ANZEIGE

Kinderdepot für Paul: 50 Euro monatlich in den MSCI World

Seine Eltern eröffneten das Depot, als Paul neun Monate alt war – das Startkapital kam aus dem Taufgeld.

•• 4 Min
Kinderdepot für Paul: 50 Euro monatlich in den MSCI World

Paul ist vier Jahre alt und hat kein Interesse an Aktien, Fonds oder Zinseszins. Stattdessen begeistert er sich für Spielzeugbagger. Und doch besitzt der Junge bereits ein Wertpapierdepot. Seine Eltern haben es eröffnet, als Paul neun Monate alt war, wie die Wirtschaftswoche berichtet.

Kinderdepots gelten als Instrument, mit dem Eltern für Minderjährige langfristig Vermögen aufbauen können. Im Fall von Paul begann der Vermögensaufbau mit dem Taufgeld des Kindes. Auf dieser Basis investieren seine Mutter Stefanie Kurz und ihr Partner seither monatlich 50 Euro.

Das angestrebte Ziel ist ein kleines Vermögen, das Paul bis zu seiner Volljährigkeit erreichen soll. Ob das Depot zugleich einen Beitrag zur Finanzbildung leistet, ist eine offene Frage. Der Vierjährige jedenfalls interessiert sich derzeit weder für Kurse noch für Zinseszins.

Die Eltern setzen auf einen ETF auf den MSCI World

Das Kinderdepot von Paul ist auf einen einzigen Baustein ausgerichtet: einen ETF auf den globalen Aktienindex MSCI World. Ein solcher Fonds bildet die Entwicklung eines breiten Aktienmarkts nach, statt auf einzelne Unternehmen zu setzen. Die monatliche Sparrate von 50 Euro fließt damit in ein breit gestreutes Portfolio.

Die Beteiligten sind schnell benannt: Paul als Depotinhaber, seine Mutter Stefanie Kurz und ihr Partner als Einzahler. Das Startkapital stammte aus dem Taufgeld. Die Eröffnung fiel in die Zeit, als Paul neun Monate alt war; heute ist er vier Jahre alt.

Die Frage, ob ein Kinderdepot zur Finanzbildung beiträgt, lässt sich nicht allein mit dem Kontostand beantworten. Ein Depot kann Kindern den Umgang mit Geld und Kapitalmärkten näherbringen, wenn Eltern es erklären. Im Fall von Paul steht dieser Effekt noch aus, denn der Vierjährige interessiert sich bislang ausschließlich für Spielzeugbagger.

Die Frühstartrente soll Kinder früh an die Kapitalmärkte heranführen

Das Thema ist politisch in Bewegung. Bereits am 17.10.2026 berichtete aktien.news, dass der Bundestag die Frühstartrente der schwarz-roten Bundesregierung beschlossen hat. Damit treibt die Koalition aus Union und SPD eines ihrer zentralen rentenpolitischen Vorhaben voran. Ganz abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht, denn die Zustimmung des Bundesrats stand weiterhin aus. Kernidee ist es, Kinder früh für die private Altersvorsorge zu sensibilisieren und an die Kapitalmärkte heranzuführen.

Schon am 27.03.2026 hatte aktien.news über die grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge berichtet. Ab dem kommenden Jahr können Bürger demnach das neue Altersvorsorgedepot besparen – ohne Garantiepflichten, die bislang die Rendite aufgefressen haben. Stattdessen entscheiden Sparer selbst über ihre Anlage, und der Staat belohnt sie mit Zulagen. Der Bundestag hat den entsprechenden Beschluss gefasst, womit nach 25 Jahren die Ära der renditeschwachen Riester-Verträge endet.

Auch der Blick ins Ausland gehört zum Kontext. Am 19.07.2026 berichtete aktien.news über die sogenannten Trump Accounts in den USA. Anfang Juli läutete US-Präsident Donald Trump die goldene Glocke der New Yorker Börse für den offiziellen Start eines staatlich geförderten Wertpapierdepots speziell für Kinder. Ziel des Programms ist es, Minderjährigen frühzeitig den Zugang zum Aktienmarkt zu ermöglichen und damit eine langfristige Grundlage für die private Altersvorsorge zu schaffen. Das Angebot steht grundsätzlich allen Minderjährigen unter 18 Jahren offen.

