ANZEIGE

SpaceX will 40 Milliarden Dollar Schulden für Nvidia-KI-Chips aufnehmen

Laut Financial Times verhandelt SpaceX über 40 Milliarden US-Dollar, um Nvidia-Chips zu kaufen und Cloud-Anbieter zu werden.

•• 4 Min
SpaceX will 40 Milliarden Dollar Schulden für Nvidia-KI-Chips aufnehmen

SpaceX befindet sich nach einem Bericht der Financial Times in Verhandlungen über die Aufnahme von 40 Milliarden US-Dollar. Mit dem Kapital sollen fortschrittliche Chips des Grafikprozessor-Spezialisten Nvidia sowie damit verbundene Systeme finanziert werden. Das von Elon Musk geleitete Raumfahrtunternehmen, das unter dem Kürzel SPCX geführt wird, verfolgt damit das Ziel, ein bedeutender Akteur im Bereich der künstlichen Intelligenz und ein Anbieter von Cloud-Diensten zu werden.

Die Financial Times beruft sich in ihrem Bericht auf mit der Angelegenheit vertraute Personen. Demnach plant SpaceX, rund 10 Milliarden US-Dollar über Bankkredite aufzunehmen. Weitere 30 Milliarden US-Dollar sollen über Investment-Grade-Anleihen eingesammelt werden. Zusammen ergibt sich daraus das angestrebte Volumen von 40 Milliarden US-Dollar, das vollständig in den Erwerb der Rechenhardware fließen soll.

Der Schritt ist bemerkenswert, weil SpaceX damit hohe Schulden aufnimmt, um in eine Infrastruktur zu investieren, die erst mittelfristig Erträge abwerfen dürfte. Der Bericht spricht von „erstaunlichen“ KI-Renditen, die das Unternehmen anstrebt. Ob und wann sich diese Renditen einstellen, lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht ableiten.

Die Details

Im Zentrum der Transaktion stehen zwei Finanzierungsbausteine. Der erste ist ein Bankkredit in Höhe von etwa 10 Milliarden US-Dollar. Der zweite ist eine Anleiheemission von zusätzlich 30 Milliarden US-Dollar, die im Investment-Grade-Segment platziert werden soll. Investment-Grade bedeutet, dass die Papiere von Ratingagenturen als vergleichsweise kreditwürdig eingestuft werden – eine Voraussetzung dafür, dass institutionelle Investoren wie Versicherungen oder Pensionsfonds überhaupt zeichnen dürfen.

Mit dem Erlös will SpaceX fortschrittliche Grafikprozessoren von Nvidia erwerben. Grafikprozessoren, kurz GPUs, sind die zentrale Hardware für das Training und den Betrieb großer KI-Modelle. Der Kauf umfasst laut Bericht neben den Chips auch damit verbundene Systeme, also die übrige Recheninfrastruktur, die für den Betrieb der Prozessoren notwendig ist.

Als Zeitpunkt der Verhandlungen nennt die Quelle den 7. Oktober 2026. Die Gespräche sind dem Bericht zufolge noch nicht abgeschlossen. Ob und zu welchen Konditionen die Finanzierung tatsächlich zustande kommt, ist damit offen. SpaceX selbst hat sich zu dem Bericht nicht geäußert.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die aktuelle Finanzierungsrunde steht nicht isoliert. Bereits am 24.06.2026 berichtete aktien.news, dass SpaceX Investment-Grade-Anleihen im Volumen von 25 Milliarden US-Dollar platziert hatte. Das Volumen war über den Bloomberg Terminal bekannt geworden. Damals hieß es, Musk erhöhe die Gesamtverschuldung seines Unternehmensimperiums und senke gleichzeitig die jährliche Zinslast. Der Schritt galt als letzter in einer Reihe von Refinanzierungsmaßnahmen, mit denen ältere und teurere Verbindlichkeiten durch günstigere Konditionen ersetzt werden sollten.

Am 18.07.2026 berichtete aktien.news, dass SpaceX Gespräche mit dem US-Verteidigungsministerium über die Bereitstellung von Rechenzentrumskapazitäten im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar führt. Grundlage war ein Bericht des Wall Street Journal. Ziel einer solchen Vereinbarung wäre es, dem Pentagon den Betrieb von KI-Modellen zu ermöglichen. SpaceX ist bereits ein wichtiger Partner des Pentagons für Raketenstarts sowie satellitengestützte Kommunikation und Raketenverfolgung.

