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Tesla Roadster: Fünf große Fragen zum fliegenden Elektroauto

Tesla zeigt den neuen Roadster auf einem SpaceX-Testgelände in Texas – lässt aber Preis, Technik und Zulassung offen.

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Tesla Roadster: Fünf große Fragen zum fliegenden Elektroauto

Tesla hat am Donnerstag auf einem Testgelände von SpaceX im US-Bundesstaat Texas den neuen Roadster präsentiert. Damit löste Chief Executive Elon Musk ein langjähriges Versprechen ein: Der nächste Roadster sollte flugfähig sein. Die Demonstration geriet zu einem großen Spektakel, das Science-Fiction scheinbar in die Realität verwandelte. Zugleich ließ der Auftritt einige entscheidende Details offen.

Für Anleger war das Debüt ein klassisches „Sell the news"-Muster: Die Tesla-Aktie TSLA gab um 2,13 Prozent nach. Das Unternehmen lieferte eine spektakuläre Show, ohne die Fragen zu beantworten, die für eine Bewertung des Produkts zentral wären. Vor allem der Preis wurde nicht bekannt gegeben. Genau solche Lücken sind es, die den Markt nach einer Präsentation skeptisch zurücklassen.

Fünf große Fragen bleiben offen

Die erste und wichtigste Unklarheit betrifft die Technik. Ob der tatsächliche Produktions-Roadster schweben und vertikale Beschleunigung erreichen kann, ist offen. Ebenso ungeklärt ist, wo ein solches Fahrzeug rechtlich überhaupt fliegen dürfte. Damit steht hinter der Show noch kein belastbares Produktversprechen.

Die dritte Frage gilt dem Preis. Tesla nannte für den Roadster keine Zahl. Die vierte Frage betrifft den Zugang: Das Topmodell namens „Rocket" wird auf der Tesla-Website als mit einem „vollständigen Flugsystem" ausgestattet beschrieben und ist nur auf Einladung erhältlich. Wer eingeladen wird, eines zu besitzen, ist unklar.

Die fünfte Frage richtet sich an die Strategie. Autoexperten und Analysten gehen davon aus, dass Tesla langfristig wahrscheinlich nicht stärker auf fliegende Autos setzen wird. Dennoch könnte der Roadster nach Einschätzung der Fachleute Wert für das Unternehmen schaffen. Der Nutzen liegt damit eher in der Positionierung als in einem neuen Massenmarkt.

Ein Sitzplatz und keine Straßenzulassung

Tesla beschreibt den „Rocket" als einsitziges Fahrzeug, das derzeit nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Damit ist der fliegende Roadster kein Auto für den Alltag, sondern ein reines Nischenprodukt. Für deutsche Privatanleger ist das insofern relevant, als hier kein Volumenmodell entsteht, das kurzfristig nennenswerte Umsätze liefern könnte.

Die „Zurück in die Zukunft"-Fantasie, mit dem Auto über den Verkehr zu schweben, dürfte der Roadster damit nicht erfüllen. Das dämpft die Erwartung an ein Fahrzeug, das den Straßenverkehr grundlegend verändert. Der Wert für Tesla liegt nach Ansicht der Analysten daher eher in der Markenwirkung und der technologischen Strahlkraft als in reinen Stückzahlen.

Tesla reagierte nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme. Offen bleibt damit auch, wann und in welcher Stückzahl der fliegende Roadster tatsächlich auf den Markt kommen soll. Diese Punkte sind für die Einschätzung des Geschäftspotenzials entscheidend.

Was Anleger daraus ableiten können

Bis diese Fragen beantwortet sind, bleibt der fliegende Roadster vor allem ein Marketinginstrument. Tesla hat mit der Demonstration gezeigt, was technisch denkbar ist – nicht aber, was tatsächlich lieferbar und zulassungsfähig ist. Zurück bleibt ein Bündel an Ankündigungen ohne Preis, ohne Zulassung und ohne konkreten Zeitplan.

Für deutsche Anleger bedeutet das, die weitere Berichterstattung genau zu verfolgen. Sobald Tesla Angaben zu Preis, Produktion und Regulierung nachliefert, wird sich das Bild schärfen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der Roadster ein ernsthaftes Umsatzargument ist oder ein Spektakel bleibt.

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