Warnung vor neuer Kreditregel droht Schuldenfalle
Verbraucherzentrale kritisiert Gesetzentwurf zu Onlinekrediten und fordert strengere Schutzmechanismen

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt davor, dass der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung neuer EU-Vorgaben für Verbraucherkredite das Risiko einer Überschuldung deutlich erhöhen könnte. Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer die zunehmende Verbreitung sogenannter „Buy now, pay later“-Modelle, bei denen Kunden ihre Online-Einkäufe erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Diese Angebote, die auf vielen Verkaufsplattformen zum Standard gehören, verleiten nach Ansicht des vzbv zu unbedachten Kreditentscheidungen.
Ein Fallbeispiel aus einer Schuldnerberatung in Tübingen verdeutlicht die Gefahr: Ein 18-jähriger Jugendlicher mit monatlich 150 Euro Taschengeld nutzte binnen drei Monaten 39 Mal das Angebot zur späteren Zahlung. Die Folge waren Schulden in Höhe von über 2000 Euro – inklusive Gebühren und Verzugskosten summierte sich der Betrag auf mehr als 3100 Euro. Der vzbv sieht darin ein alarmierendes Beispiel dafür, wie leicht insbesondere junge Verbraucher in die Schuldenfalle geraten können, wenn keine wirksamen Schutzmechanismen vorhanden sind.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass beim Abschluss eines Online-Kredits künftig das einfache Setzen eines Häkchens ausreichen soll, um den Vertrag rechtsgültig zu machen. Die Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung scharf. Ohne die bisher nötige Unterschrift steige die Gefahr spontaner und unüberlegter Kreditentscheidungen, so vzbv-Vorständin Ramona Pop. Ihr Verband fordert daher, die Unterschriftspflicht beizubehalten und zudem klare Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung zu formulieren – insbesondere bei Dispokrediten und „Buy now, pay later“-Angeboten.
Zwar lobt der vzbv einzelne Elemente des Gesetzesentwurfs, etwa den angestrebten Schutz vor Wucherzinsen sowie die geplante Unterstützung für Menschen in finanziellen Notlagen. Doch insgesamt zeigen sich die Verbraucherschützer unzufrieden mit der in Teilen unklaren Formulierung der Gesetzesvorlage. Auch bemängeln sie eine fehlende Transparenz bei der Ablehnung von Kreditanfragen. Warum ein Kredit nicht gewährt wird, bleibe für den Betroffenen häufig unverständlich. Die Pläne des Bundesjustizministeriums müssen noch vom Bundestag beschlossen werden. Bis dahin bleibt die Debatte über die richtige Balance zwischen Verbraucherschutz und Kreditvergabe weiter offen.
