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Steueränderungen 2024: Mehr Geld für Familien und längere Fristen für die Steuererklärung

Eine Übersicht über die neuen Regelungen und Entlastungen im deutschen Steuersystem im Jahr 2024

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Steueränderungen 2024: Mehr Geld für Familien und längere Fristen für die Steuererklärung

Höherer CO2-Preis, Plastikabgabe, steigende Steuer auf Flugtickets und Speisen im Restaurant: Das Leben in Deutschland wird ab dem kommenden Jahr teurer. „Alles in allem dürfte die Inflationsrate im Januar knapp vier Prozent betragen“, schreibt die Commerzbank in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie. Im November war sie in Deutschland auf 3,2 Prozent gefallen, den niedrigsten Stand seit rund zweieinhalb Jahren.

Auch die Steuerzahler müssen sich bescheiden. Die E-Auto-Prämie wurde abgeschafft, die Erhöhung der Netzentgelte beim Strom müssen sie nun selbst tragen. Stefan Heine, Geschäftsführer des Steuersoftware-Anbieters Smartsteuer, sagt: „Steuerzahler können noch auf das Wachstumschancengesetz hoffen, denn darin sind aktuell viele Steuererleichterungen enthalten, die vermutlich rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.“

Doch noch gibt es darüber Streit in der Politik – wann das Wachstumschancengesetz kommt, ist noch offen. Einige Steueränderungen stehen jedoch schon fest. Das Handelsblatt sagt, wo Steuerzahler profitieren und wo nicht.

Altersvorsorgeaufwendungen erhöht Schon seit 2023 können die Vorsorgeaufwendungen für das Alter, also die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Rentenversicherung, vollständig als Sonderausgaben steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Der jährliche Betrag ändert sich aber in Abhängigkeit von der Beitragsbemessungsgrenze. 2024 können daher Rentenbeiträge bis zu einer Höhe von 27.565 Euro (Paare: 53.054 Euro) geltend gemacht werden.

Grundfreibetrag steigt Ab Januar müssen auf die ersten 11.604 Euro Einkommen keine Steuern gezahlt werden. Damit steigt der sogenannte Grundfreibetrag um 696 Euro. Dies wurde bereits 2022 beschlossen. Die Bundesregierung verständigte sich zudem darauf, den Betrag um weitere 180 Euro anzuheben. „Noch liegt das entsprechende Gesetz als Entwurf nicht vor“, betont der Bund der Steuerzahler. Die Anhebung könne jedoch auch rückwirkend zum 1. Januar 2024 erfolgen.

Unterhaltshöchstbetrag steigt Unterhaltsleistungen können steuermindernd geltend gemacht werden. Der sogenannte Unterhaltshöchstbetrag steigt jedes Jahr mit dem steuerlichen Grundfreibetrag auf dasselbe Niveau von nun 11.604 Euro. „Bis zu diesem Betrag können Unterstützungsleistungen an Angehörige oder andere begünstigte Personen steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Voraussetzung für die Geltendmachung von Unterhaltsleistungen ist, dass für die unterhaltene Person kein Anspruch auf Kindergeld besteht und sie kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Zusätzlich können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden.

Kinderfreibetrag angehoben Der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert, wird ebenfalls angehoben. Ab 1. Januar 2024 beträgt er für jeden Elternteil 3192 Euro, für beide Elternteile zusammen 6384 Euro. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag gibt es für jeden Elternteil einen Freibetrag von 1464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Dieser Betrag ändert sich nicht. Im Jahr 2024 beträgt der Kinderfreibetrag inklusive Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf daher insgesamt 9312 Euro für Paare und 4656 Euro für Alleinstehende.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte an, den Kinderfreibetrag für 2024 noch weiter anzuheben. Noch liegt das entsprechende Gesetz als Entwurf nicht vor. Die Erhöhung kann auch rückwirkend innerhalb des Jahres 2024 erfolgen.

Steuersätze greifen später Parallel zum Grundfreibetrag werden auch die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird daher für jeden Euro fällig, der das zu versteuernde Jahreseinkommen von 66.761 Euro statt 62.810 Euro überschreitet. Keine Steuerentlastungen gibt es dagegen für die Top-Verdiener. Der sogenannte Reichensteuersatz greift unverändert ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro.

Soligrenze wird erhöht Ab 2024 muss ein Single erst dann Solidaritätszuschlag abführen, wenn er mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlt. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von annähernd 80.000 Euro notwendig. Für Ehepaare gelten jeweils die doppelten Verdienstgrenzen.

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