ANZEIGE

Britischer Finanzminister Healey plant Haushaltskonsolidierung ohne neue Schulden

Healeys erstes Jahresbudget am 28. Oktober soll vollständig gegenfinanziert sein – über Steuern oder Ausgabenkürzungen.

•• 4 Min
Britischer Finanzminister Healey plant Haushaltskonsolidierung ohne neue Schulden

Der britische Finanzminister John Healey plant, neue Initiativen im anstehenden Haushalt durch Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen zu finanzieren, anstatt auf eine erhöhte Kreditaufnahme zurückzugreifen. Das berichtet die „Financial Times". Healeys erstes Jahresbudget wird am 28. Oktober vorgestellt.

Nach Angaben der Zeitung soll das Budget bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2029/30 „scorecard-positiv" sein. Das bedeutet, dass zusätzliche diskretionäre Ausgaben vollständig gedeckt sind. Die Regierung hält damit an ihren selbst auferlegten Fiskalregeln fest.

Diese Regeln sehen vor, dass die laufenden Ausgaben durch Steuereinnahmen gedeckt werden müssen und die Staatsverschuldung im Verhältnis zum BIP sinken soll. Im vergangenen Jahr verzeichnete Großbritannien ein Haushaltsdefizit von 4,4 Prozent des BIP. Der Iran-Konflikt übt derzeit zusätzlichen Druck auf die öffentlichen Finanzen aus.

Die Details

Der Iran-Konflikt hat den finanziellen Spielraum des Finanzministers nach Einhaltung der Fiskalregeln verringert. Healey beabsichtigt, den verbleibenden Spielraum als „Notfallfonds" für wirtschaftliche Krisenzeiten zu reservieren. Ein mit den Vorbereitungen vertrauter Informant betonte gegenüber der „Financial Times", dies sei Healeys Weg, fiskalische Verantwortung zu demonstrieren.

Zu den geplanten Maßnahmen gehört ein gezieltes Paket zur Entlastung bei den hohen Heizkosten im Winter. Zudem wird erwartet, dass Healey von den geplanten Erhöhungen der Kraftstoffsteuer Abstand nimmt. Vorgesehen waren 3 Pence pro Liter im Januar und weitere 2 Pence im März.

Ein Sprecher des Finanzministeriums unterstrich, dass fiskalische Disziplin die Grundlage aller Regierungsversprechen bilde. Der Finanzminister und der Premierminister seien in dieser Frage eng abgestimmt. Der Fokus liege darauf, britische Arbeitsplätze zu sichern, Familien und Unternehmen zu entlasten sowie das Wachstum in allen Regionen zu fördern.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 07.10.2026 berichtete aktien.news, dass Healey in seinem ersten Haushalt voraussichtlich Steuern erhöhen wird, um einen Teil jener fiskalischen Spielräume zurückzugewinnen, die durch den globalen Anstieg der Kreditkosten infolge des Iran-Krieges erodiert wurden. Zugleich hätten Healey und Premierminister Andy Burnham versprochen, die Lebenshaltungskosten für die Wähler zu senken – ein Spannungsfeld, das den Handlungsspielraum der Regierung deutlich einschränkt. Die Belastung der öffentlichen Finanzen sowie die von Healeys Vorgängerin Rachel Reeves angekündigten großen Steuererhöhungen dürften den Umfang des Haushaltsplans am 28. Oktober begrenzen.

Am 22.09.2026 meldete aktien.news, dass die britische Staatsverschuldung im August überraschend stark gestiegen ist und Finanzminister Healey vor dem anstehenden Haushalt massiv unter Druck setzt. Das Defizit zwischen staatlichen Ausgaben und Einnahmen lag bei 18,3 Milliarden Pfund und damit um 3,5 Milliarden Pfund über den Prognosen des Office for Budget Responsibility (OBR), der britischen fiskalischen Kontrollbehörde. Die vom Office for National Statistics (ONS) veröffentlichten Zahlen zeichneten ein düsteres Bild der britischen Finanzen. Haupttreiber des Anstiegs waren die steigende Inflation, die die Staatsausgaben für öffentliche Dienstleistungen in die Höhe treibt, sowie weitere Belastungen.

