Optimale Steuermethoden für Dienstwagen: Wie Sie Ihre Abgaben reduzieren können
Erfahren Sie, wie die Wahl der richtigen Besteuerungsmethode für Ihren Dienstwagen das ganze Jahr über Steuern sparen kann

Mit dem nahenden Jahreswechsel bietet sich für Nutzerinnen und Nutzer von Dienstwagen eine wichtige Gelegenheit, um ihre Steuermethoden zu überdenken und möglicherweise erhebliche Einsparungen zu erzielen. In Deutschland ist etwa jedes neunte Fahrzeug auf den Straßen ein Dienstwagen, was nicht nur für die betreffenden Mitarbeiter von Vorteil ist, sondern auch für den Fiskus, der hier kräftig mitverdient – selbst wenn der Dienstwagen im Homeoffice nur für Videokonferenzen genutzt wird.
Für diejenigen, die ein Fahrtenbuch für ihren Dienstwagen führen, gestaltet sich die Besteuerung anders als für diejenigen, die die sogenannte Ein-Prozent-Methode gewählt haben. Letztere könnten im Nachteil sein, insbesondere wenn sie das Dienstfahrzeug selten privat nutzen, da hier monatliche pauschale Steuerzahlungen anfallen.
Daher ist es ratsam, zum Jahreswechsel die eigene Besteuerungsmethode kritisch zu überprüfen, da Änderungen in der Regel nur zum 1. Januar oder bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs im laufenden Jahr vorgenommen werden können.
Das Handelsblatt gibt denjenigen, die ihren Dienstwagen hauptsächlich für dienstliche Zwecke nutzen, den Ratschlag, ein Fahrtenbuch zu führen. Dieses ermöglicht es, nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu versteuern, was oft zu einer geringeren steuerlichen Belastung führt. Wer hingegen selten ins Büro pendelt und den Dienstwagen vorwiegend privat verwendet, sollte in Erwägung ziehen, von der Ein-Prozent-Methode auf die Einzelbewertung umzusteigen, was sogar rückwirkend möglich ist.
Wenn Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden dürfen, betrachtet das Finanzamt dies als "geldwerten Vorteil". Dieser Vorteil wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugefügt, was zur Berechnung von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer führt. Um Steuern und Abgaben zu sparen, ist es daher ratsam, diesen geldwerten Vorteil so niedrig wie möglich anzusetzen.
Für die Besteuerung von Dienstwagen, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, stehen zwei verschiedene Methoden zur Verfügung: die Ein-Prozent-Methode und das Fahrtenbuch.
Bei der Ein-Prozent-Methode wird der geldwerte Vorteil aus zwei Teilen gebildet: Der erste Teil betrifft die Möglichkeit der privaten Nutzung des Firmenwagens, während der zweite Teil für die dienstliche Nutzung steht.
Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Prozentsatzes des Bruttolistenpreises der Erstzulassung des Fahrzeugs. Für Elektroautos liegt dieser Satz aktuell bei 0,5 Prozent und soll ab 2024 sogar auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Dies ist jedoch noch nicht in Gesetzesform verabschiedet. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor beträgt der Satz ein Prozent des Listenpreises.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, eine Wirtschaftsprüferin hat einen dienstlichen Benziner mit einem Wert von 40.000 Euro. Damit ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 400 Euro pro Monat, der für die private Nutzung versteuert wird.
Für diejenigen, die ihren Firmenwagen überwiegend für dienstliche Fahrten nutzen, kann die Einzelbewertung eine vorteilhaftere Option sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Arbeitnehmer oft im Homeoffice arbeiten und weniger als 180 Tage pro Jahr zur Arbeit pendeln. In diesem Fall kann ein niedrigerer Satz auf Grundlage der tatsächlich zur Arbeit gefahrenen Tage angesetzt werden.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn die Wirtschaftsprüferin ihre 20 Kilometer lange Strecke zur Arbeit nur an 100 Tagen im Jahr zurücklegt, beträgt der geldwerte Vorteil 533 Euro pro Monat, was im Vergleich zur pauschalen Bewertung eine monatliche Ersparnis von 107 Euro bedeutet.
Wer seinen Dienstwagen ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet und keine privaten Fahrten unternimmt, muss lediglich den geldwerten Vorteil für die dienstliche Nutzung versteuern. Hierbei ist es ratsam, sich vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung über das Verbot der privaten Nutzung ausstellen zu lassen. In einem solchen Fall beläuft sich die Steuerbelastung auf die dienstliche Nutzung, wodurch erhebliche Einsparungen erzielt werden können.
Falls jemand im Laufe des Jahres feststellt, dass der Dienstwagen weniger als 180 Tage für dienstliche Zwecke genutzt wurde, ist es möglich, rückwirkend zur Einzelbewertungsmethode zu wechseln. Dies kann in der Steuererklärung geschehen, führt jedoch nicht zur Erstattung bereits gezahlter Sozialversicherungsbeiträge.
Es ist daher ratsam, den Arbeitgeber um eine Korrektur zu bitten. Am Ende des Jahres hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer zu korrigieren, indem er entsprechend weniger Lohnsteuer mit der Dezemberabrechnung an das Finanzamt abführt. In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig, sämtliche Informationen zu den Tagen, an denen der Dienstwagen nicht genutzt wurde,
