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US-Berufungsgericht ebnet Weg für Mahdawis erneute Festnahme

Ein US-Berufungsgericht entzog dem untergeordneten Gericht die Zuständigkeit – mit weitreichenden Folgen für pro-palästinensische Aktivisten.

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US-Berufungsgericht ebnet Weg für Mahdawis erneute Festnahme

Ein US-Berufungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass ein untergeordnetes Gericht nicht befugt war, die Trump-Regierung zur Freilassung des pro-palästinensischen Aktivisten Mohsen Mahdawi aus der Abschiebehaft anzuweisen. Das Urteil des in Manhattan ansässigen US-Berufungsgerichts für den zweiten Bezirk (2nd U.S. Circuit Court of Appeals) könnte den Weg für eine erneute Festnahme des 35-jährigen Columbia-University-Studenten ebnen.

Mahdawi, im Westjordanland geboren und rechtmäßig in den USA aufhältig, war im April 2025 festgenommen worden – ausgerechnet als er zu einem Gespräch über seinen Antrag auf US-Staatsbürgerschaft erschien. Der in Vermont ansässige Bundesrichter Geoffrey Crawford, ein Ernannter des demokratischen Präsidenten Barack Obama, ordnete zwei Wochen später seine Freilassung gegen Kaution an. Crawford befand, dass Mahdawi dieselben Rechte auf freie Meinungsäußerung gemäß dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung zustünden wie US-Bürgern.

Das dreiköpfige Richtergremium – bestehend aus zwei von Trump während seiner ersten Amtszeit ernannten Richtern sowie einem weiteren, vom republikanischen Präsidenten George W. Bush ernannten Richter – hob dieses Urteil nun auf. Die Begründung: Crawford habe keine Zuständigkeit für den Fall gehabt, da dieser zuerst vor einem Einwanderungsgericht hätte geklärt werden müssen. Eine sofortige erneute Festnahme Mahdawis ordnete das Gremium jedoch nicht an.

Hintergrund: Abschiebung als politisches Instrument

Mahdawi ist einer von mehreren Studenten ohne US-Staatsbürgerschaft, gegen die im vergangenen Jahr nach der Teilnahme an Demonstrationen gegen Israels Militäreinsatz im Gazastreifen Abschiebungsverfahren eingeleitet wurden. Die Festnahmen haben eine grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen: Wie weit darf die Exekutive gehen, wenn sie rechtmäßig im Land lebende Nicht-Staatsbürger mit dem Argument abschieben will, ihre Anwesenheit laufe der US-Außenpolitik zuwider?

Das Berufungsgericht ging in seiner Entscheidung nicht so weit, diese Praxis der Trump-Regierung ausdrücklich zu billigen. Menschenrechtsgruppen kritisieren das Vorgehen als Verletzung der im ersten Zusatzartikel garantierten Meinungsfreiheit. US-Einwanderungsgerichte, die Abschiebungsverfahren durchführen, unterstehen dem Justizministerium – und damit der Exekutive – während Bundesbezirksgerichte wie das von Crawford verfassungsrechtliche Fragen unabhängig prüfen.

Die American Civil Liberties Union (ACLU), die Mahdawi vertritt, wies die Entscheidung scharf zurück. „Die Regierung beansprucht die beispiellose Befugnis, Menschen über Monate oder sogar Jahre hinweg festzuhalten, um ihre Meinungsäußerung zu zensieren, ohne die Möglichkeit, ihre Inhaftierung gerichtlich anzufechten", erklärte ACLU-Anwalt Michael Tan. Die ACLU betonte zudem, es gebe keine Grundlage für eine Abschiebung oder erneute Inhaftierung Mahdawis, solange das Berufungsverfahren noch laufe.

Paralleler Fall Khalil vor dem Obersten Gerichtshof

Das Urteil steht nicht allein. Bereits Anfang des Jahres kam das US-Berufungsgericht für den dritten Bezirk in Philadelphia zu einem ähnlichen Schluss im Fall von Mahmoud Khalil, einem Absolventen der Columbia University. Khalil verbrachte mehr als 100 Tage in Abschiebehaft, bevor ihn ein Bundesrichter in New Jersey gegen Kaution freiließ. Auch gegen Khalil wurde keine Straftat angeklagt.

Khalil hat inzwischen den Obersten Gerichtshof der USA gebeten, die Entscheidung des dritten Bezirks zu überprüfen. Zusammen könnten beide Urteile es für in Einwanderungsgefängnissen inhaftierte Nicht-Staatsbürger künftig deutlich erschweren, ihre schnelle Freilassung auf Basis einer mutmaßlichen Verletzung ihrer Verfassungsrechte zu erwirken.

Mahdawi selbst zeigte sich kämpferisch. „Ich vertraue weiterhin darauf, dass das gesamte Gericht den Rechtsfehler korrigieren und die Verfassungsprinzipien wiederherstellen wird, die alle Menschen gleichermaßen schützen", erklärte er. Ihm stehen nun zwei Wege offen: Er kann das vollständige Richtergremium aller aktiven Richter des zweiten Bezirks um eine erneute Verhandlung bitten oder direkt Berufung beim Obersten Gerichtshof der USA einlegen. Das Heimatschutzministerium bezeichnete die Entscheidung unterdessen als „Sieg für die öffentliche Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit".

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