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EU zwingt Meta: WhatsApp-KI-Gebühr verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Die EU-Kommission wirft Meta vor, KI-Assistenten von Drittanbietern auf WhatsApp rechtswidrig auszusperren – und droht mit einstweiligen Maßnahmen.

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EU zwingt Meta: WhatsApp-KI-Gebühr verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Die Europäische Kommission hat Meta offiziell darüber informiert, dass die überarbeitete Richtlinie des Konzerns zu KI-Assistenten auf WhatsApp gegen EU-Wettbewerbsregeln verstößt. Konkret geht es darum, dass Metas neue Gebührenregelung für Drittanbieter-KI-Assistenten auf WhatsApp denselben ausschließenden Effekt habe wie ein zuvor geplantes vollständiges Verbot. Die Kommission sieht darin einen prima-facie-Verstoß gegen das EU-Kartellrecht.

Um schwerwiegende und nicht wiedergutzumachende Schäden für den Wettbewerb zu verhindern, kündigte die Kommission einstweilige Maßnahmen an. Diese bleiben bis zum Abschluss der laufenden Untersuchung in Kraft. „Um schwerwiegende und nicht wiedergutzumachende Schäden für den Wettbewerb zu verhindern, beabsichtigt die Kommission, Meta anzuweisen, den Zugang für KI-Assistenten von Drittanbietern zu denselben Bedingungen wie vor dem 15. Oktober 2025 wiederherzustellen", erklärte die Behörde in einer offiziellen Stellungnahme.

Hintergrund: Metas Kehrtwende bei Drittanbieter-KI

Der Konflikt hat eine Vorgeschichte: Meta hatte ursprünglich geplant, KI-Chatbots von Drittanbietern vollständig von WhatsApp Business auszuschließen. Im März informierte das Unternehmen die Kommission dann über einen Kompromiss – konkurrierende KI-Assistenten sollten für ein Jahr auf WhatsApp zugelassen werden, allerdings nur gegen Zahlung einer Gebühr. Die EU-Kommission wertet auch diese Gebührenlösung als wettbewerbswidrig, da sie faktisch denselben Ausschlusseffekt erziele.

Meta wehrt sich gegen die Einschätzung der Brüsseler Behörde mit deutlichen Worten. Ein Unternehmenssprecher erklärte per E-Mail: „Die Europäische Kommission schlägt vor, ihre Regulierungsvollmachten zu nutzen, um es einigen der größten Unternehmen der Welt zu ermöglichen, das kostenpflichtige WhatsApp-Business-Produkt kostenlos zu nutzen." Meta argumentiert damit, dass die Kommission im Ergebnis Großkonzerne wie OpenAI bevorzuge – auf Kosten kleiner europäischer Unternehmen.

Besonders prägnant formulierte der Meta-Sprecher diesen Vorwurf: „Das bedeutet, dass eine kleine Bäckerei in Frankreich, die für die Nutzung des Dienstes zur Annahme von Croissant-Bestellungen bezahlt, die Zeche für OpenAI zahlt. Kleine europäische Unternehmen sollten nicht für die Rechnung von OpenAI aufkommen." Mit diesem Bild versucht Meta, die öffentliche Debatte zu seinen Gunsten zu drehen und die Kommission als Interessenvertreterin von Tech-Giganten darzustellen.

Untersuchung weitet sich auf Italien aus

Parallel zum laufenden Verfahren hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass ihre Untersuchung nun auch auf Italien ausgeweitet wird. Die italienische Wettbewerbsbehörde hatte bereits im vergangenen Jahr eine eigene Untersuchung zu dem Thema eingeleitet. Die Ausweitung des EU-Verfahrens auf Italien zeigt, dass der Fall zunehmend gesamteuropäische Dimensionen annimmt.

Für deutsche Privatanleger und Beobachter des Tech-Sektors ist der Fall ein weiteres Beispiel für die wachsende Regulierungsbereitschaft der EU gegenüber großen Plattformunternehmen. Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet sogenannte „Gatekeeper" wie Meta dazu, ihren Plattformen fairen Zugang zu gewähren. Ob Metas Gebührenmodell letztlich als Verstoß gegen diese Regeln gewertet wird, entscheidet sich im weiteren Verlauf der Untersuchung – die einstweiligen Maßnahmen der Kommission gelten jedoch bereits jetzt als klares Signal an den Konzern.

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