ANZEIGE

US-Börsen starten 23/5-Handel: Neue Risiken für Privatanleger

Ab dem 6. Dezember wollen fünf US-Handelsplätze den Handel auf die Nacht ausweiten – doch die SEC warnt vor dünner Liquidität und Manipulationsrisiken.

•• 5 Min
US-Börsen starten 23/5-Handel: Neue Risiken für Privatanleger

Die USA machen einen großen Schub zur Einführung dessen, was als „24-Stunden-Handel" an ihren Börsen bezeichnet wird. Erwartet wird, dass dieser am 6. Dezember an fünf Börsenplätzen beginnt, darunter die Nasdaq und die NYSE Arca, die sich auf ETFs konzentriert. Angetrieben wird die Initiative von der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC).

Der Begriff „24-Stunden-Handel" ist allerdings irreführend. Statt rund um die Uhr an sieben Tagen wird es ein 23/5-Modell: Gehandelt wird von 21 Uhr Eastern Standard Time (EST) am Sonntag bis 20 Uhr EST am Freitag. Dazwischen liegt eine einstündige obligatorische Handelspause in der Nacht von 20 Uhr bis 21 Uhr EST, und zwar von Montag bis Donnerstag. Eine entsprechende Visualisierung hatte die SEC in einer jüngsten Präsentation veröffentlicht.

Die Details

Die quartalsweisen Ergebnisse der großen US-Banken – JPMorgan Chase, Citigroup, Goldman Sachs und Wells Fargo – zeigten zuletzt, dass sie insgesamt weiterhin gesund sind. Der Umsatz aus dem Aktienhandel bei Goldman Sachs sprang im Jahresvergleich um 72 Prozent auf 6,4 Mrd. US-Dollar, während er bei JPMorgan um fast 50 Prozent auf 5 Mrd. US-Dollar stieg. Der festverzinsliche Bereich der Märkte war jedoch wackeliger: Turbulenzen an den Anleihemärkten führten zu Rückgängen im Handel mit festverzinslichen Wertpapieren, Währungen und Rohstoffen.

Höhere Zinsen sind für Banken nicht nur schlechte Nachrichten: Sie bedeuten, dass mehr Geld aus Floating-Rate-Krediten eingeht. Ob die neuen Zinsbedingungen in den kommenden Quartalen zu mehr Kreditausfällen und höheren Einlagenkosten führen, ist offen – derzeit helfen höhere Zinsen eher.

Zurück zum Nachthandel: Die SEC reagiert damit auch auf den erweiterten Zugang, den viele Broker wie Robinhood und Charles Schwab bereits anbieten, sowie auf den größeren Druck durch Krypto und Tokenisierung – also die Handelbarkeit von Vermögenswerten auf Blockchains, die nie schließen. „Aus Sicht der SEC ist dies nicht ihre Initiative", sagte James Angel von der Georgetown University. „Sie reagieren, statt proaktiv zu handeln."

Die frühere SEC-Kommissarin Hester Peirce erklärte im vergangenen Monat, während sie noch Teil der Organisation war: „In den vergangenen zwei Jahren … haben sowohl neue Marktteilnehmer als auch etablierte Börsen aggressiv darauf gedrängt, ihre Betriebszeiten zu erweitern, als Reaktion auf die Nachfrage, sowohl im Ausland als auch im Inland." Sie verwies darauf, dass der Devisenmarkt seit Jahrzehnten an Wochentagen 24 Stunden am Tag operiere, Kryptomärkte sicherlich nicht schliefen und bestimmte Indexoptionen nachts gehandelt würden. Futures-Märkte folgten im Allgemeinen einem 23/5-Schema, das dem ähnele, wohin sich die US-Märkte bewegten.

Auch international gibt es Nachfrage, insbesondere von koreanischen Privatanlegern, die US-AI-Aktien handeln möchten. Zwar existieren Alternative Trading Systems wie Blue Ocean, über die Anleger rund um die Uhr handeln können – diese weisen jedoch weniger Liquidität und Aufsicht sowie weitere Geld-Brief-Spannen auf als offizielle Börsen.

Wie viel Volatilität in den frühen Morgenstunden zu erwarten ist, lässt sich schwer sagen. Bis August war das Nachtvolumen im Jahresvergleich um 358 Prozent gestiegen – doch das gesamte gehandelte Volumen macht nur etwa 0,1 Prozent dessen aus, was während der regulären Handelsstunden gehandelt wird. Neun der zehn nachts meistgehandelten Aktien nach Volumen wurden zudem zu Preisen unter 1 US-Dollar notiert. Vorerst ist es also eine Sache der Penny Stocks.