Am 15.08.2026 berichtete aktien.news über eine SEC-Meldung von Nvidia. Darin legte der Chiphersteller offen, dass er Ende Juni fast 123 Millionen Aktien von SpaceX besaß. Der Wert dieser Beteiligung belief sich zu diesem Zeitpunkt auf knapp 21 Milliarden US-Dollar. Da die SpaceX-Aktien seit dem Börsengang im Juni stark gefallen sind, war Nvidias Anteil inzwischen noch rund 17 Milliarden US-Dollar wert. Die Beteiligung geht auf Nvidias Investition in xAI zurück, die im Januar abgeschlossen wurde – kurz bevor Elon Musk das KI-Labor mit SpaceX fusionierte.

Am 28.08.2026 berichtete aktien.news, dass die Kapitalmärkte von gewaltigen Investitionszyklen im Bereich der künstlichen Intelligenz dominiert werden. Dabei stünden mit Tesla, SpaceX und Nvidia drei Unternehmen im Fokus, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Besonders spannend sei das Zusammenspiel zwischen SpaceX und Nvidia. SpaceX sei nach der Fusion mit xAI zu einem bedeutenden Akteur im KI-Bereich aufgestiegen.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Meldung aus mehreren Gründen relevant. Erstens zeigt sie, dass SpaceX den Weg in die KI-Infrastruktur nicht über Eigenkapital, sondern über Fremdkapital sucht. Das erhöht die Verschuldung und damit das finanzielle Risiko des Unternehmens. Zweitens ist Nvidia doppelt betroffen: als Lieferant der Chips und als Anteilseigner von SpaceX. Die engen Verflechtungen zwischen beiden Unternehmen werden damit weiter verstärkt.

Drittens verändert sich das Geschäftsmodell von SpaceX. Das Unternehmen war bislang vor allem als Raketen- und Satellitenanbieter bekannt. Mit dem Aufbau eigener Rechenkapazitäten und dem Ziel, Cloud-Anbieter zu werden, tritt es in einen Markt ein, der von großen Technologiekonzernen dominiert wird. Ob SpaceX dort bestehen kann, hängt maßgeblich davon ab, ob die angepeilten KI-Renditen tatsächlich erzielt werden.

Zu beachten ist, dass die Informationen auf einem Medienbericht unter Berufung auf anonyme Quellen basieren. Es handelt sich nicht um eine bestätigte Transaktion. Anleger sollten solche Meldungen daher mit der gebotenen Vorsicht einordnen. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Der Bericht nennt keine konkreten Termine für einen Abschluss der Finanzierung. Offen bleibt auch, wann die Nvidia-Chips geliefert und in Betrieb genommen werden sollen. Aus den früheren Berichten von aktien.news geht hervor, dass SpaceX bereits im Juni 2026 eine 25-Milliarden-Anleihe platziert hat und im Juli 2026 Gespräche mit dem Pentagon über Rechenzentrumskapazitäten führte. Sollte die nun diskutierte 40-Milliarden-Finanzierung zustande kommen, würde sich die Verschuldung des Unternehmens deutlich erhöhen. Weitere Angaben zu Plänen oder Erwartungen enthält die Quelle nicht.

Kurz erklärt

  • Investment-Grade-Anleihe: Eine Anleihe, die von Ratingagenturen als vergleichsweise kreditwürdig eingestuft wird und deshalb von vielen institutionellen Investoren gezeichnet werden darf.
  • Grafikprozessor (GPU): Ein spezialisierter Rechenchip, der vor allem für das Training und den Betrieb von KI-Modellen eingesetzt wird.
  • Cloud-Anbieter: Ein Unternehmen, das Rechenleistung und Speicher über das Internet zur Verfügung stellt, statt sie auf lokalen Geräten zu betreiben.
SpacexNvidiaKi-ChipsElon MuskInvestment-Grade-AnleiheCloud-AnbieterKünstliche IntelligenzSPCX

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. BASF im Umbruch: Evonik-Übernahme und EU-Batterie-Regeln
  5. Rohöl kehrt zu Vorkriegsniveau zurück – Dieselpreise bleiben Rekordhoch

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.