ANZEIGE

Kalifornien: Fast 12.000 E-Autos über neues Prämienprogramm gefördert

Der Staat stellt 270 Millionen Dollar bereit, doch die gesamten EV-Verkäufe in Kalifornien und den USA sinken.

•• 5 Min
Kalifornien: Fast 12.000 E-Autos über neues Prämienprogramm gefördert

Kalifornien hat am Freitag mitgeteilt, dass seit August nahezu 12.000 Bewohner des Bundesstaates ein Elektrofahrzeug mit Hilfe staatlicher Prämien gekauft haben. Das Programm hat ein Volumen von 270 Millionen Dollar und wird vom Staat und den Automobilherstellern gemeinsam finanziert. Die Zahl der geförderten Käufe steht allerdings einem rückläufigen Gesamtmarkt gegenüber.

Denn die gesamten EV-Verkäufe in Kalifornien und in den USA sind rückläufig, seit die Administration von Präsident Donald Trump die bundesstaatlichen Anreize für diese Fahrzeuge gestrichen hat. Weltweit steigen die Verkäufe von Elektrofahrzeugen dagegen – getrieben durch steigende Ölpreise. Für deutsche Anleger ist das ein wichtiger Hinweis: Der US-Markt entwickelt sich derzeit gegen den globalen Trend.

Das Programm richtet sich an kalifornische Bewohner, die ihr erstes Elektrofahrzeug kaufen. Gouverneur Gavin Newsom hatte es im Juli unterzeichnet. Vorgesehen sind Prämien von 3.500 Dollar für neue EVs mit einem Ladenpreis von bis zu 50.000 Dollar sowie 1.750 Dollar für gebrauchte EVs, die nicht mehr als 25.000 Dollar kosten.

Die Details

Bis zum 30. September machten EVs 18% aller Verkäufe im Bundesstaat aus. Das ist ein Rückgang gegenüber 23% im Vorjahr und 25% im Jahr 2024. Tesla-Fahrzeuge machen mehr als die Hälfte der in Kalifornien verkauften EVs aus.

Bisher wurden etwa 70 Millionen Dollar ausgegeben. Konkret wurden 11.806 neue EVs und 132 gebrauchte EVs erworben, was noch 200 Millionen Dollar an Fördermitteln übrig lässt. Zu den im Rahmen des Programms gekauften Fahrzeugen gehören 5.658 Tesla, 1.700 Hyundai, knapp 1.400 Toyota und 1.100 General-Motors-EVs.

Nissan ist dem Programm gerade beigetreten, Mitsubishi Motors wird im November starten. Zu den anderen beteiligten Automobilherstellern gehören Ford, Honda, Kia, Lexus (die Markenmarke von Toyota), Lucid, Rivian, Subaru und Volvo. Für Tesla-Modelle stehen im Rahmen des Programms keine Mittel mehr zur Verfügung. Das Programm umfasst 135,5 Millionen Dollar an staatlichen Mitteln und 135,5 Millionen Dollar von den teilnehmenden Automobilherstellern.

Auf Bundesebene hat die US-Regierung die Unterstützung für EVs und Ladeinfrastrukturprogramme eingestellt. Trump unterzeichnete 2025 ein Gesetz, das die bundesstaatliche Steuerermäßigung für EVs in Höhe von 7.500 Dollar und die bundesstaatliche Steuerermäßigung für gebrauchte EVs in Höhe von 4.000 Dollar abschaffte. Das hat die US-Verkäufe reduziert.

Das vorherige Prämienprogramm in Kalifornien endete 2023. Es kostete 1,49 Milliarden Dollar und subventionierte über ein Jahrzehnt hinweg 586.000 EV-Käufe. Der neue Ansatz ist damit deutlich kleiner dimensioniert als sein Vorgänger.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 27.09.2026 berichtete aktien.news, dass Trump neue Kraftstoffverbrauchsvorschriften genehmigt und damit die strengeren Richtlinien der Biden-Administration zurückgenommen hat. Die bisherigen Vorgaben zielten darauf ab, den Kraftstoffverbrauch zu senken und den verstärkten Einsatz von Elektro- und Hybridtechnologie zu fördern. Mit der Änderung erfüllte Trump ein Wahlversprechen, Politiken abzuschaffen, die Elektrofahrzeuge förderten oder Anreize für sie schufen.

Am 30.05.2026 meldete aktien.news, dass das California Air Resources Board (CARB) weitreichende Änderungen am Kohlenstoffmarkt des US-Bundesstaates Kalifornien genehmigt hat. Ölraffinerien und andere Industrieunternehmen könnten dadurch zusätzliche kostenlose Emissionszertifikate im Wert von bis zu 4 Milliarden US-Dollar erhalten. Der Schritt war eine direkte Reaktion auf den wachsenden politischen Druck durch Inflation und hohe Benzinpreise.

