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EU zwingt X zur Aufbewahrung aller Grok-KI-Dokumente bis 2026

Die EU-Kommission verschärft die Gangart gegen Elon Musks Plattform X. Alle internen Unterlagen zum KI-Chatbot Grok müssen bis Ende 2026 gespeichert werden – Hintergrund sind illegale KI-generierte Bilder.

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EU zwingt X zur Aufbewahrung aller Grok-KI-Dokumente bis 2026

Die Europäische Kommission hat Elon Musks Social-Media-Plattform X zur Aufbewahrung sämtlicher interner Dokumente und Daten im Zusammenhang mit dem integrierten KI-Chatbot Grok verpflichtet. Die Anordnung gilt bis Ende 2026, wie ein Sprecher der Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte.

Illegale KI-Bilder lösen Untersuchung aus

Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund massiver Kritik an der Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf X. Bereits am Montag hatte die EU-Kommission die auf der Plattform kursierenden KI-generierten Bilder von entkleideten Frauen und Kindern als "rechtswidrig und entsetzlich" bezeichnet. Die Behörde reiht sich damit in einen weltweit wachsenden Kreis von Regulierern ein, die den starken Anstieg nicht einvernehmlichen Bildmaterials verurteilen.

"Wir nehmen dies sehr ernst", betonte Kommissionssprecher Thomas Regnier bei einer Pressekonferenz. Die Aufbewahrungsanordnung deutet darauf hin, dass die EU-Behörden eine umfassende Untersuchung der Rolle von Groks KI-Funktionen bei der Erstellung oder Verbreitung problematischer Inhalte planen.

Verschärfte Kontrolle unter dem Digital Services Act

Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des europäischen Digital Services Act (DSA), der großen Online-Plattformen strenge Pflichten zur Inhaltsmoderation auferlegt. X steht bereits seit Monaten unter verschärfter Beobachtung der EU-Kommission. Die Plattform muss nun alle relevanten Unterlagen zu Grok – einschließlich Entwicklungsdokumenten, Trainingsdaten und internen Kommunikationen – sichern und auf Anfrage bereitstellen.

Für Musk bedeutet dies eine weitere regulatorische Herausforderung in Europa. Der Tech-Milliardär hatte in der Vergangenheit wiederholt Kritik an europäischen Regulierungsversuchen geübt. Die aktuelle Anordnung könnte jedoch erst der Anfang weitreichenderer Maßnahmen gegen X sein, sollte die Untersuchung Verstöße gegen EU-Recht aufdecken.

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