De-minimis-Aus: Wie Trumps Zollkrieg Amerikas kleine Importeure hart trifft
Die Abschaffung der 800-Dollar-de-minimis-Ausnahme stürzt tausende kleine US-Importeure ins Chaos – während Temu und Shein sich anpassen.

Die Abschaffung der 800-Dollar-de-minimis-Ausnahme stürzt tausende kleine US-Importeure in Aufruhr. Roula Khalaf, Herausgeberin der Financial Times, wählt in ihrem wöchentlichen Newsletter ihre favorisierten Geschichten aus – und führt in ihrem aktuellen Beitrag eine Figur ein, die exemplarisch für die Folgen des amerikanischen Zollkriegs steht: Hank, ein pensionierter Maschinenschlosser aus Indiana.
Hank ist eine Figur der Phantasie, doch sein Geschäftsmodell ist real. Er betreibt heute ein erfolgreiches Einzelunternehmen als Importeur von Tischspiel-Figuren aus China, modifiziert diese mit seinen Metallbearbeitungskenntnissen, sendet sie zur Dekoration an Spaniens weltweit führendes Figurenmaler-Handwerk, bringt sie zurück und verkauft sie gewinnbringend. Man würde jemanden wie Hank vielleicht nicht als Helden der Globalisierung betrachten, schreibt Khalaf – aber das ist er durchaus.
Bis Trump kam, für den Hank gewählt hatte, liefen Hanks Importe aus China und später aus Spanien unter der 800-Dollar-„de minimis"-Ausnahme von Zöllen. Seit Trump die de-minimis-Regelung abgeschafft hat, befindet sich sein Geschäft in Aufruhr.
Die Details
Die unverarbeiteten Importe aus China unterliegen nun Zöllen. Für die Figuren, die aus Spanien zurückkehren, hängt der Zoll teilweise davon ab, ob das Produkt nach Hanks Änderungen als Ursprungsprodukt aus China behandelt wird. Khalaf räumt selbst ein, dies alles ohne professionelle zollrechtliche Beratung durchgerechnet zu haben.
Unabhängig davon, ob Hank nur für Abgaben auf den in Spanien hinzugefügten Wert oder auf den Gesamtwert der Wiederimportierung haftet, muss er sich durch das Dickicht der Vorschriften des US-Zoll- und Grenzschutzes (Customs and Border Protection) zu „Waren zur Reparatur oder Veränderung" kämpfen. Er muss eine komplexe Erklärung selbst und vom malenden Unternehmen unterzeichnen und beim Wiedereingang Zölle zahlen.
Besonders unglücklich läuft es für ihn, wenn die Waren als unvollständig angesehen werden, als sie die USA verlassen. Ob eine unbemalte Figur ein fertiges oder unfertiges Produkt ist, scheint ein Grenzfall zu sein, der von vergangenen CBP-Urteilen abhängt – dann drohen auf dem Rückweg volle Zölle. Hank könnte sein Geschäft ganz aufgeben. Immerhin: Im November plant er, für die Demokraten zu stimmen.
Trump hob die de-minimis-Regelung im Mai des vergangenen Jahres für Importe aus China auf und im August für alle Länder; andere Handelsmächte einschließlich der EU haben Ähnliches getan. In den letzten Monaten wurde die US-Abschaffung dauerhaft gemacht und durch ein Urteil des International Trade Court als verfassungsmäßig bestätigt.
Die Maßnahme sollte chinesische Unternehmen wie Temu und Shein treffen, die direkt an einzelne amerikanische Verbraucher verkauften. Für sie war sie sicherlich nicht gut: Die Gewinne der Muttergesellschaft von Temu sanken stark, nachdem die de-minimis-Regelung aufgehoben wurde. Beide Unternehmen haben sich jedoch angepasst, indem sie zu einem Lagerhausmodell wechselten und chinesische Lieferdienste in den USA nutzten. Das Beseitigen der de-minimis-Regelung zielte darauf ab, Temu zu schädigen, hat aber vielen tausend Hanks Kollateralschaden zugefügt.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 23.04.2026 berichtete aktien.news über einen ungewöhnlichen FT-Kommentar zu den sogenannten Mittelmächten im Handelskrieg zwischen USA, China und EU. Darin beschrieb die Financial Times in metaphorischer Sprache die Zerrissenheit von Ländern, die zwischen den Interessen der drei großen Blöcke navigieren müssen – die USA als Tyrann auf dem Schulhof, der den gemeinsamen Trinkbrunnen zerstört und die kleineren Mitspieler durstig zurücklässt.
