Tankstellen-12-Uhr-Regel: Tausende Verstöße trotz sinkender Zahlen
Rund 780 Tankstellenbetreiber missachteten im September die 12-Uhr-Preisregel – Esso fällt dabei besonders negativ auf.

Seit ihrer Einführung im Frühjahr sorgt die sogenannte 12-Uhr-Regel für Tankstellen bundesweit für Diskussionen. Die Regelung schreibt vor, dass Preiserhöhungen an Tankstellen nur einmal täglich – und zwar um 12 Uhr – vorgenommen werden dürfen. Doch die Einhaltung lässt offenbar zu wünschen übrig: Im September verzeichneten die Behörden rund 780 Tankstellenbetreiber mit mutmaßlichen Verstößen. Immerhin: Das entspricht einem Rückgang von etwa einem Drittel gegenüber dem Stand Ende Juli.
Trotz des Rückgangs bleibt das Ausmaß erheblich. Mehr als 3.600 sogenannte grobe Verstöße wurden im September bundesweit registriert. Als grob gilt ein Verstoß, wenn die Preiserhöhung mehr als eine Stunde vor oder nach 12 Uhr erfolgt. Insgesamt halten damit etwa 5 Prozent aller Tankstellen die Regel nicht ein. Seit April wurden laut Bundeskartellamt rund 323.000 Preiserhöhungen außerhalb des erlaubten 5-Minuten-Fensters um 12 Uhr erfasst.
Esso mit auffällig vielen Verstößen
Besonders ins Auge fällt der Mineralölkonzern Esso: 18 Stationen des Unternehmens stehen im September für 561 mutmaßliche Verstöße – das entspricht gut 15 Prozent aller groben Fälle bundesweit. Esso äußerte sich zu den Vorwürfen bislang nicht. Mehrere Tankstellenbetreiber räumten gegenüber dem SWR ein, die Regel bewusst zu verletzen. In einem Fall im Enzkreis in Baden-Württemberg sind Verstöße laut Datenanalyse des SWR Data Lab seit April bis Ende September durchgehend sichtbar.
Das Bundeskartellamt betreibt eine Plattform, über die Verdachtsfälle an insgesamt 137 Länderbehörden weitergeleitet werden. Die Zuständigkeit für die Verfolgung liegt bei den Bundesländern – mit teils sehr unterschiedlichem Engagement. Baden-Württemberg kommt auf fast 68.000 Prüffälle, Rheinland-Pfalz auf rund 29.000. Berlin verschickte mehr als 200 Anhörungsschreiben, führte 79 Verfahren – stellte aber 28 davon wegen technischer Meldeverzögerungen ein. Bislang wurde in Berlin lediglich eine Strafe von 200 Euro verhängt.
Strafen bleiben weit unter dem gesetzlichen Maximum
Genau hier liegt ein zentrales Problem: Die verhängten Bußgelder sind bislang kaum abschreckend. Niedersachsen war Anfang August das erste Bundesland, das überhaupt Strafen verhängte – und erhöhte den Betrag inzwischen von 55 auf 100 Euro. Gesetzlich wären jedoch bis zu 100.000 Euro möglich. Ökonom Manuel Frondel vom RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung bringt es auf den Punkt: „Eine Strafe schreckt nur ab, wenn sie spürbar ist. Plausibel ist, dass die öffentliche Aufmerksamkeit Wirkung zeigt."
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben noch keine klare Zuständigkeit für die Ermittlungen definiert. Das Berliner Ministerium sprach in diesem Zusammenhang von „unzureichender interner Organisation". Frondel warnte zudem, dass eine strikte Durchsetzung der Regel einen immensen bürokratischen Aufwand und mehr Personal erfordere.
Politischer Druck wächst: Abschaffung gefordert
Die Kritik an der Regel selbst nimmt zu. Ende September forderte der Bundesrat, die 12-Uhr-Regel abzuschaffen und die Verfolgung von Verstößen bei einer Bundesbehörde zu bündeln. Auch der ADAC spricht sich klar für eine Abschaffung aus: „Wer mittags nach 12 Uhr tanken muss, hat erhebliche Zusatzkosten, die sich in keiner Weise rechtfertigen lassen."
Für Verbraucher und Privatanleger, die Mineralölaktien oder Energiewerte im Depot halten, ist die Entwicklung relevant: Die Debatte um die 12-Uhr-Regel zeigt, wie regulatorischer Druck auf Tankstellenbetreiber und Mineralölkonzerne wirken kann. Sollte die Regel verschärft oder durch eine neue Regelung ersetzt werden, könnten sich die Betriebskosten für Tankstellennetze verändern. Gleichzeitig verdeutlicht der Fall Esso, dass mangelnde Compliance auch Reputationsrisiken mit sich bringt – ein Faktor, den Anleger bei der Bewertung von Energieunternehmen im Blick behalten sollten.
