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Schweizer Ständerat will Steuer auf ausländische Arbeitskräfte einführen

Der Ständerat befürwortet eine Abgabe von mindestens 2.000 Franken pro eingestellter ausländischer Arbeitskraft – gekoppelt an das EU-Abkommen.

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Schweizer Ständerat will Steuer auf ausländische Arbeitskräfte einführen

Der Schweizer Ständerat hat sich für eine Steuer auf Unternehmen ausgesprochen, die ausländische Arbeitskräfte einstellen. Wie das Parlament am Dienstag auf seiner Website mitteilte, soll die vorgeschlagene Abgabe mindestens 2.000 Franken (rund 2.400 Dollar) pro Mitarbeiter betragen. Sie soll dann greifen, wenn Einwanderungs-, Arbeitslosen- oder Sozialhilfeempfänger bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Damit ist das Vorhaben aber noch nicht in trockenen Tüchern. Die Abgeordneten wollen die Abgabe erst dann einführen, falls die Wähler ein Paket an Vereinbarungen zur engeren Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union unterstützen. Die Steuer ist damit eng an ein größeres politisches Projekt gekoppelt – ein Paket, über das am Ende die Stimmbevölkerung entscheidet.

Der Ständerat ist die kleine Kammer des Schweizer Parlaments und vertritt die Kantone. Dass sich dieses Gremium grundsätzlich für die Abgabe ausspricht, ist ein erster wichtiger Schritt. Der Vorschlag stößt jedoch in einem Land auf Widerstand, in dem viele multinationale Konzerne betonen, dass sie einen einfachen Zugang zu internationalem Fachpersonal benötigen.

Ein sensibles Thema für die Schweizer Wirtschaft

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, regelt ihren Zugang zum europäischen Binnenmarkt aber über eine Reihe bilateraler Abkommen. Der geplante Ausbau dieser Zusammenarbeit ist politisch umstritten, und die angedachte Arbeitskräfteabgabe ist Teil dieses komplexen Geflechts. Für international tätige Unternehmen steht viel auf dem Spiel, denn qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland sind für viele Branchen ein zentraler Standortfaktor.

Bemerkenswert ist die Höhe der vorgeschlagenen Abgabe: Mindestens 2.000 Franken pro eingestellter ausländischer Arbeitskraft sollen fällig werden – umgerechnet rund 2.400 Dollar. Die konkrete Belastung hängt nach Angaben aus der Mitteilung des Parlaments davon ab, ob und in welchem Umfang die genannten Schwellenwerte bei Einwanderung, Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe überschritten werden.

Für deutsche Leserinnen und Leser ist der Vergleich naheliegend: Während in Deutschland über Fachkräfteeinwanderung und den Zugang zum Arbeitsmarkt diskutiert wird, geht die Schweiz mit diesem Vorschlag einen anderen Weg. Statt Anreize für die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte zu schaffen, sollen Unternehmen bei Überschreitung bestimmter Werte zur Kasse gebeten werden. Das trifft auf den Widerstand von Konzernen, die auf internationales Personal angewiesen sind.

Wie es weitergeht

Ob die Abgabe tatsächlich kommt, ist offen. Sie ist ausdrücklich an die Zustimmung der Wähler zu dem Paket an Vereinbarungen mit der EU gekoppelt. Sollte das Paket scheitern, entfällt nach der Logik des Vorstoßes auch die Steuer. Bis dahin bleibt der Vorschlag ein Streitpunkt zwischen wirtschaftlichen Interessen und migrationspolitischen Zielen.

Die Debatte zeigt, wie stark die Schweizer Politik bei der Zuwanderung zwischen Standortattraktivität und Regulierung abwägt. Für multinationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz wird die Entwicklung genau zu beobachten sein, denn sie betrifft unmittelbar ihre Personalpolitik und ihren Zugang zu internationalem Fachpersonal.

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