Am 19.02.2026 berichtete aktien.news, dass Kalifornien und zwölf weitere US-Bundesstaaten Klage gegen die Trump-Regierung eingereicht haben, um die Auszahlung von bereits bewilligten Fördermitteln für saubere Energieprojekte zu erzwingen. Im Zentrum stand ein Betrag von 1,2 Milliarden Dollar für das Wasserstoffprojekt ARCHES. Generalstaatsanwalt Rob Bonta machte deutlich, dass die Exekutive nicht befugt sei, vom Kongress bewilligte Gelder zurückzuhalten.

Und am 28.01.2026 berichtete aktien.news über eine Durchführungsverordnung von Trump zum Wiederaufbau von durch Waldbrände zerstörten Häusern und Unternehmen in Kalifornien, die einen politischen Konflikt mit dem demokratischen Gouverneur Gavin Newsom auslöste. Zwischen Washington und Sacramento bestehen damit in der Energie- und Klimapolitik anhaltende Auseinandersetzungen.

Der aktuelle Quelltext nennt einen weiteren Punkt: Trump hat sich auf mehreren Ebenen gegen EVs gewandt, einschließlich der Unterzeichnung einer Gesetzgebung im Juni 2025, die gegen Vorschriften Kaliforniens gerichtet ist. Diese Vorschriften wurden von fast einem Dutzend anderer Staaten übernommen und zielen darauf ab, den Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 2035 auslaufen zu lassen. Kalifornien hat Klage eingereicht, um das Verfahren zur Aufhebung der wegweisenden EV-Vorschriften anzufechten.

Die Verwaltung hat zudem weitere Änderungen finalisiert, die Automobilherstellern Milliarden an Kosten ersparen werden. Diese Kosten waren zuvor für den Kauf von Credits bei Tesla und anderen angefallen, um früheren regulatorischen Anforderungen nachzukommen.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger sind mehrere Punkte relevant. Erstens: Der US-Elektromarkt hängt derzeit stark von politischen Entscheidungen in Washington ab, während das globale Wachstum laut Quelltext von steigenden Ölpreisen getragen wird. Zweitens: Tesla bleibt in Kalifornien mit mehr als der Hälfte der verkauften EVs und 5.658 geförderten Fahrzeugen die dominierende Marke, auch wenn für Tesla-Modelle im laufenden Programm keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.

Drittens: Die Liste der beteiligten Hersteller zeigt, wie breit die Autoindustrie aufgestellt ist – von Hyundai, Toyota und General Motors über Ford, Honda, Kia, Subaru und Volvo bis zu den reinen EV-Anbietern Lucid und Rivian. Viertens: Die eingesparten Credit-Kosten könnten die Hersteller entlasten, während gleichzeitig die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in den USA zurückgeht. Diese gegenläufigen Effekte sind bei der Bewertung von Automobilaktien zu berücksichtigen. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Mitsubishi Motors wird im November in das Programm einsteigen, Nissan ist bereits beigetreten. Von den bereitgestellten 270 Millionen Dollar sind noch rund 200 Millionen Dollar verfügbar, sodass das Programm weiterhin Mittel für neue Anträge bereithält. Wie sich die EV-Verkäufe in Kalifornien und den USA insgesamt entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie sich die bundesstaatlichen Rahmenbedingungen weiter verändern.

Offen ist auch der Ausgang des Klageverfahrens, mit dem Kalifornien das Verfahren zur Aufhebung der wegweisenden EV-Vorschriften anficht. Bereits am 19.02.2026 hatte Kalifornien gemeinsam mit zwölf weiteren Bundesstaaten wegen blockierter Fördermittel für saubere Energie geklagt.

Kurz erklärt

  • EV: Abkürzung für Elektrofahrzeug, also ein Fahrzeug, das mit einem Elektromotor angetrieben wird.
  • Kaufprämie: Ein Zuschuss, der den Kaufpreis eines Fahrzeugs für den Käufer senkt.
  • Emissionszertifikat: Ein handelbares Recht, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen auszustoßen, das Unternehmen im Rahmen von Klimaprogrammen erwerben müssen.
Kalifornien ElektroautosEv-KaufprämieTesla KalifornienElektrofahrzeug Verkäufe UsaGavin NewsomDonald Trump Ev-SteuerAutomobilhersteller CreditsEv-Förderprogramm 270 Millionen Dollar

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.