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Trumps Name muss vom Kennedy Center entfernt werden

Ein Bundesberufungsgericht lehnte einen Last-Minute-Antrag des Justizministeriums ab, die Entfernungsanordnung zu blockieren.

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Trumps Name muss vom Kennedy Center entfernt werden

Der Name von US-Präsident Donald Trump muss bis Freitagabend von der Fassade des Kennedy Centers in Washington entfernt werden. Ein dreiköpfiges Richtergremium des U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit lehnte einen Eilantrag des Justizministeriums ab, die entsprechende Anordnung eines erstinstanzlichen Richters auszusetzen. Damit scheiterte die Regierung mit ihrem Versuch, die Namensänderung vorläufig zu stoppen.

Bereits am Freitag hatte Richter Christopher Cooper vom D.C. District Court es abgelehnt, sein Urteil vom 29. Mai auszusetzen. Dieses Urteil verpflichtet die Verantwortlichen, Trumps Namen bis Freitagabend von der Fassade des Kulturzentrums zu entfernen. Während das Justizministerium das Berufungsgericht anrief, errichteten Arbeiter bereits Gerüste an der Fassade, um die Entfernung vorzubereiten.

Justizministerium scheitert mit Eilantrag

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Brett Shumate argumentierte im Antrag des Justizministeriums: „Es ist nicht sinnvoll, den Namen und die Beschilderung des Centers jetzt zu ändern, nur um den Namen nach einer voraussichtlich erfolgreichen Berufung potenziell wieder zurückzuändern." Das Berufungsgremium ließ jedoch die Möglichkeit offen, dass Trumps Name wieder angebracht werden könnte, sollte das Justizministerium mit seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil Erfolg haben.

Das Gremium bestand aus Richter Gregory Katsas, den Trump selbst 2017 an den D.C. Circuit berufen hatte, sowie den beiden von Ex-Präsident Barack Obama ernannten Richtern Patricia Millett und Robert Wilkins. Eine Begründung für die Ablehnung des Eilantrags nannte das Gremium nicht. Es wies jedoch die klagende Demokratin Joyce Beatty aus Ohio an, bis zum 22. Juni eine Antwort auf den Eilantrag des Justizministeriums einzureichen. Das Justizministerium erhielt bis zum 29. Juni Zeit, auf Beattys Stellungnahme zu antworten.

Hintergrund: Umbenennung und Klage

Das Kennedy Center war im Dezember in „Trump Kennedy Center" umbenannt worden – zehn Monate nachdem Trump mehrere Treuhänder aus dem Vorstand entlassen und sich selbst zum Treuhänder ernannt hatte. Das renommierte Kulturzentrum in Washington gilt als eines der bedeutendsten Häuser für darstellende Künste in den USA.

Abgeordnete Joyce Beatty, die von Amts wegen Treuhänderin des Kennedy Centers ist, hatte die Klage eingereicht. Sie wollte damit nicht nur die Umbenennung verhindern, sondern auch die Schließung des Centers wegen Renovierungsarbeiten sowie die Entziehung ihres Stimmrechts durch den Vorstand im Mai 2025 rückgängig machen. Ihre Anwälte forderten Richter Cooper in einem am Freitagmorgen eingereichten Schriftsatz auf, seine Anordnung trotz des Regierungsantrags aufrechtzuerhalten: „Das Gericht sollte den Antrag der Beklagten in letzter Minute auf Aussetzung bis zur Berufung ablehnen."

Richter Cooper hatte in seinem Urteil vom 29. Mai klar Stellung bezogen: „Der Kongress hat dem Kennedy Center seinen Namen gegeben, und nur der Kongress kann ihn ändern." In seiner Ablehnung des Aussetzungsantrags stellte Cooper fest, dass die Beklagten „ihrer Beweislast nicht nachgekommen" seien. Er merkte zudem an, dass die Regierung „offenbar erhebliche Schritte zur Einhaltung" seiner Anordnung unternommen habe, etwa durch die Streichung des Präsidentennamens von offiziellen Materialien des Centers.

Der Fall zeigt, wie die Trump-Administration mit ihrer Personalpolitik und Umbenennungen öffentlicher Institutionen zunehmend auf rechtliche Gegenwehr stößt. Das Berufungsverfahren läuft weiter – ein endgültiges Urteil steht noch aus.

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