Zulassungspflicht für ukrainische Autos in Deutschland ab Oktober
Fahrzeughalter müssen deutsche Kennzeichen beantragen und Zollvorgaben beachten

Ab Oktober 2024 müssen Geflüchtete aus der Ukraine, die länger als ein Jahr in Deutschland leben, ihre mitgebrachten Fahrzeuge offiziell zulassen. Bisher konnten ukrainische Autos ohne deutsche Zulassung gefahren werden, doch diese Ausnahmeregelung endet am 30. September. Der Bund hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Neuregelung geschaffen, während die Ausnahmeregelungen bis zu diesem Datum noch Bestand haben. Die Zulassungspflicht betrifft alle Fahrzeuge, die sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland befinden.
Um die Zulassung zu beantragen, müssen die Halter der Fahrzeuge bestimmte Dokumente vorlegen. Dazu zählen ein Personaldokument mit lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung sowie ein Versicherungsnachweis. Digitale Versionen dieser Dokumente werden jedoch nicht akzeptiert. Darüber hinaus müssen die ukrainischen Nummernschilder nach der Zulassung gegen deutsche Kennzeichen ausgetauscht werden. Diese Regelung wurde in einem Fragenkatalog festgelegt, den das Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickelt hat.
Zusätzlich zur Zulassung müssen die Fahrzeuge beim Zoll angemeldet werden. Für Geflüchtete, die ihren Wohnsitz in die Europäische Union verlegt haben, besteht jedoch die Möglichkeit, ihr sogenanntes Übersiedlungsgut, einschließlich der Fahrzeuge, von Einfuhrabgaben befreien zu lassen. Eine genaue Zahl, wie viele ukrainische Autos sich derzeit in Deutschland befinden und von dieser Regelung betroffen sind, konnte das Verkehrsministerium nicht nennen.
Bisher konnten Ukrainerinnen und Ukrainer für ihre Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung bei der jeweiligen Zulassungsbehörde am Wohnort in Deutschland beantragen. Voraussetzung dafür war der Nachweis einer Haftpflichtversicherung sowie die Bestätigung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Mit der neuen Regelung entfällt diese Möglichkeit, sodass die Fahrzeuge künftig den gleichen Zulassungsvorschriften unterliegen wie alle anderen Fahrzeuge in Deutschland.
