FDA zugelassen sind. Der Controlled Substances Act ist das zentrale US-Bundesgesetz zur Klassifizierung und Regulierung von Drogen und Substanzen.
Rechtliche Grauzone für die Cannabis-Industrie
Der wissenschaftliche Dienst des US-Kongresses (Congressional Research Service) veröffentlichte zuletzt einen Bericht zur Neueinstufung, der die rechtliche Lage differenziert bewertet. Demnach genießen zertifizierte Patienten, die medizinisches Cannabis aus staatlich lizenzierten Abgabestellen beziehen, nun zwar bestimmte Schutzrechte unter „Schedule III". Die Branche als Ganzes wird jedoch nicht als in „voller Übereinstimmung" mit dem Bundesrecht stehend betrachtet.
„Somit scheint die Anordnung Endverbraucher dazu zu berechtigen, Marihuana für medizinische Zwecke ohne ein CSA-konformes Rezept zu besitzen", heißt es in dem Kongressbericht. Für Unternehmen und Beschäftigte in der nach einzelstaatlichem Recht legalen Cannabis-Industrie bleibt die Situation hingegen komplizierter: Die Anordnung könnte es ihnen zwar ermöglichen, den CSA einzuhalten, bringe sie aber möglicherweise nicht in volle Übereinstimmung mit dem Bundesrecht.
Zusätzlich thematisiert die neue nationale Drogenkontrollstrategie die bevorstehende erneute Kriminalisierung von Hanf-THC-Produkten auf Bundesebene. Diese ist für später in diesem Jahr unter einem von Präsident Donald Trump unterzeichneten Gesetz geplant. Das Dokument warnt zudem vor „hochpotentem" Marihuana und äußert Besorgnis darüber, dass internationale Kartelle und kriminelle Gruppen die Legalisierungsgesetze einzelner US-Bundesstaaten für Cannabis ausnutzen.
Illegaler Anbau mit Verbindungen zu Kartellen und China
Carter Bailey sprach im Interview auch ein weiteres Problem an: illegale Marihuana-Anbauflächen in den USA. „Wir haben da draußen auch ein Problem mit illegalem Marihuana-Anbau", sagte sie. „Dies sind Anbauflächen, die direkt mit der Kommunistischen Partei Chinas, dem Sinaloa-Kartell und dem Cártel Jalisco Nueva Generación in Verbindung stehen, und wir haben bei einigen Produkten eine Potenz von bis zu 90 Prozent beobachtet."
Die Drogenbeauftragte betonte, dass Strafverfolgungsbehörden aktiv gegen diese illegalen Strukturen vorgehen. „Wir sollten nicht zulassen, dass gegnerische Staaten oder Widersacher Ackerland in den Vereinigten Staaten kaufen, selbst über Strohmänner, um illegal Marihuana anzubauen und damit nicht nur unsere Bevölkerung, sondern auch unseren Boden zu vergiften", so Carter Bailey.
Bemerkenswert ist, dass Carter Bailey vor ihrer Bestätigung als Drogenbeauftragte eine differenziertere Haltung zur Cannabis-Legalisierung einnahm. Im Jahr 2024 erklärte sie: „Ich habe kein Problem damit, wenn es legalisiert und überwacht wird." Sie sprach sich dabei ausdrücklich für den medizinischen Einsatz von Cannabis aus, etwa für Krebspatienten. Diese frühere Position steht in einem gewissen Kontrast zu ihrer aktuellen Rolle als Vertreterin der restriktiven Drogenpolitik der Trump-Administration.
Für die internationale Cannabis-Branche und Investoren verdeutlicht die Klarstellung, dass die Neuklassifizierung in „Schedule III" zwar ein regulatorischer Fortschritt ist, jedoch keine vollständige Rechtssicherheit auf Bundesebene schafft. Die Lage bleibt für Unternehmen, die in US-Bundesstaaten mit legalisiertem Cannabis tätig sind, weiterhin komplex.
