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VW entgeht Millionenbußgeld wegen Behördenpanne

Fehlende Unterschrift stoppt Verfahren zu Datenschutzverstößen im Zuge des Dieselskandals

2 Min
VW entgeht Millionenbußgeld wegen Behördenpanne

Ein Formfehler bei der Staatsanwaltschaft hat zur Folge, dass der Volkswagen-Konzern ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro nicht zahlen muss. Hintergrund ist ein Verfahren wegen mutmaßlicher Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals. Die niedersächsische Landesdatenschutzbehörde hatte dem Unternehmen vorgeworfen, personenbezogene Daten ohne ausreichende Information der Betroffenen an den vom US-Justizministerium eingesetzten Aufseher Larry Thompson weitergegeben zu haben.

Das Landgericht Hannover hatte dem Einspruch von VW gegen das Bußgeld Ende Februar stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft wollte dieses Urteil nicht hinnehmen und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Allerdings unterlief der Behörde ein folgenschwerer Fehler: Der Schriftsatz zur Rechtsbeschwerde war nicht von dem zuständigen Staatsanwalt unterzeichnet worden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte auf Anfrage den Vorfall und sprach von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“. Die hohe Arbeitsbelastung in der Behörde sei ein Grund für das Versehen gewesen.

Da das Oberlandesgericht mangels formgerechter Beschwerde keine Verhandlung ansetzt, bleibt das Urteil des Landgerichts bestehen. VW muss somit das ursprünglich geforderte Bußgeld nicht zahlen. Ob das Oberlandesgericht auch in der Sache selbst zu Gunsten von VW entschieden hätte, bleibt offen. Die oppositionelle CDU im niedersächsischen Landtag kritisierte das Vorgehen scharf. Eine Sprecherin der Fraktion sprach von einem Skandal, der dem Land erheblichen finanziellen Schaden zufüge. Die CDU kündigte an, den Fall im Rechtsausschuss behandeln zu wollen.

In einem parallelen Verfahren hatte VW vor dem Verwaltungsgericht nur einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht hob zwar zwei von fünf Verwarnungen des Datenschutzbeauftragten auf, ließ jedoch die zentrale Rüge bestehen, die die Grundlage für das Bußgeld bildete. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Konzern kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. An der Aufhebung des Bußgelds durch das Landgericht ändert dies allerdings nichts mehr.

Der Dieselskandal war 2015 durch Untersuchungen in den USA bekannt geworden. Die bisherigen juristischen und finanziellen Folgen haben den Wolfsburger Konzern über 32 Milliarden Euro gekostet. In einem separaten Strafprozess waren kürzlich vier ehemalige VW-Manager zu Haftstrafen verurteilt worden.

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