ANZEIGE

Broadcom vor Quartalszahlen: Allzeithoch und KI-Boom rechtfertigen den Preis?

Broadcom-Aktie klettert auf Rekordhoch von 446,77 Dollar – lohnt der Einstieg vor den Quartalszahlen am 3. Juni?

•• 3 Min
Broadcom vor Quartalszahlen: Allzeithoch und KI-Boom rechtfertigen den Preis?

Die Aktie des Chipdesigners Broadcom (AVGO) hat am Freitag um knapp 5 % zugelegt und auf einem Allzeithoch von 446,77 Dollar geschlossen. Damit überschritt die Marktkapitalisierung des Unternehmens die Marke von 2,1 Billionen Dollar. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Am Mittwoch, den 3. Juni, legt Broadcom nach Börsenschluss seine Ergebnisse für das zweite Geschäftsquartal vor.

Der Markt setzt darauf, dass der starke Schwung aus dem ersten Quartal anhält. Im ersten Geschäftsquartal 2026 (zum 1. Februar 2026) hatte Broadcom mit einem KI-Umsatz von 8,4 Milliarden Dollar die eigene Prognose übertroffen – ein Anstieg von 106 % gegenüber dem Vorjahr. Der Gesamtumsatz stieg um 29 % auf 19,3 Milliarden Dollar, der Umsatz mit Halbleiterlösungen kletterte um 52 % auf einen Rekordwert von 12,5 Milliarden Dollar.

Ein KI-Motor, der weiter beschleunigt

Das Herzstück von Broadcoms Wachstum sind maßgeschneiderte Chips – sogenannte Custom Accelerators – die das Unternehmen für große KI-Kunden entwickelt. Diese Chips ermöglichen es Hyperscalern wie Googles Mutterkonzern Alphabet, Meta Platforms, Anthropic und OpenAI, ihre Abhängigkeit von Nvidias Allzweckprozessoren zu reduzieren. Das KI-Umsatzwachstum beschleunigte sich dabei kontinuierlich: von 63 % im dritten Geschäftsquartal 2025 auf 74 % im vierten Quartal und schließlich auf 106 % im ersten Quartal 2026.

Für das laufende zweite Geschäftsquartal (zum 3. Mai 2026) stellt das Management einen KI-Halbleiterumsatz von 10,7 Milliarden Dollar in Aussicht – ein Wachstum von 140 % im Jahresvergleich. Noch ambitionierter ist der Ausblick auf 2027: Das Management prognostiziert KI-Umsätze allein aus Chips von über 100 Milliarden Dollar.

CEO Hock Tan unterstrich in der Telefonkonferenz zum ersten Quartal die Stabilität der Kundenbeziehungen: „Unsere Fähigkeit, die Versorgung in Zeiten begrenzter Kapazitäten bei modernsten Wafern, High-Bandwidth-Memory und Substraten sicherzustellen, gewährleistet die Beständigkeit unserer Partnerschaften." Broadcom erwirtschaftete im ersten Quartal einen freien Cashflow von 8,0 Milliarden Dollar – das entspricht 41 % des Umsatzes. Der bereinigte Nettogewinn wuchs um 30 % auf 10,2 Milliarden Dollar. Im selben Zeitraum schüttete das Unternehmen 10,9 Milliarden Dollar an die Aktionäre aus und genehmigte ein neues Aktienrückkaufprogramm im Wert von 10 Milliarden Dollar.

Ein Premium-Preis für ein Premium-Unternehmen

Der Einstieg in diese Wachstumsgeschichte hat jedoch seinen Preis. Zum Börsenschluss am Freitag wurde die Broadcom-Aktie mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von rund 87 bewertet. Bereinigt man die hohen, nicht zahlungswirksamen Abschreibungen im Zusammenhang mit der VMware-Übernahme, liegt das bereinigte KGV bei etwa 61 – immer noch ein anspruchsvolles Bewertungsniveau.

Ein weiteres Risiko liegt in der Kundenkonzentration: Die fünf größten Endkunden machten im ersten Geschäftsquartal rund 50 % des Umsatzes aus, das KI-Chipgeschäft stützt sich auf lediglich sechs Hauptkunden. Dieser enge Kundenkreis ist derzeit ein starker Wachstumstreiber – kann aber schnell zur Belastung werden, sollten einzelne Kunden Preissenkungen fordern oder ihre Ausgaben drosseln.

Bei einem KGV von 87 gibt es kaum Spielraum für ein schwächeres Quartal oder Schwankungen bei den Cloud-Ausgaben. Langfristige Anleger, die an den Trend zu maßgeschneiderten Chips glauben, haben gute Gründe, die Aktie über den Bericht hinaus zu halten und bei nennenswerten Kursrücksetzern gegebenenfalls aufzustocken. Wer hingegen heute erst eine Position aufbauen möchte, für den könnte es sinnvoll sein, auf einen Rücksetzer zu warten.

Broadcom AktieAvgo QuartalszahlenKi-Chips BroadcomCustom AcceleratorsBroadcom KgvBroadcom AllzeithochBroadcom Ki-Umsatz

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.