Nachthandelstransaktionen werden an die Börse gemeldet, aber vom Tagesendschlusskurs unterschieden. Für börsennotierte Unternehmen könnte die Volatilität bei den großen Namen jedoch bald zur neuen Norm werden, da ein Puffer für die Verarbeitung von Ereignissen wie Gewinnmitteilungen oder geopolitischen Ereignissen fehlt. Besorgniserregend ist, dass die SEC bisher keine standardisierten Richtlinien für Broker-Dealer zur Verwaltung des Nachtrisikos bereitgestellt hat.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 25.04.2026 berichtete aktien.news, dass der Chef der Deutschen Börse trotz der Wall-Street-Pläne vor einem unkritischen Schritt in Richtung 24/7-Handel warnt. Hintergrund war das rasante Wachstum digitaler Vermögenswerte wie Bitcoin und Ethereum, die nicht durch traditionelle Börsenöffnungszeiten eingeschränkt sind und klassische Handelsplätze unter Zugzwang setzen.

Am 21.07.2026 meldete aktien.news, dass die Londoner Börse (London Stock Exchange, LSE) laut einem Bericht der „Financial Times" eine drastische Ausweitung ihrer Handelszeiten plant. LSE-Chefin Julia Hoggett begründete den Schritt mit gestiegener Nachfrage, insbesondere von Privatanlegern. Die neue Plattform sollte ab dem kommenden Jahr zunächst börsennotierte Indexfonds (ETFs) auf britische und US-amerikanische Werte anbieten, mit Handelszeiten von 17.00 Uhr bis 7.50 Uhr britischer Zeit.

Am 15.07.2026 berichtete aktien.news, dass fünf US-Banken gleichzeitig ihre Quartalszahlen präsentierten und die Ergebnisse von Finanzexperten als durchweg beeindruckend bewertet wurden. Im Unhedged-Podcast rückte dabei die enge Verbindung des Bankensektors mit dem anhaltenden KI-Boom in den Vordergrund.

Am 09.10.2026 berichtete aktien.news, dass steigende Zinsen traditionell als Rückenwind für Banken gelten, der jüngste Rückgang der Bankaktienkurse jedoch Sorgen widerspiegelt, dass ungewöhnliche Kräfte am Werk sind. Im Regelfall überwiegt der positive Effekt höherer Zinsen, da die von Kreditgebern berechneten Zinssätze tendenziell annähernd parallel zu den Marktbenchmarks steigen.

Was das für Anleger bedeutet

Verlängerte Handelszeiten mögen für Privatanleger wie ein Sieg aussehen, tragen aber auch die größten Risiken. Dünne Liquidität in den US-Nachtstunden schafft laut einem ehemaligen Enforcement-Beamten ein „reifes Rezept für Marktmanipulation". Zudem ist es viel schwieriger, Marktmanipulation aus dem Ausland zu stoppen, selbst wenn sie erkannt wird. James Angel von der Georgetown University fragt: „Kann ein Privatanleger, der um 2 Uhr morgens auf den Markt stolpert, einen fairen Preis erhalten, oder werden schlechte Akteure die Liquidität ausnutzen, um die Preise zu manipulieren?"

Institutionelle Anleger dürften abwarten, ob sich die Teilnahme am Nachthandel lohnt. „Markttiefe und Spread machen die Nachtsitzung immer noch zu einer kostspieligen Angelegenheit", sagt Jeff O'Connor von Liquidnet. Er fügt jedoch hinzu, dass erweiterte Handelszeiten, sollten sie tatsächlich mehr Volumina anziehen, „traditionelle Geldmanager dazu anreizen könnte, Alpha aus der nächtlichen Kursdrift zu erzielen".

Ausblick

Der Schritt zu verlängerten Handelszeiten bricht angesichts aller anderen Präzedenzfälle nicht unbedingt viel Neues. Doch die Tatsache, dass Änderungen so schnell mit wenig Anleitung implementiert werden, gibt Anlass zur Sorge. Peirce hob im vergangenen Monat „Befürchtungen über einen Ausfall der Datenübertragung um 3 Uhr morgens oder Gerüchte in sozialen Medien, die Ihre Aktie abstürzen lassen, während Ihr Unternehmensbüro schläft" hervor. Die Entwicklung bringt zudem regulatorische und Überwachungsbedenken mit sich: erweiterte Pflichten zur Dokumentation und Überwachung für die SEC und andere Aufsichtsbehörden, die ohnehin unter personellen Engpässen leiden. Wie die FT-Kollegen von Alphaville kürzlich bemerkten, beträgt die Anzahl der SEC-Kommissare, die nun erforderlich sind, um ein Quorum darzustellen, … eins.

Kurz erklärt

  • 23/5-Handel: Handelsmodell, das an fünf Wochentagen fast durchgehend geöffnet ist, mit kurzen täglichen Pausen.
  • Tokenisierung: Die Abbildung von Vermögenswerten auf einer Blockchain, wodurch sie rund um die Uhr handelbar werden.
  • Alternative Trading System: Eine private Handelsplattform außerhalb offizieller Börsen, meist mit geringerer Liquidität und Aufsicht.
  • Geld-Brief-Spanne: Die Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis eines Wertpapiers.
24-Stunden-Handel23/5-HandelUs-BörsenSECNasdaqNyse ArcaNachthandelPrivatanleger

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.