Am 02.04.2026 meldete aktien.news, dass die Trump-Administration eine umfassende Neugestaltung der amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle vorbereitete. Fertigprodukte aus importiertem Stahl und Aluminium sollten künftig einheitlich mit einem Zollsatz von 25 Prozent belegt werden. Offiziell zielte die Neugestaltung darauf ab, die Einhaltung der Zollvorschriften zu vereinfachen, weil bislang unterschiedliche Regelungen für Rohstoffe und verarbeitete Produkte das System komplex und fehleranfällig machten.
Am 03.04.2026 folgte die Ankündigung der grundlegenden Neugestaltung der Zölle auf Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte. Der entscheidende Unterschied lag in der Berechnungsgrundlage: Künftig werden die Zölle auf den vollen Wert der importierten Fertigprodukte erhoben, während die Abgaben zuvor lediglich auf den Stahl- oder Aluminiumanteil eines Produkts berechnet wurden. Diese Änderung erhöht die tatsächliche Zollbelastung für zahlreiche Waren erheblich.
Am 25.07.2026 berichtete aktien.news, dass eine Gruppe von Kleinunternehmen Klage gegen die Trump-Regierung eingereicht hat – weniger als 24 Stunden nach Inkrafttreten der jüngsten Zollwelle gegen 60 US-Handelspartner. Die Klage wurde vom Liberty Justice Center beim Court of International Trade in New York eingereicht, derselben Organisation, die bereits im vergangenen Jahr Trumps Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act angefochten und ein wegweisendes Urteil gegen die Regierung vor dem Obersten Gerichtshof erwirkt hatte. Geklagt wurde im Namen zweier Kleinunternehmen, darunter der in New York ansässige Online-Gewürzhändler Burlap & Barrel.
Was das für Anleger bedeutet
Die typische Wirkung von Zöllen und Handelsschranken – tatsächlich der Regulierung im Allgemeinen – besteht darin, größeren Unternehmen mit mehr Kapazitäten zur Einhaltung von Vorschriften einen Vorteil zu verschaffen. Der Handel wird bereits stark von der Großindustrie dominiert, die rund zwei Drittel der US-Warenexporte nach Wert ausmacht.
Selbst diese großen Player spüren die Belastung. Eine Branchenbefragung der American Association of Exporters and Importers sowie des Supply-Chain-Unternehmens Altana zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen mit hohem Umsatz sich bei der Bewältigung der Bürokratie nicht „handelstauglich" fühlt. Je mehr Exporteure von aufeinanderfolgenden Wellen von Papierkram überwältigt werden, desto größer ist der Vorteil für große Unternehmen.
Für deutsche Privatanleger ist das ein wichtiger Strukturhinweis: Regulatorische Hürden wirken wie eine stille Subvention für Konzerne mit eigenen Zoll- und Compliance-Abteilungen, während kleinere Wettbewerber an Boden verlieren. Präferenzhandelsabkommen enthalten zwar routinemäßig Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen – was es Ministern ermöglicht, darüber zu plaudern, wie wichtig es sei, den flinken kleinen Fischen das Schwimmen neben den stattlichen Walen zu ermöglichen. Diese Kapitel werden jedoch weithin und zutreffend primär als Show betrachtet.
Ausblick
Die Trump-Administration schlägt nun erneut eine bürokratieerschaffende Maßnahme vor, in Form erhöhter Berichtspflichten, um Versender daran zu hindern, die Herkunft von Importen falsch zu kennzeichnen. Es ist der Versuch, ein Problem zu lösen, das sie selbst geschaffen hat. Experten in der Branche sind skeptisch, dass dies je geschehen wird, angesichts der bereits überlasteten Verwaltungssysteme.
Ob es geschieht oder nicht, eines ist absolut klar: Jedes Mal, wenn eine dieser Initiativen geschaffen wird, begünstigt sie die Multis gegenüber den Hanks. Forschungsergebnisse zur Wirkung der Zölle in Trumps erster Amtszeit auf globale Produktionsnetze haben weitere Details dazu geliefert, wie Unternehmen reagieren. Chinesische Exporte wurden über Drittländer umgeleitet, wobei manchmal auch ein Teil der Produktion verlagert wurde, und multinationale Konzerne mit flexiblen Tochtergesellschaftsnetzwerken leisteten den Großteil der Arbeit bei der Umstrukturierung der Lieferketten. Inländische Unternehmen konnten nicht viel mehr tun, als den Schock auf sich wirken zu lassen.
Kurz erklärt
- de-minimis-Ausnahme: Regelung, die Importe unterhalb eines bestimmten Warenwerts von Zöllen befreit.
- Ursprungsregeln: Vorschriften, die festlegen, aus welchem Land eine Ware zollrechtlich stammt.
- Zolltarifklassifizierung: Einordnung einer Ware in das Zollverzeichnis zur Bestimmung des Abgabensatzes.
