Chinas Temu verdoppelt UK-Umsätze auf 171 Millionen US-Dollar
Der chinesische Online-Händler profitiert von der Zollbefreiung für Kleinpakete, während heimische Einzelhändler faire Wettbewerbsbedingungen fordern.

Der chinesische Online-Händler Temu hat seine Verkäufe in Großbritannien im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Aus in dieser Woche veröffentlichten britischen Geschäftsunterlagen geht hervor, dass die Umsätze im Geschäftsjahr bis Dezember 2025 um 171 Prozent auf 171 Millionen US-Dollar gestiegen sind. Damit setzt die Plattform ihr Wachstum mit günstigen Waren aus kostengünstigen Regionen fort, die direkt an Verbraucher verkauft werden.
Möglich macht dieses Wachstum nach Einschätzung von Kritikern ein Steuerschlupfloch: die Zollbefreiung für kleine Paketimporte. Temu und Konkurrenten wie Shein haben Milliarden kleiner Pakete an Käufer in Großbritannien verkauft, bewarben ihre Produkte mit auffälligen Anzeigen in sozialen Medien und nutzten dabei die Befreiung von Zollgebühren für Pakete im Wert von weniger als 135 Pfund.
Wie stark dieses Volumen gewachsen ist, zeigen Zahlen der britischen Steuer- und Zollbehörde HM Revenue & Customs. Demnach wurden im Zeitraum 2024/25 mehr als 3 Milliarden Pfund solcher zollbefreiten Sendungen von China nach Großbritannien versandt – gegenüber 1,3 Milliarden Pfund im Vorjahr.
Die Details
Die britische Temu-Entität beschreibt ihre Haupttätigkeit laut den Unterlagen als Bereitstellung „unternehmensinterner Unterstützungsdienste für andere Tochtergesellschaften“. Ihre Umsätze erzielt Temu demnach durch Transaktions- und Online-Marketingdienste für Drittanbieter-Händler, die größtenteils in China sitzen. Das verleiht dem Unternehmen einen kleinen physischen und steuerlichen Fußabdruck in Großbritannien.
Konkret beschäftigte Temu im Jahr 2025 in Großbritannien 31 Mitarbeiter und verbuchte einen Gewinn von 6 Millionen US-Dollar. Im Jahr 2024 hatte das Unternehmen dort noch keine Mitarbeiter, erzielte aber Umsätze von 63 Millionen US-Dollar und Gewinne von 3 Millionen US-Dollar. An Körperschaftssteuer zahlte die britische Einheit im vergangenen Jahr 985.000 US-Dollar.
Die Fair Tax Foundation, eine britische Interessenvertretungsgruppe, weist darauf hin, dass weniger als 2 Prozent der von der Muttergesellschaft PDD Holdings gezahlten Körperschaftssteuer außerhalb Chinas entrichtet werden. Temu hält dem entgegen, dass sein Beitrag auch Mehrwertsteuer und andere Steuern umfasst.
„Es müssen ernsthafte Fragen gestellt werden, warum Temu trotz seiner enormen Verkäufe einen so vernachlässigbaren wirtschaftlichen und steuerlichen Fußabdruck in Großbritannien und ganz Europa hat“, sagte Paul Monaghan, Chief Executive der Fair Tax Foundation. „Die britische Regierung und andere europäische Regierungen müssen viel schneller handeln, nicht nur, um ihre Steuerbasis zu schützen, sondern auch, um bestehenden Händlern faire Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen.“ Temu reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.
Das britische Finanzministerium erklärte in diesem Jahr, dass es die Zollbefreiung im Jahr 2028 abschaffen werde. Einzelhändler vor Ort haben jedoch beanstandet, dass dies bedeute, dass sie für weitere zwei Jahre benachteiligt sein würden.
