ANZEIGE

Air France-KLM will easyJet-Passagiere bei Übernahme zurückgewinnen

Konzernchef Ben Smith sieht in den Übernahmeturbulenzen um easyJet eine strategische Chance für Air France-KLM.

•• 2 Min
Air France-KLM will easyJet-Passagiere bei Übernahme zurückgewinnen

Air France-KLM plant, die Unsicherheiten rund um die erwartete Übernahme von easyJet zu nutzen, um verlorene Passagiere zurückzugewinnen. Konzernchef Ben Smith erklärte gegenüber der Financial Times, dass easyJet in den vergangenen Jahren Kunden sowohl von Air France als auch von KLM abgeworben habe. Dies habe die französisch-niederländische Gruppe gezwungen, ihr Billigflugangebot grundlegend zu überarbeiten.

Smith zeigte sich zuversichtlich, dass der laufende Übernahmeprozess – der sich voraussichtlich bis ins nächste Jahr hinziehen wird – seinem Unternehmen eine günstige Ausgangslage verschafft. „Sicherlich [werden wir sie zurückgewinnen], da wir nun über ein Produkt verfügen, das wettbewerbsfähig ist, und über niedrigere Kosten", sagte Smith. „Dies sind Kunden, die wir aufgrund der Attraktivität ihres Produkts verloren haben."

Der Kampf um easyJet

Hintergrund der Entwicklung ist ein milliardenschwerer Bieterwettstreit um den britischen Billigflieger. Die US-Private-Equity-Gruppe Apollo und die Private-Credit-Gruppe Castlelake prüfen beide finale Angebote für easyJet. Apollo hat ein Übernahmeangebot in Höhe von 5,7 Milliarden Britischen Pfund zu 7,15 Pfund pro Aktie vorgelegt, das von easyJet gegenüber dem jüngsten Angebot von Castlelake in Höhe von 6,90 Pfund pro Aktie – entsprechend einem Gesamtwert von 5,5 Milliarden Pfund – bevorzugt wird.

Nach britischen Übernahmeregeln hat Castlelake bis Montag um 17:00 Uhr Zeit, ein finales Angebot einzureichen, während Apollo bis Freitag Zeit hat. Sollte eines der Unternehmen erfolgreich sein, wird sich der gesamte Verkaufsprozess bis ins nächste Jahr erstrecken. Nach einer Übernahme rechnen Beobachter mit einer Umstrukturierung von easyJet durch die neuen Eigentümer – was Konkurrenten wie Air France-KLM die Möglichkeit eröffnet, aktiv um deren Passagiere zu werben.

Smith lobte easyJet trotz des Wettbewerbs ausdrücklich: „Sie haben uns Kopfzerbrechen bereitet. Sie sind eine sehr gut geführte Fluggesellschaft und konnten sich eine Nische schaffen, was durchaus beeindruckend ist." Diese Einschätzung unterstreicht, wie ernst Air France-KLM den britischen Konkurrenten in den vergangenen Jahren genommen hat.

easyJets Wandel vom Billigflieger zur Premiumalternative

Ursprünglich mit dem Ziel gestartet, Fliegen so günstig wie den Kauf einer „Jeans" zu machen, hat sich easyJet in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Fluggesellschaft ist zunehmend auf teurere Hauptflughäfen ausgewichen, was zwar zu höheren Ticketpreisen geführt hat, die Airline aber in direkten Wettbewerb mit etablierten Linienfluggesellschaften gebracht hat.

Smith hob hervor, dass easyJet über „relativ große Positionen" an wichtigen Flughäfen wie Paris-Charles-de-Gaulle verfüge – im Gegensatz zu Konkurrenten wie Ryanair, die auf zweitklassige Flughäfen weiter entfernt von den Stadtzentren setzen. Zudem habe easyJet „einige sehr hochwertige, geschäftsfreundliche Merkmale eingeführt, wie etwa Priority Boarding, buchbare Sitze in der ersten Reihe, Freigepäck und eine Lounge in Gatwick".

Air France-KLMs Billigflugtochter Transavia hat laut Smith „einen Großteil des Produktangebots an dem orientiert, was easyJet erreicht hat". Als konkrete Maßnahmen nannte der Konzernchef die Ausweitung des Treueprogramms „Flying Blue" auf Transavia sowie den Start neuer Verbindungen vom kostengünstigeren Pariser Flughafen Orly. Mit diesen Schritten positioniert sich Air France-KLM gezielt, um im Falle einer easyJet-Übernahme schnell handeln zu können.

Air France-KlmEasyjet ÜbernahmeApollo Private EquityCastlelakeTransaviaBilligfliegerBen Smith

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Nvidia: 1.000 Dollar heute könnten bis 2030 1.800 Dollar wert sein

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.