ANZEIGE

Centaurus sichert 100 Prozent der Nickelproduktion von Jaguar ab

Zwei verbindliche Abnahmeverträge mit Glencore und CNGR decken die gesamte Produktion der brasilianischen Mine für fünf Jahre ab.

• 5 Min
Centaurus sichert 100 Prozent der Nickelproduktion von Jaguar ab

Das an der ASX notierte Nickelunternehmen Centaurus Metals hat zwei neue verbindliche Abnahmeverträge unterzeichnet – einen mit dem diversifizierten Bergbau- und Handelskonzern Glencore, einen mit dem chinesischen Hersteller von Kathoden-Aktivmaterialien für Vorprodukte, CNGR Advanced Material. Damit sind 100 Prozent der Produktion aus der Mine Jaguar im ersten Fünfjahreszeitraum des Betriebs vertraglich gesichert. Jaguar befindet sich in Brasilien.

Im Rahmen der Verträge liefert Centaurus über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 100.000 trockene metrische Tonnen hochgradiges Nickelsulfatkonzentrat an jedes der beiden Unternehmen. Zusammen mit dem bereits bestehenden Abnahmevertrag zwischen Centaurus und Glencore ergibt sich daraus die vollständige Absicherung der Produktion. Die Produktionsmenge entspricht einer jährlichen Nickelmenge von 22.500 Tonnen.

Der geschätzte Netto-Verkaufswert der Materialien, die durch die neuen Abnahmeverträge abgedeckt sind, beläuft sich über die Laufzeit der Fünfjahresverträge auf etwa 900 Millionen US-Dollar. Beide Abnehmer haben zudem jeweils eine strategische Investition in Höhe von 20 Millionen US-Dollar in Centaurus zugesagt, um die Entwicklung des Projekts Jaguar zu unterstützen.

Die Details

Die Lieferung erfolgt abwechselnd zwischen CNGR und Glencore. Die Preisgestaltung im Rahmen der Verträge orientiert sich am Cash-Settlement-Preis für Nickel an der London Metal Exchange (LME). Zudem wurden Zahlungsverpflichtungen für Kupfer- und Kobalt-Nebenprodukte vereinbart, die im Nickelsulfatkonzentrat enthalten sind.

Centaurus verpflichtet sich zu einem Mindestvolumen von 40.000 Tonnen Konzentrat pro Jahr. Sämtliche zusätzlichen Mengen, die über dieses Mindestvolumen hinaus gemäß den beiden neuen Abnahmeverträgen sowie den bereits in einem früheren Vertrag an Glencore vertraglich zugesagten 20.000 Tonnen pro Jahr produziert und zum Verkauf bereitgestellt werden, werden ebenfalls von den Vertragsparteien abgenommen.

Die beiden strategischen Investitionen summieren sich auf 40 Millionen US-Dollar. Centaurus gibt an, dass diese kombinierten Mittel dem Unternehmen erheblichen Schwung verleihen, während es den Prozess zur Absicherung der Senior-Debt-Finanzierung für das Projekt Jaguar abschließt. Das ermöglicht es dem Unternehmen wiederum, das gesamte Finanzierungspaket für das Projekt zu vervollständigen und das Risiko auf dem Weg zu einer finalen Investitionsentscheidung zu minimieren.

Darren Gordon, MDD bei Centaurus, kommentiert: „Die Unterzeichnung dieser beiden neuen Abnahme- und Bezugsverträge mit global führenden Unternehmen in ihren jeweiligen Bereichen der nachgelagerten Nickelverarbeitung stellt eine große Validierung des Projekts Jaguar dar sowie dessen Qualifikation als eine der weltweit bedeutendsten neuen Quellen für hochwertiges, kostengünstiges Nickelsulfatkonzentrat für die globalen Märkte."

Hintergrund: Was bisher geschah

Abnahmeverträge sind im australischen Rohstoffsektor derzeit ein zentrales Instrument, um Projekte abzusichern und zu finanzieren. Bereits am 19.10.2026 berichtete aktien.news, dass Cobalt Blue Holdings ein Term Sheet für den Verkauf von Standard-Cobalt-Metalkugeln an den Schweizer Metallehändler STG Metals unterzeichnet hat. Die Materialien sollen in der geplanten Kwinana-Cobalt-Raffinerie im australischen Bundesstaat Western Australia produziert werden; die Produktionskapazität der ersten Stufe ist auf 3.000 Tonnen enthaltenes Cobalt pro Jahr ausgelegt.

Am 03.08.2026 meldete aktien.news, dass Butcherbird Operations, eine Tochtergesellschaft des an der ASX notierten Unternehmens Element25, eine verbindliche langfristige Abnahmevereinbarung mit OM Materials unterzeichnet hat. Der Vertrag umfasst das gesamte auf der Butcherbird-Mine in Westaustralien produzierte Mangankonzentrat und ist auf etwa 1,1 Millionen Tonnen pro Jahr begrenzt. OM Materials betreibt Mangan-Schmelzanlagen in Malaysia.