Hintergrund: Was bisher geschah
Die Auseinandersetzung um Billigimporte aus China beschäftigt Europa seit Monaten. Bereits am 27.03.2026 berichtete aktien.news, dass sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel auf eine neue Bearbeitungsgebühr einigten, die ab dem 1. November für sämtliche online bestellten Produkte aus Nicht-EU-Ländern gilt. Die Abgabe wird von den nationalen Zollbehörden erhoben und soll die steigenden Kontrollkosten an den EU-Außengrenzen decken.
Am 23.04.2026 berichtete aktien.news über eine Analyse von IW Consult im Auftrag des Handelsverbands Deutschland (HDE), wonach dem heimischen Einzelhandel jährlich Umsätze von 2,5 Milliarden Euro entgehen, weil Verbraucher ihre Einkäufe auf Billigplattformen wie Temu und Shein statt bei deutschen Anbietern tätigen. Rechnet man Vorleistungen wie Mieten, Energie, Logistik sowie Löhne und die daraus resultierenden Konsumausgaben hinzu, verdoppelt sich der Umsatzausfall.
Am 01.07.2026 berichtete aktien.news, dass täglich mehr als 16 Millionen Pakete aus Drittstaaten in die Europäische Union strömen – ein Rekordwert, der die Zollbehörden an ihre Grenzen bringt. Der Großteil dieser Sendungen stammt aus China, angetrieben von Billigplattformen wie Temu, Shein und AliExpress. Die EU-Parlamentarierin Anna Cavazzini warnte, die Beamten seien total überlastet und könnten eine ordentliche Kontrolle nicht mehr gewährleisten.
Und am 13.05.2026 berichtete aktien.news über einen Prozess vor dem Londoner High Court, in dem Shein dem Konkurrenten Temu vorwirft, Urheberrechte in „industriellem Ausmaß“ verletzt zu haben. Im Kern der Klage steht der Vorwurf, dass Temu systematisch Tausende von Produktfotos verwendet habe, die von Shein-Mitarbeitern aufgenommen wurden, um kopierte Versionen von Sheins Eigenmarken-Kleidung zu bewerben.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger ist die Entwicklung in Großbritannien vor allem ein Signal für die Regulierungsdynamik in Europa. Der Quelltext zeigt, dass London die Zollbefreiung erst 2028 abschaffen will, während die EU im Juli einen temporären Zoll von 3 Euro pro online gekauftem Artikel unterhalb von 150 Euro eingeführt hat und zugesagt hat, ihr Regime für Importe mit niedrigem Wert ab 2028 vollständig zu überarbeiten. Der politische Zeitplan wird damit zum zentralen Faktor für die Geschäftsmodelle der Plattformen.
Bemerkenswert ist die Struktur des Geschäfts: Temu erzielt seine Erlöse überwiegend mit Diensten für Händler in China, während der steuerliche Fußabdruck in Großbritannien klein bleibt. Das Unternehmen verweist darauf, dass sein Beitrag auch Mehrwertsteuer und andere Steuern umfasst. Die Kritik der Fair Tax Foundation richtet sich entsprechend nicht nur auf die Steuerbasis, sondern auch auf die Wettbewerbsbedingungen für bestehende Händler.
Ausblick
Der britische Zeitplan sieht eine Abschaffung der Zollbefreiung im Jahr 2028 vor. Die EU hat bereits im Juli einen temporären Zoll von 3 Euro pro online gekauftem Artikel unterhalb von 150 Euro eingeführt und will ihr Importregime für niedrige Warenwerte ab 2028 vollständig überarbeiten. Ob und wie stark sich diese Schritte auf Umsätze und Gewinne der Plattformen auswirken, lässt sich aus den vorliegenden Zahlen nicht ableiten.
Kurz erklärt
- Zollbefreiung: Regelung, die kleine Paketimporte unterhalb eines bestimmten Warenwerts von Zollgebühren ausnimmt.
- Körperschaftssteuer: Steuer, die Unternehmen auf ihren erzielten Gewinn zahlen.
- Mehrwertsteuer: Steuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen, die Endverbraucher tragen.