Ein weiteres Beispiel lieferte aktien.news am 06.10.2026. Die beiden Kinder von Richard und Caitlin Brain sind gerade einmal 20 Monate und fünf Monate alt, doch ihre Eltern haben bereits Rentenkonten für sie eingerichtet. Das Paar aus Swansea im Süden von Wales zahlt monatlich 50 Pfund in das jeweilige Konto seiner Kinder ein. Nach den aktuellen britischen Vorschriften für private Rentenfonds können die Kinder auf dieses Geld jedoch erst mit 57 Jahren zugreifen.

Für Privatanleger zählt vor allem der lange Anlagehorizont

Für Privatanleger, die ein Kinderdepot erwägen, ist der Anlagehorizont das entscheidende Kriterium. Wer für ein Kleinkind spart, kann über viele Jahre hinweg Schwankungen an den Aktienmärkten aussitzen. Ein monatlicher Sparplan sorgt dafür, dass Käufe zu unterschiedlichen Kursen erfolgen, statt alles zu einem einzigen Zeitpunkt zu investieren.

Zugleich sollten Eltern wissen, dass das Vermögen im Depot rechtlich dem Kind gehört. Bis zur Volljährigkeit verwalten die Eltern das Konto, danach verfügt das Kind selbst über das Geld. Wer ein Kinderdepot eröffnet, bindet Kapital also langfristig und gibt die Kontrolle zu einem festen Zeitpunkt ab. Auch die laufenden Kosten eines ETF sollten Anleger vor dem Abschluss prüfen, da sie die Rendite über die Jahre beeinflussen.

Ein breit gestreuter Index-ETF verteilt das Risiko über zahlreiche Unternehmen und Länder. Das schützt nicht vor Verlusten, reduziert aber die Abhängigkeit von einzelnen Titeln. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten; die Entscheidung hängt von Ziel, Zeithorizont und Risikobereitschaft ab.

Ein weiterer Aspekt ist die Auswahl des Index. Der MSCI World umfasst Unternehmen aus zahlreichen Industrieländern, nicht aber aus allen Regionen der Welt. Anleger, die eine breitere Streuung wünschen, können dies bei der Produktauswahl berücksichtigen. Entscheidend bleibt, dass die gewählte Strategie zum eigenen Plan passt und über die gesamte Laufzeit durchgehalten wird.

Der Ausblick bleibt an Pauls Volljährigkeit gebunden

Der konkrete Plan im Fall von Paul ist eng an seine Volljährigkeit geknüpft: Bis dahin soll aus den monatlichen 50 Euro ein kleines Vermögen entstehen. Auf politischer Ebene bleibt abzuwarten, ob die Frühstartrente nach dem Beschluss des Bundestags auch die Zustimmung des Bundesrats erhält. Das neue Altersvorsorgedepot soll derweil ab dem kommenden Jahr für Sparer verfügbar sein.

Drei Begriffe erklären das Modell Kinderdepot

  • Kinderdepot: ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines Minderjährigen läuft und von den Eltern oder Erziehungsberechtigten geführt wird.
  • ETF: ein börsengehandelter Fonds, der einen Index nachbildet und Anlegern eine breite Streuung ermöglicht.
  • MSCI World: ein globaler Aktienindex, der die Entwicklung von Unternehmen aus zahlreichen Industrieländern abbildet.
KinderdepotMsci WorldETFFrühstartrenteStefanie KurzVermögensaufbauAltersvorsorgeFinanzbildung

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  2. Trump: Entscheidung über Iran steht bevor – Deal oder Angriff
  3. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  4. Weil Gotshal & Manges: Wie die Wall-Street-Kanzlei in die Krise geriet
  5. Trump vor Entscheidung: Abkommen mit Iran oder militärisches Vorgehen

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.