Am 14.09.2026 berichtete aktien.news über Forrestania Resources, das zwei langfristige Handelsvereinbarungen mit dem australischen Bergbaulösungsanbieter MEGA Resources unterzeichnete. Die erste Vereinbarung betrifft einen Erzkaufvertrag: Forrestania erhält das Recht, über einen Zeitraum von 24 Monaten bis zu zwei Millionen Tonnen Erz zu kaufen und aufzubereiten. Die zweite Vereinbarung ist eine Master-Service-Vereinbarung, die einen bevorzugten Rahmen für zukünftige Tagebau-, Bohr- und Sprengarbeiten sowie bergbaubegleitende Dienstleistungen festlegt.

Und am 09.06.2026 berichtete aktien.news, dass Larvotto Resources eine verbindliche Abnahmevereinbarung mit Glencore für Goldkonzentrat aus dem Hillgrove-Projekt im australischen Bundesstaat New South Wales unterzeichnet hat. Sie sichert den Verkauf für die ersten sieben Jahre des Abbaubetriebs bei rund 15.000 Trockentonnen Konzentrat jährlich. Glencore tritt damit erneut als Abnehmer auf – wie nun auch bei Centaurus.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist vor allem relevant, dass Centaurus mit den beiden Verträgen das Absatzrisiko für die erste Betriebsphase der Mine Jaguar vollständig ausgeschlossen hat. 100 Prozent der Produktion sind vertraglich gebunden, die Preisgestaltung folgt dem LME-Nickelpreis. Anleger partizipieren damit an der Nickelpreisentwicklung, ohne dass ein Vermarktungsrisiko für die Konzentratmengen besteht.

Die Zahlungsverpflichtungen für Kupfer- und Kobalt-Nebenprodukte sind ein zusätzlicher Aspekt: Centaurus erhält also nicht nur Erlöse für Nickel, sondern auch für die im Konzentrat enthaltenen Beiprodukte. Der geschätzte Netto-Verkaufswert von rund 900 Millionen US-Dollar über fünf Jahre gibt eine Orientierung über das erwartete Erlösvolumen der neuen Verträge.

Die strategischen Investitionen von jeweils 20 Millionen US-Dollar durch Glencore und CNGR sind ein Signal: Beide Abnehmer beteiligen sich finanziell an Centaurus, nicht nur über Abnahmeverträge. Das reduziert den Kapitalbedarf des Unternehmens in der Phase vor der finalen Investitionsentscheidung. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Centaurus befindet sich nach eigenen Angaben im Prozess, die Senior-Debt-Finanzierung für das Projekt Jaguar abzusichern. Mit den 40 Millionen US-Dollar aus den strategischen Investitionen will das Unternehmen das gesamte Finanzierungspaket vervollständigen und das Risiko auf dem Weg zu einer finalen Investitionsentscheidung minimieren. Konkrete Termine für diese Entscheidung nennt der Quelltext nicht.

Die Lieferungen aus den neuen Verträgen erstrecken sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Produktion aus Jaguar in Brasilien entspricht einer jährlichen Nickelmenge von 22.500 Tonnen.

Kurz erklärt

  • Abnahmevertrag (Offtake): Eine verbindliche Vereinbarung, in der ein Käufer zusagt, bestimmte Mengen eines Rohstoffs über einen festgelegten Zeitraum abzunehmen.
  • Nickelsulfatkonzentrat: Ein aufbereitetes Nickelprodukt, das als Vorstufe für die Weiterverarbeitung in der Batterie- und Metallindustrie dient.
  • LME-Cash-Settlement-Preis: Der an der London Metal Exchange ermittelte Referenzpreis für die sofortige Lieferung eines Metalls.
  • Senior-Debt-Finanzierung: Vorrangige Fremdfinanzierung eines Projekts, die im Rang vor anderen Verbindlichkeiten bedient wird.
  • Finale Investitionsentscheidung: Der formale Beschluss eines Bergbauunternehmens, ein Projekt tatsächlich zu bauen und zu betreiben.
Centaurus MetalsGlencoreCngr Advanced MaterialNickel AbnahmevertragMine JaguarNickelsulfatkonzentratLme NickelpreisOfftake

Meistgelesene News

  1. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  2. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  3. Tesla nach Q3-Zahlen: Warum die Aktie trotz Rabatt teuer bleibt
  4. Shell und Exxon verkaufen Chemiekonzern Infineum für 8 Milliarden Dollar
  5. General Motors kündigt Liefervertrag: Rechtsstreit mit Vacuumschmelze

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.