Volkswagen beendet jahrzehntelange Job-Garantie
Kündigungen ab 2025 möglich, Gewerkschaften lehnen Sparpläne vehement ab

Volkswagen hat die seit 1994 geltende Beschäftigungssicherung aufgekündigt, was in der Belegschaft und bei Gewerkschaften großen Widerstand ausgelöst hat. Das entsprechende Kündigungsschreiben wurde der Gewerkschaft zugestellt, wie das Unternehmen mitteilte. Der Vertrag läuft zum Ende des Jahres 2024 aus, und ab Juli 2025 sind betriebsbedingte Kündigungen frühestens möglich. Neben der Beschäftigungssicherung wurden auch weitere Vereinbarungen gekündigt, darunter die Übernahmegarantie für Auszubildende sowie Regelungen zur Leiharbeit.
Auf einer Betriebsversammlung in Wolfsburg hat die VW-Führung ihren Sparplan verteidigt. Personalvorstand Gunnar Kilian kündigte an, dass der Konzern nun neue Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft anstrebt, um bis Mitte 2025 eine neue Regelung zur Beschäftigungssicherung zu finden. Ziel dieser Verhandlungen sei es, Volkswagen wettbewerbsfähig und zukunftssicher aufzustellen. Auch die Tarifverhandlungen, die ursprünglich erst im Oktober beginnen sollten, wurden vorgezogen, um die gekündigten Verträge neu zu verhandeln. Die IG Metall hatte dies zuvor bereits angeregt, um der Verunsicherung in der Belegschaft entgegenzuwirken.
Die Gewerkschaften und der Betriebsrat lehnen die Pläne des Unternehmens vehement ab. Betriebsratschefin Daniela Cavallo bekräftigte den Widerstand gegen die angekündigten Maßnahmen und betonte, dass man sich gegen die betriebsbedingten Kündigungen zur Wehr setzen werde. Sie bezeichnete die Pläne als einen historischen Angriff auf die Arbeitsplätze und kündigte an, dass es mit dem Betriebsrat keine Entlassungen geben werde. Mehr als 25.000 Mitarbeitende hatten bereits an einer Versammlung teilgenommen, um ihren Protest gegen die Sparpläne zu äußern.
Sollte es bis Juni 2025 zu keiner Einigung kommen, könnte Volkswagen erhebliche Mehrkosten entstehen. Laut IG Metall-Verhandlungsführer Thorsten Gröger würde in diesem Fall der Tarifvertrag wieder in Kraft treten, der vor 1994 gegolten hatte. Dieser Vertrag enthält Regelungen wie eine längere Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, zusätzliche Pausen sowie höhere Zuschläge für Mehr- und Samstagsarbeit. Dies würde den Konzern zusätzlich belasten und könnte die angestrebten Sparziele gefährden.