Ebenfalls am 22.09.2026 berichtete aktien.news, dass die Nettokreditaufnahme der britischen Regierung im August 18,3 Milliarden Pfund betrug. Das entspricht einem Anstieg um fast ein Fünftel gegenüber dem Vorjahresmonat. Haupttreiber waren die anhaltend hohe Inflation und gestiegene Zinszahlungen für Staatsschulden. Die Differenz zwischen Steuereinnahmen und Staatsausgaben fiel damit höher aus, als die offiziellen Prognosestellen erwartet hatten.

Am 28.09.2026 berichtete aktien.news über eine Rede Healeys auf der Jahreskonferenz der Labour-Partei in Liverpool. Der Optimismus, den die Regierung wiederherstellen wolle, müsse durch fiskalische Disziplin verdient werden, sagte Healey. „Heute möchte ich über die Politik der Hoffnung sprechen", sagte der Finanzminister vor den Delegierten. Die Ansprache gilt als Auftakt vor seinem Haushaltsplan für den kommenden Monat.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die britische Fiskalstrategie vor allem deshalb interessant, weil Großbritannien damit international auf Unterstützung stößt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) riet der Regierung in dieser Woche dazu, den eingeschlagenen Kurs beizubehalten, anstatt den Defizitabbau zu beschleunigen. Der IWF hob die britische Vorgehensweise positiv von anderen großen Volkswirtschaften ab, die in Zeiten steigender Zinsen kaum oder gar keine Pläne zur Reduzierung ihrer Neuverschuldung vorweisen können.

Damit sendet London ein Signal: Statt neuer Schulden setzt die Regierung auf fiskalische Disziplin. Die selbst auferlegten Fiskalregeln bilden dabei den Rahmen, an dem sich der Haushalt messen lassen muss. Wer den britischen Markt oder britische Staatsanleihen im Blick hat, dürfte die Frage verfolgen, ob die Regierung diese Regeln tatsächlich einhält. Die jüngsten Zahlen zur Nettokreditaufnahme und zum Defizit zeigen, wie eng der Spielraum derzeit ist.

Zugleich bleibt die Regierung an ihre politischen Zusagen gebunden. Sie will Familien und Unternehmen entlasten und das Wachstum in allen Regionen fördern. Diese Vorhaben müssen jedoch innerhalb der Fiskalregeln finanziert werden. Der geplante „Notfallfonds" aus dem verbleibenden Spielraum unterstreicht, dass Healey für wirtschaftliche Krisenzeiten vorsorgen will, statt den gesamten Handlungsspielraum im Budget zu verplanen.

Ausblick

Der Haushalt wird am 28. Oktober vorgestellt. Erwartet wird, dass Healey von den geplanten Erhöhungen der Kraftstoffsteuer Abstand nimmt – 3 Pence pro Liter im Januar und weitere 2 Pence im März. Zudem ist ein gezieltes Paket zur Entlastung bei den hohen Heizkosten im Winter geplant. Der IWF hat der Regierung geraten, den eingeschlagenen Kurs beizubehalten, anstatt den Defizitabbau zu beschleunigen.

Kurz erklärt

  • Haushaltsdefizit: Der Betrag, um den die Staatsausgaben die Staatseinnahmen in einem Zeitraum übersteigen.
  • Fiskalregeln: Selbst auferlegte Vorgaben einer Regierung zur Begrenzung von Defizit und Schuldenstand.
  • Diskretionäre Ausgaben: Ausgaben, die eine Regierung freiwillig und nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen tätigt.
John HealeyGroßbritannien HaushaltFiskalregelnStaatsverschuldungHaushaltsdefizitKraftstoffsteuerIWFSteuererhöhungen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.