ANZEIGE

Trumps Zölle zwingen US-Spirituosenhersteller zur Produktion in Kanada

Der kanadische Boykott von US-Alkohol trifft Phillips Distilling so hart, dass das Unternehmen die Produktion nach Kanada verlagert.

•• 3 Min
Trumps Zölle zwingen US-Spirituosenhersteller zur Produktion in Kanada

Der Handelsstreit zwischen den USA und Kanada zwingt amerikanische Unternehmen zu drastischen Schritten. Phillips Distilling, ein Familienbetrieb aus Minnesota, hat einen Teil seiner Produktion nach Kanada verlagert – als direkte Reaktion auf den Boykott amerikanischer Spirituosen durch die meisten kanadischen Provinzen. Der Schritt ist bislang beispiellos im laufenden Handelskonflikt.

Der Auslöser: Die Zölle von US-Präsident Donald Trump gegen Kanada. Als Vergeltungsmaßnahme verboten die meisten kanadischen Provinzen ab dem Frühjahr 2025 den Verkauf von US-Spirituosen. Für Phillips Distilling, das hinter der Fruchtlikörmarke Sour Puss steckt, war die Wirkung fast sofortig und verheerend. CEO Andy England bezeichnete die Folgen als „Katastrophe" – das Unternehmen verlor 70 Prozent seines kanadischen Geschäfts.

Besonders hart traf es die Marke Sour Puss, die in Kanada seit Jahren Kultstatus genießt. „Wenn wir 1.000 Kisten Sour Puss in den USA verkauft haben, wäre ich überrascht", sagte England gegenüber der BBC. Er betrachtet die Marke aufgrund der jahrelangen Beliebtheit bei Kanadiern als „sehr kanadisch". Kanada ist mit Abstand der größte Absatzmarkt für das Produkt.

Produktion in Montreal als Ausweg

Bereits wenige Wochen nach dem Bestellstopp der Provinzbehörden begann Phillips Distilling mit der Prüfung einer Produktionsverlagerung. Im Oktober unterzeichnete das Unternehmen eine Vereinbarung mit dem in Montreal ansässigen Alkoholhersteller Station 22. Seitdem wird Sour Puss teilweise in Kanada produziert – und ist wieder in Geschäften im ganzen Land erhältlich.

„Wir befinden uns jetzt in einer anderen Situation", sagte England. „Wir produzieren und verkaufen in Kanada. Ich denke, wir haben alle Provinzen davon überzeugt, einige unserer Produkte wieder aufzunehmen, und wir befinden uns auf dem Weg der Besserung." Quebec war die erste Provinz, die zustimmte, was laut England die Gespräche mit anderen Provinzen erleichterte.

Für Fans wie Stephanie Intrevado aus Quebec ist die Rückkehr von Sour Puss ein Grund zur Freude. Die 35-Jährige sammelt seit ihrem ersten Schluck mit 18 Jahren alle Geschmacksrichtungen des Likörs – von Passionsfrucht über Kokosnuss bis Wassermelone. Als sie erfuhr, dass Sour Puss eigentlich aus den USA stammt, war sie schockiert. Die Rückkehr der Marke feierte sie mit einem Instagram-Post: „Ratet mal, wer wieder da ist? Oh, wie ich dich vermisst habe."

Warum dieser Schritt nicht für alle möglich ist

Nicht jeder US-Spirituosenhersteller kann so einfach die Produktion verlagern. Meredith Lilly, Professorin für internationale Wirtschaftspolitik an der Carleton University in Ottawa, erklärt, dass es für Phillips Distilling einfacher sei als für andere Unternehmen, deren Produkte an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind – wie Kentucky Bourbon oder kalifornischer Wein. Zudem riskiere das Unternehmen „keinen Reputationsschaden in den USA", da ein Großteil seines Geschäfts ohnehin kanadisch sei.

Lilly bezeichnete die Entscheidung der Provinzen, US-Alkohol aus den Regalen zu nehmen, als Reaktion „aus dem Affekt" – die in diesem Fall jedoch einen unbeabsichtigten positiven Effekt hatte: mehr Produktion nach Kanada zu bringen. „Ich glaube nicht, dass man damit gerechnet hat, dass der Boykott so lange Bestand haben würde", so Lilly.

Boykott als Verhandlungsmasse – mit Unsicherheiten

Stand Mai 2026 verkaufen nur noch zwei von zehn kanadischen Provinzen amerikanischen Alkohol: Alberta und Saskatchewan. Beide Provinzen verfügen über ein vollständig privatisiertes Einzelhandelssystem für Alkohol, während in den übrigen Provinzen der Verkauf weitgehend von staatlichen Behörden kontrolliert wird – was diesen eine weitreichende Befugnis darüber gibt, was in die Regale kommt.

Ein Handelsabkommen zwischen den USA und Kanada ist nach wie vor nicht in Sicht. Premierminister Mark Carney erklärte, dass die Provinzen bereit sein könnten, wieder amerikanischen Alkohol zu verkaufen, wenn die Zölle auf wichtige kanadische Sektoren wie die Automobilindustrie, Metalle und Holz gesenkt oder aufgehoben werden. Die USA haben das Verkaufsverbot für Spirituosen als einen der Hauptstreitpunkte in den laufenden Verhandlungen markiert. US-Handelsminister Howard Lutnick nannte den Boykott „empörend", „beleidigend" und „respektlos".

Lilly warnte jedoch, dass die Entscheidung, US-Alkohol wieder in die Regale zu stellen, letztlich bei den einzelnen Provinzen und nicht bei der Bundesregierung Carney liege – was ihn zu einer unberechenbaren Verhandlungsmasse mache.

Phillips DistillingSour PussKanada Boykott Us-SpirituosenTrump Zölle KanadaHandelsstreit Usa KanadaSpirituosen Produktion KanadaUs-Alkohol Boykott

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.