US-Medienhäuser fordern dauerhaften Schutz vor Weißem Haus
CNN, MS NOW und Politico klagen in Washington: Sie wollen den Zugang zum Weißen Haus dauerhaft sichern.

Mehrere große US-Medienhäuser haben bei einem Bundesgericht in Washington, D.C. einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um ihren Zugang zum Weißen Haus dauerhaft zu sichern. Zu den klagenden Nachrichtenorganisationen gehören CNN, MS NOW und Politico. Sie wehren sich damit gegen die Versuche von US-Präsident Donald Trump, ihnen aufgrund ihrer Berichterstattung den Zutritt zu verwehren.
Der zuständige US-Bezirksrichter Timothy Kelly hatte zuvor eine 14-tägige einstweilige Verfügung erlassen, die das Bann-Dekret vorläufig stoppte. Er begründete diese Entscheidung damit, dass die Maßnahmen des Präsidenten wahrscheinlich die Rechte der Medien auf ein faires Verfahren verletzen. Diese Anordnung läuft am 8. Oktober aus. Die Kläger streben deshalb eine Verlängerung bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.
Kern des Rechtsstreits: First Amendment und Glaubwürdigkeit der Begründung
In ihrer bereits am 21. September eingereichten Klage argumentieren die Medienhäuser, dass die Verbote eine unrechtmäßige Diskriminierung aufgrund der vertretenen Ansichten darstellen und gegen den ersten Verfassungszusatz (First Amendment) verstoßen. Der First Amendment garantiert in den USA die Presse- und Meinungsfreiheit und zählt zu den zentralen Grundrechten der amerikanischen Verfassung. Die Kläger sehen in den Zugangsbeschränkungen mithin einen Eingriff, der an die inhaltliche Ausrichtung ihrer Berichterstattung anknüpft.
Trump hatte seine Entscheidung am 18. September in sozialen Medien damit begründet, dass die Sender „Fake News“ verbreiten würden. Weiter hieß es, „Fiktion und Lügen“ dürften nicht toleriert werden. Diese Begründung dürfte im Verfahren eine zentrale Rolle spielen, da sie den Zusammenhang zwischen Berichterstattung und Sanktion aus Sicht der Kläger offenlegt.
Das US-Justizministerium vertritt hingegen die Auffassung, dass das Vorgehen des Präsidenten rechtmäßig sei. Die Regierung argumentiert, die Berichterstattung der betroffenen Medien gefährde die nationale Sicherheit, da sie geheime Informationen preisgebe. Damit stehen sich zwei grundlegend unterschiedliche Bewertungen gegenüber: Pressefreiheit und Diskriminierungsschutz auf der einen, Sicherheitsinteressen der Exekutive auf der anderen Seite.
Streitpunkt Umsetzung: CNN von Air-Force-One-Reise ausgeschlossen
Die Kläger wiesen in ihrem aktuellen Antrag zudem auf die unbeständige Umsetzung der Beschränkungen hin. So berichtete CNN, dass der Sender trotz der gerichtlichen Anordnung am vergangenen Freitag von einer Reise mit der Air Force One nach Tennessee ausgeschlossen wurde. Die Kläger führen diesen Vorfall als Beleg dafür an, dass das Weiße Haus das Verbot weiterhin „unvorhersehbar und inkonsistent“ anwende. Der Vorfall ist insofern brisant, als die einstweilige Verfügung den Vollzug des Bann-Dekrets eigentlich vorläufig untersagt.
Die Trump-Administration hat nun bis Freitag Zeit, auf den jüngsten Schriftsatz der Medienhäuser zu reagieren. Wie das Gericht danach entscheidet, ist offen. Für die betroffenen Redaktionen geht es dabei nicht nur um praktische Arbeitsbedingungen, sondern um die Frage, ob der Zugang zum Regierungssitz von der politischen Bewertung ihrer Inhalte abhängig gemacht werden darf.
Der Konflikt ist Teil einer Reihe von Auseinandersetzungen zwischen Trump und den Medien während seiner zweiten Amtszeit. Der Präsident hat bereits mehrere renommierte Medienhäuser, darunter die New York Times, das Wall Street Journal und die BBC, wegen angeblicher Verleumdung persönlich verklagt. Die aktuelle Klage in Washington reiht sich damit in ein Muster ein, in dem die Trump-Administration sowohl juristisch als auch über Zugangsregeln gegen kritische Berichterstattung vorgeht.
Für deutsche Beobachter ist der Fall vor allem wegen seiner grundsätzlichen Dimension relevant. In Deutschland schützt Artikel 5 des Grundgesetzes die Pressefreiheit und verbietet eine staatliche Einflussnahme auf Inhalte. Der US-Fall zeigt, wie stark der Zugang zu staatlichen Informationen praktisch von der Haltung der jeweiligen Regierung abhängt. Sollte das Gericht die einstweilige Verfügung verlängern, hätten die Medienhäuser bis zur endgültigen Klärung weiterhin einen Anspruch auf Zutritt zum Weißen Haus.
Die Entscheidung des Bezirksrichters dürfte damit über den konkreten Einzelfall hinaus Signalwirkung entfalten. Sie berührt die Frage, inwieweit die Exekutive den Zugang zu ihrem Umfeld als Druckmittel einsetzen kann. Die kommenden Tage bis zur Stellungnahme der Regierung und die anschließende richterliche Bewertung dürften von beiden Seiten genau verfolgt werden.
