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Grunderwerbsteuer bis 6,5 Prozent: So senken Vermieter ihre Steuerlast

Die Grunderwerbsteuer belastet Käufer mit bis zu 6,5 Prozent – bei Vermietung lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich senken.

• 4 Min
Grunderwerbsteuer bis 6,5 Prozent: So senken Vermieter ihre Steuerlast

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, zahlt beim Erwerb zunächst einmal an den Staat. Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland bei bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises. Für die Finanzämter sind Immobilienkäufer damit eine beliebte Einnahmequelle – und das in erheblichem Umfang.

Im vergangenen Jahr summierten sich die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer nach einer Schätzung auf 15,1 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 18,5 Prozent gegenüber 2024. Die Zahlen zeigen, wie stark der Immobilienkauf für die öffentlichen Kassen ins Gewicht fällt – und wie sehr die Steuerlast der Käufer davon abhängt, in welchem Bundesland sie erwerben.

Denn der Satz ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Je nach Bundesland reicht die Spanne bis zu 6,5 Prozent, wie die Wirtschaftswoche berichtet. Wer eine Immobilie kauft, sollte deshalb vor dem Notartermin wissen, welcher Satz am Ort des Objekts gilt. Die Steuer fällt einmalig an und wird in der Regel über den Kaufpreis abgerechnet.

Doch so belastend die Grunderwerbsteuer beim Erwerb wirkt: Die gesamte Steuerlast eines Immobilienkaufs lässt sich deutlich senken. Entscheidend ist, wie die Immobilie genutzt wird. Vermieter haben dabei erheblich mehr Möglichkeiten als Selbstnutzer.

Bei Vermietung lässt sich die Steuerlast erheblich senken

Wer eine Immobilie vermietet, kann Ausgaben steuerlich geltend machen, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, und die Steuerlast fällt geringer aus. Die Wirtschaftswoche weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerlast bei Vermietung erheblich senkbar ist.

Für private Eigentümer ist das ein zentraler Hebel. Denn die laufenden Kosten eines Mietobjekts – etwa für Instandhaltung, Verwaltung oder Finanzierung – treffen den Vermieter zunächst voll, lassen sich aber steuerlich verrechnen. Je höher die Einnahmen aus Miete, desto stärker wirkt dieser Effekt.

Die Sonderabschreibung für Neubauten erweitert die Steuerspielräume

Ein zweiter Baustein betrifft den Neubau. Die Sonderabschreibung für Neubauten verbessert die Steuermöglichkeiten von Vermietern zusätzlich. Gesetzesänderungen wie diese haben den Rahmen für die Abschreibung in den vergangenen Jahren erweitert.

Für Anleger bedeutet das: Wer neu baut oder einen Neubau erwirbt und vermietet, kann über die Sonderabschreibung zusätzliche Beträge steuerlich geltend machen. Das kann die Rendite eines Mietobjekts spürbar beeinflussen – vorausgesetzt, die Voraussetzungen des Gesetzes sind erfüllt. Eine pauschale Aussage darüber, wie viel im Einzelfall möglich ist, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

Selbstnutzer haben deutlich geringere Steuerminderungsoptionen

Anders sieht es aus, wenn die Immobilie selbst bewohnt wird. Selbstnutzer haben geringere Steuerminderungsoptionen als Vermieter. Die Möglichkeiten beschränken sich im Wesentlichen auf bestimmte Maßnahmen – etwa die energetische Sanierung.

Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann unter Umständen einen Teil der Kosten steuerlich absetzen. Der Spielraum bleibt aber deutlich kleiner als bei einem vermieteten Objekt. Für Käufer heißt das: Die Entscheidung zwischen Eigennutzung und Vermietung ist nicht nur eine Frage der Lebensplanung, sondern auch eine steuerliche Weichenstellung.

Bereits am 24.09.2026 berichtete aktien.news über Förderung und Steuervorteile für private Eigentümer

Das Thema begleitet private Eigentümer seit Monaten. Bereits am 24.09.2026 berichtete aktien.news, dass private Vermieter in Deutschland vor einer doppelten Aufgabe stehen: Sie müssen ihre Gebäude zukunftsfähig machen und die Finanzierung dafür stemmen. Im Zentrum stehen die Energieeffizienz des Gebäudes und die altersgerechte Ausstattung der Wohnungen. Beide Felder entscheiden darüber, wie gut sich eine Immobilie vermieten lässt und wie sich ihr Wert entwickelt.

Am 17.07.2026 berichtete aktien.news, dass auf private Vermieter im Jahr 2026 gleich vier Baustellen zukommen: ein komplizierter Heizungstausch mit abrupten Förderkürzungen, schwierige Modernisierungsregeln, eine neue Mietrechtsreform und steuerliche Hürden. Rund fünf Millionen private Vermieter hierzulande sind betroffen. Laut einer Umfrage des Eigentümerverbandes Haus & Grund gaben 60,5 Prozent der befragten Vermieter an, ihre Vermietertätigkeit aufgeben oder einschränken zu wollen.

Auch die Kaufentscheidung selbst war zuletzt Gegenstand der Berichterstattung. Am 09.02.2026 berichtete aktien.news über eine Kostenanalyse für die 50 größten deutschen Städte, nach der sich Mieten in 22 von 50 Städten mehr lohnt als Kaufen. Am 13.05.2026 folgte ein Bericht über Australien, wo die Regierung Steuervergünstigungen für Vermieter zugunsten junger Käufer kürzt.

Für Privatanleger zählt vor allem die geplante Nutzung der Immobilie

Aus den vorliegenden Informationen ergibt sich eine klare Orientierung: Wer eine Immobilie vermietet, hat deutlich mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten als ein Selbstnutzer. Die Grunderwerbsteuer fällt in beiden Fällen an und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch – sie lässt sich nicht umgehen, wohl aber in die Gesamtkalkulation einbeziehen.

Anleger sollten deshalb vor dem Kauf klären, ob sie das Objekt selbst bewohnen oder vermieten wollen. Bei Vermietung lohnt der Blick auf die laufenden Kosten und darauf, ob eine Sonderabschreibung greift. Bei Selbstnutzung sind die steuerlichen Spielräume begrenzt, etwa über energetische Sanierung. Eine individuelle steuerliche Beratung ersetzt diese Übersicht nicht.

Gesetzesänderungen dürften die Steuermöglichkeiten weiter prägen

Der Quelltext nennt Gesetzesänderungen wie die Sonderabschreibung für Neubauten als Faktor, der die Steuermöglichkeiten erweitert. Damit bleibt die steuerliche Behandlung von Immobilien in Bewegung. Für Käufer bedeutet das, dass sich die Rahmenbedingungen ändern können und die Prüfung des aktuellen Rechtsstands vor dem Erwerb sinnvoll ist.

Diese drei Fachbegriffe sollten Immobilienkäufer kennen

  • Grunderwerbsteuer: eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie auf den Kaufpreis anfällt und je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt.
  • Sonderabschreibung: eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit, mit der Vermieter bei Neubauten zusätzliche Beträge über mehrere Jahre geltend machen können.
  • Werbungskosten: Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie anfallen und die steuerpflichtigen Einnahmen mindern.
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