UBS gewinnt Berufungsprozess im Geldwäsche-Fall
Freispruch nach Vorwürfen gegen ehemalige Credit Suisse-Mitarbeiterin bestätigt

Die schweizerische Großbank UBS hat in einem bedeutenden Berufungsverfahren vor dem Schweizer Bundesstrafgericht einen Freispruch erwirkt. Der Fall betraf Vorwürfe der Geldwäsche im Zusammenhang mit der 2023 übernommenen Credit Suisse. Die Berufungskammer entschied zugunsten der UBS, nachdem zuvor Mängel bei der Credit Suisse festgestellt worden waren, die mutmaßlich Geldwäsche für eine bulgarische Drogengang ermöglicht hatten.
Im ursprünglichen Verfahren war eine ehemalige Kundenberaterin der Credit Suisse schuldig gesprochen worden, zwischen 2007 und 2008 Überweisungen für eine kriminelle Organisation durchgeführt zu haben. Ihr Handeln soll dazu beigetragen haben, dass mehr als 19 Millionen Franken der Strafverfolgung entzogen wurden. Die Mitarbeiterin war 2023 verstorben, was das Gericht veranlasste, die gegen die Bank gerichteten Vorwürfe im Einklang mit der Unschuldsvermutung der Verstorbenen nicht weiter zu verfolgen. Die Berufungskammer hob das Urteil gegen die Credit Suisse auf und sprach die UBS frei.
Das Verfahren, das als Testfall für strengere Maßnahmen der Schweizer Justiz gegen Banken betrachtet wurde, zog erhebliche Aufmerksamkeit auf sich. Es offenbarte Schwächen in der Führung und Überwachung der Kundenbeziehungen sowie in der Umsetzung von Geldwäschebekämpfungsmaßnahmen bei der Credit Suisse. Trotz konkreter Verdachtsmomente zu den Transaktionen der Kundenberaterin wurden die Mängel nicht rechtzeitig behoben.
Die Entscheidung der Berufungskammer ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft erklärte, sie werde das schriftliche Urteil prüfen und anschließend über mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden. Die UBS zeigte sich erfreut über den Freispruch und betonte, dass der Fall mehr als 16 Jahre zurückliege und sich auf die ehemalige Credit Suisse beziehe.
Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS war im Jahr 2023 nach einer Reihe von Skandalen, Milliardenverlusten und einem Bankensturm erfolgt. Seither hat sich die UBS bemüht, die juristischen Altlasten der übernommenen Bank aufzuarbeiten. Der Fall aus Bulgarien hatte den Ruf des Instituts erheblich belastet und stand stellvertretend für die Herausforderungen, die mit der Übernahme verbunden waren.
Das Strafverfahren zeigte einmal mehr, wie wichtig robuste Kontrollmechanismen und die konsequente Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Banken sind. Der Freispruch entlastet die UBS jedoch zumindest vorerst von einer direkten Verantwortung für die Vorgänge, die während der fraglichen Zeitspanne bei der Credit Suisse stattgefunden haben.
