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Entlastungsprämie: Darf der Chef nur einzelne Mitarbeiter begünstigen?

Die Bundesregierung ermöglicht eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro – doch wer entscheidet, wer sie bekommt?

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Entlastungsprämie: Darf der Chef nur einzelne Mitarbeiter begünstigen?

Die Bundesregierung hat eine steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer in Aussicht gestellt. Arbeitgeber sollen diese Zahlung bis Ende 2026 leisten können – möglicherweise sogar noch etwas darüber hinaus. Für viele Beschäftigte stellt sich nun eine ganz praktische Frage: Können sie ihren Chef gezielt auf die Auszahlung ansprechen, oder muss die Prämie für die gesamte Belegschaft gelten?

Genau das möchte ein Leser der Wirtschaftswoche wissen. Er fragt, ob er individuell mit seinem Arbeitgeber über die Zahlung verhandeln kann – oder ob eine solche Prämie zwingend allen Mitarbeitern gleichermaßen zugutekommen muss. Die Antwort auf diese Frage ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen relevant.

Was steckt hinter der Entlastungsprämie?

Bei der geplanten Prämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die der Staat durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit attraktiv macht. Das bedeutet: Wer die Zahlung erhält, bekommt den vollen Betrag von bis zu 1.000 Euro ohne Abzüge ausgezahlt. Für Arbeitgeber entfallen zudem die sonst üblichen Lohnnebenkosten auf diesen Betrag – ein finanzieller Anreiz, die Prämie tatsächlich zu gewähren.

Solche Sonderregelungen sind in Deutschland kein Novum. Bereits während der Corona-Pandemie gab es vergleichbare steuerfreie Bonuszahlungen, die Arbeitgeber an ihre Beschäftigten ausschütten konnten. Auch damals stellte sich die Frage nach der Gleichbehandlung innerhalb der Belegschaft.

Individuelle Vereinbarung oder Gleichbehandlungspflicht?

Die entscheidende Frage dreht sich um den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser schützt Arbeitnehmer grundsätzlich davor, ohne sachlichen Grund schlechter gestellt zu werden als Kollegen in vergleichbarer Position. Ob ein Arbeitgeber die Prämie also nur ausgewählten Mitarbeitern zahlen darf, hängt von den konkreten Umständen ab – etwa davon, ob es sachliche Kriterien für eine Differenzierung gibt.

Für Beschäftigte, die das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen möchten, ist es daher ratsam, sich vorab über ihre Rechte zu informieren. Die Frage, ob eine individuelle Vereinbarung rechtlich zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten ab.

Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten

Wer von der Entlastungsprämie profitieren möchte, sollte folgende Punkte im Blick behalten:

  • Die Prämie ist freiwillig – kein Arbeitnehmer hat automatisch einen Rechtsanspruch darauf
  • Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit gilt bis zu einem Betrag von 1.000 Euro
  • Die Auszahlungsfrist läuft voraussichtlich bis Ende 2026, möglicherweise länger
  • Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kann bei der Verteilung eine Rolle spielen

Für Privatanleger und Arbeitnehmer ist die Prämie eine interessante Möglichkeit, zusätzliche Mittel steuerfrei zu erhalten – und diese etwa gezielt für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge einzusetzen. Wer das Gespräch mit dem Arbeitgeber sucht, sollte gut vorbereitet in die Verhandlung gehen.

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