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Gema verklagt OpenAI wegen Songtext-Nutzung

Klage gegen ChatGPT-Betreiber wegen unlizenzierter Verwendung deutscher Songtexte

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Gema verklagt OpenAI wegen Songtext-Nutzung

Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hat rechtliche Schritte gegen das US-Unternehmen OpenAI eingeleitet. Hintergrund ist die Behauptung, dass das KI-gestützte Sprachmodell ChatGPT, das von OpenAI entwickelt wurde, ohne entsprechende Lizenzierung mit urheberrechtlich geschützten deutschen Songtexten trainiert worden sei. Nach Angaben der Gema stammen diese Texte aus dem Repertoire der etwa 95.000 Mitglieder, deren Rechte sie vertritt. OpenAI habe jedoch keine Lizenz für die Nutzung dieser Inhalte erworben und somit auch keine Vergütung an die Urheber gezahlt. Infolgedessen hat die Gema am Mittwoch beim Landgericht München Klage eingereicht, die sich sowohl gegen die amerikanische Muttergesellschaft OpenAI als auch gegen die europäische Betreiberin OpenAI Ireland richtet.

Ziel der Klage sei es, laut Gema nachzuweisen, dass OpenAI systematisch auf das Repertoire der Gema zurückgreife, um seine KI-Modelle zu trainieren. ChatGPT sei in der Lage, auf einfache Anweisungen hin Originaltexte von Songs wiederzugeben, was darauf hindeute, dass diese Inhalte in die Trainingsdatenbank des Systems integriert worden seien. Die Gema betont, dass andere Internetdienste, die auf Songtexte zugreifen, für deren Nutzung bezahlen. OpenAI hingegen habe die Werke der Urheberinnen und Urheber „bewusst und systematisch“ verwendet, ohne hierfür entsprechende Lizenzen zu erwerben oder rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Eine offizielle Stellungnahme seitens OpenAI lag zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht vor.

Gema-Chef Tobias Holzmüller äußerte sich dazu, dass die Werke der Künstlerinnen und Künstler kein kostenloser Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme sein dürften. Er betonte, dass jede Nutzung solcher Songs eine Lizenzierung und eine faire Vergütung für die Urheberinnen und Urheber erfordere. Bereits im September hatte die Gema ein Lizenzmodell für generative KI-Systeme vorgestellt, um die Nutzung ihrer geschützten Inhalte in dieser neuen Technologieform zu regeln. Auch wolle die Verwertungsgesellschaft prüfen, ob weitere Anbieter generativer KI-Systeme ohne Lizenz auf das Gema-Repertoire zugreifen und dementsprechend zusätzliche rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Die Gema vertritt die Interessen von rund 95.000 Mitgliedern, darunter Komponisten, Textdichter und Musikverlage, und sorgt für die Wahrung ihrer Urheberrechte. Über die deutschen Mitglieder hinaus repräsentiert die Gesellschaft zudem die Rechte von mehr als zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern weltweit.

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