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Verbraucherschützer gegen "Zustimmungsfiktion" bei Abogebühren

Bundesjustizministerium plant Regelung, während Koalition und Verbraucherschützer Bedenken äußern

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Verbraucherschützer gegen "Zustimmungsfiktion" bei Abogebühren

Das Bundesjustizministerium plant, die Erhöhung von Gebühren für Banken und andere Unternehmen zu erleichtern. Dieser Vorschlag stößt jedoch auf scharfe Kritik, sowohl innerhalb der Regierungskoalition als auch von Verbraucherschutzorganisationen.

Die Verbraucherschützer setzen sich vehement für das explizite Zustimmungsrecht der Kunden bei Preiserhöhungen von Banken und anderen Unternehmen wie Streamingdiensten ein. Sie stellen sich damit gegen einen Gesetzesvorschlag des Bundesjustizministeriums, der vorsieht, dass Preiserhöhungen stillschweigend akzeptiert werden können, wenn die Verbraucher nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) warnt vor den potenziell weitreichenden Auswirkungen dieser Regelung. Sollte sie umgesetzt werden, befürchten sie eine erhebliche Machtverschiebung zu Gunsten der Unternehmen. Diese Regelung wurde erstmals im November durch das Handelsblatt enthüllt.

Nach dem Vorschlag des Justizministeriums würden Preiserhöhungen bei Banken und anderen Unternehmen automatisch in Kraft treten, wenn die Verbraucher nicht aktiv dagegen vorgehen. Dieses Vorgehen wird als "Zustimmungsfiktion" bezeichnet und soll dazu dienen, die Bürokratie abzubauen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, so das Ministerium.

Der VZBV hingegen fordert, dass Verbraucher auch in Zukunft ausdrücklich ihrer Zustimmung zu Preiserhöhungen oder anderen Vertragsänderungen zustimmen müssen. Dies ist derzeit in Deutschland die geltende Rechtslage, und der Bundesgerichtshof hat sie im Jahr 2021 bestätigt. Die Pläne des Justizministeriums, geführt von Marco Buschmann (FDP), werden daher von VZBV-Chefin Ramona Pop als Rückschritt im Verbraucherschutz kritisiert.

Die Banken hatten bereits zuvor eine Rückkehr zu dieser "Zustimmungsfiktion" gefordert, die es ihnen ermöglichte, Preiserhöhungen ohne explizite Zustimmung der Kunden durchzuführen. Das BGH-Urteil im April 2021 hatte diesem Vorgehen ein Ende gesetzt.

Damals hatte der VZBV gegen die Postbank geklagt, die in den Jahren zuvor mehrfach die Preise erhöht hatte. Seitdem benötigen Banken die ausdrückliche Zustimmung ihrer Privatkunden, um Preiserhöhungen durchzusetzen.

Für Massenverträge, wie sie in der Kreditwirtschaft häufig vorkommen, plant das Bundesjustizministerium, die "Zustimmungsfiktion" sogar im Bundesgesetzbuch (BGB) zu verankern. Das bedeutet, dass Banken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Girokonten vorsehen könnten, dass sie Gebühren durch "Zustimmungsfiktion" erhöhen dürfen.

Das Ministerium betont, dass die "Zustimmungsfiktion" bereits heute greift, wenn eine Preis- oder Leistungsänderung den Verbraucher nicht "unangemessen benachteiligt". Dennoch ist es für Anbieter oft schwierig, solche Klauseln rechtssicher zu formulieren, weshalb eine gesetzliche Neuregelung als notwendig erachtet wird.

Trotzdem möchte das Justizministerium klare Grenzen für die Anwendung der "Zustimmungsfiktion" setzen. Verträge dürfen nicht so stark verändert werden, dass sie einem völlig neuen Vertrag entsprechen würden, und dies soll gerichtlich überprüfbar sein.

Die Verbraucherschützer sind jedoch besorgt, dass eine neue gesetzliche Regelung nicht nur für Girokonten gelten würde, sondern auch für Dienste wie Streaming, Fitnessstudios und Softwareanbieter. Dies könnte zu erheblichen Unsicherheiten führen.

In der Regierungskoalition gibt es ebenfalls Kritik an dem Gesetzesvorschlag. Sowohl die SPD als auch die Grünen äußern Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf das Vertragsrecht und den Wirtschaftsverkehr. Die Debatte über die "Zustimmungsfiktion" verspricht also noch viele Diskussionen und möglicherweise Änderungen in den kommenden Monaten.

BankensektorTransparenz VZBV

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