US-Justizministerium ermittelt gegen TV-Sender wegen Kartellrecht-Verstoß
Das DOJ untersucht, ob ABC, CBS, CNN, Fox und NBC durch die gemeinsame Aussetzung der Pool-Berichterstattung gegen den Sherman Act verstoßen haben.

Das US-Justizministerium (DOJ) hat eine formelle Untersuchung gegen die führenden amerikanischen Fernsehsender eingeleitet. Im Fokus steht die Frage, ob ABC, CBS, CNN, Fox News und NBC durch ihre koordinierte Entscheidung, die Pool-Berichterstattung über Präsident Donald Trump vorübergehend einzustellen, gegen das US-Kartellrecht verstoßen haben. Die Untersuchung markiert eine weitere Eskalation im anhaltenden Konflikt zwischen der Trump-Administration und den großen Medienkonzernen.
Konkret prüft das Justizministerium, ob der TV-Pressepool des Weißen Hauses – ein rotierendes System, in dem die genannten Sender gemeinsam die Berichterstattung über den Präsidenten organisieren – gegen den Sherman Act verstoßen hat. Das DOJ bestätigte dies in einer offiziellen Stellungnahme. Die Mitglieder des Pressepools reagierten zunächst nicht auf Anfragen von CNBC um eine Stellungnahme.
Die Details
Der Sherman Act ist ein US-Bundesgesetz aus den 1890er Jahren, das bestimmte Vereinbarungen verbietet, die den Handel unangemessen einschränken. Das Gesetz richtet sich klassischerweise gegen Preisabsprachen oder Marktaufteilungen zwischen Unternehmen. Seine Anwendung auf Medienorganisationen – insbesondere im Hinblick auf deren Berichterstattungsentscheidungen – ist historisch gesehen äußerst selten und juristisch weitgehend Neuland.
Der Auslöser für die Untersuchung liegt im September 2026: Am 21. September stellte der TV-Pressepool des Weißen Hauses seine Berichterstattung über Trump ein. Dies geschah unmittelbar nachdem das Weiße Haus CNN, MS NOW und Politico den Zugang zum Regierungssitz untersagt hatte. Die vier verbleibenden Pool-Mitglieder – ABC, CBS, Fox News und NBC – beschlossen daraufhin solidarisch, die Berichterstattung zu unterbrechen. Genau diese gemeinsame Entscheidung steht nun im Mittelpunkt der kartellrechtlichen Prüfung.
Präsident Trump hatte den Ausschluss der drei Medien auf seiner Plattform Truth Social begründet: Diese Medien sollten „nicht in der Lage sein, ständig FIKTION und LÜGEN zu schreiben oder zu berichten, wenn sie über den Präsidenten der Vereinigten Staaten, die Trump-Administration oder die Vereinigten Staaten von Amerika berichten", schrieb er damals.
Am 24. September hob ein Bundesrichter die Zugangsbeschränkungen für die betroffenen Reporter auf – einige Tage nachdem Mitarbeiter des Weißen Hauses deren Pressepässe beschlagnahmt hatten. Daraufhin nahm auch der TV-Pressepool seine Berichterstattung wieder auf. Allerdings erstreckte sich die richterliche Anordnung nicht auf alle Bereiche: Reportern von CNN und Politico wurde trotz des Urteils die Mitreise mit dem Präsidenten in der Air Force One untersagt, wie die New York Times berichtete.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 19. September 2026 berichtete aktien.news, dass Trump angekündigt hatte, CNN, MS NOW und Politico den Zutritt zum Weißen Haus zu verwehren. Trump begründete den Schritt im Oval Office mit „kumulativen Berichten" der drei Nachrichtenorganisationen und fügte auf Truth Social hinzu: „Weitere Fake-News-Medien werden folgen."
Am 21. September 2026 meldete aktien.news dann, dass der Fernsehpool des Weißen Hauses seine Arbeit einstellte, nachdem CNN konkret als „designated TV-Pooler" von der Begleitung Trumps bei seinem Besuch der UN-Generalversammlung in New York City ausgeschlossen worden war – ohne vorherige Ankündigung.
Am 23. September 2026 berichtete aktien.news, dass das Justizministerium in einem Gerichtsverfahren den Standpunkt vertrat, der Zugang von Journalisten zum Weißen Haus sei ein „Privileg – kein Recht". Das DOJ verteidigte Trumps Medienverbot und begründete es in Gerichtsdokumenten mit Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit.
Am 25. September 2026 berichtete aktien.news schließlich, dass ein Bundesrichter am frühen Donnerstag entschied, die Verwaltung müsse das Verbot vorübergehend aufheben. CNN, MS NOW und Politico hatten Klage eingereicht, um das Verbot aufzuheben und den Presseausweisen ihrer Journalisten wieder Geltung zu verschaffen. Diese Klage ist weiterhin anhängig – die Trump-Administration sieht sich nun vor Gericht mit den drei Medienhäusern konfrontiert.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger ist die Situation vor allem im Hinblick auf die betroffenen Medienkonzerne relevant. ABC gehört zum Disney-Konzern, CBS ist Teil von Paramount Global, CNN gehört zu Warner Bros. Discovery, Fox News ist Teil von Fox Corporation und NBC gehört zu Comcast. Eine kartellrechtliche Verurteilung nach dem Sherman Act könnte erhebliche finanzielle und regulatorische Konsequenzen für diese Unternehmen haben.
Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Anwendung des Sherman Act auf redaktionelle Entscheidungen von Medienunternehmen juristisches Neuland darstellt. Die Untersuchung befindet sich noch in einem frühen Stadium, und eine Anklage ist keineswegs sicher. Dennoch erzeugt allein die Einleitung einer DOJ-Untersuchung Unsicherheit für die betroffenen Medienkonzerne und ihre Aktionäre.
Der Konflikt zwischen der Trump-Administration und kritischen Medien ist zudem Teil eines breiteren regulatorischen und politischen Umfelds, das US-Medienunternehmen unter Druck setzt. Die Trump-Administration ist dazu übergegangen, Nachrichtenagenturen einzuschränken, die kritisch über ihre Politik berichten.
Ausblick
Die Klage von CNN, MS NOW und Politico gegen die Trump-Administration wegen des Ausschlusses ihrer Reporter vom Gelände des Weißen Hauses ist weiterhin anhängig. Das Ergebnis dieses Verfahrens dürfte maßgeblich beeinflussen, wie weit die Exekutive künftig in der Lage ist, Medienorganisationen den Zugang zu beschränken.
Die DOJ-Untersuchung zum möglichen Kartellrechtsverstoß des TV-Pressepools steht ebenfalls noch am Anfang. Ob das Justizministerium eine formelle Anklage erhebt oder die Untersuchung einstellt, ist derzeit offen. Weitere Entwicklungen in diesem Konflikt zwischen der Trump-Administration und den großen US-Medienkonzernen sind zu erwarten.
Kurz erklärt
- Sherman Act: Ein US-Bundesgesetz aus den 1890er Jahren, das Vereinbarungen zwischen Unternehmen verbietet, die den Wettbewerb oder den Handel unangemessen einschränken.
- TV-Pressepool: Ein rotierendes System, bei dem ausgewählte Medienorganisationen stellvertretend für alle Journalisten Zugang zu bestimmten Ereignissen erhalten und ihre Aufnahmen teilen.
- Kartellrecht: Rechtsgebiet, das wettbewerbswidrige Absprachen und Praktiken zwischen Unternehmen reguliert und verbietet.
