Tesla-Gutachter bestätigt erstmals Phantombremsungen
Plötzliche Bremsmanöver führten zu gefährlichen Situationen auf deutschen Autobahnen

Ein Gutachter, der im Auftrag des Landgerichts Traunstein eine Testfahrt mit einem Tesla Model 3 Long Range durchführte, sah sich gezwungen, die Fahrt aufgrund einer abrupten Phantombremsung abzubrechen. Dabei reduzierte das Fahrzeug auf einer dreispurigen Autobahn seine Geschwindigkeit plötzlich von 140 km/h auf 96 km/h, ohne dass es einen erkennbaren Grund für dieses Manöver gab. Diese unerwartete Bremsung führte zu erheblichen Gefahrensituationen, bei denen nachfolgende Fahrzeuge nur durch Ausweich- und Bremsmanöver einen Unfall verhindern konnten. Die Testfahrt, die ursprünglich dazu diente, die Behauptungen eines Tesla-Fahrers über unerklärliche Bremsmanöver im Autopilot-Modus zu überprüfen, bestätigte erstmals durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen das Phänomen der Phantombremsungen.
Der Fall wurde durch eine Klage eines Tesla-Kunden ausgelöst, der den US-amerikanischen Automobilhersteller verklagt hatte, nachdem sein Fahrzeug bei eingeschaltetem Autopiloten mehrfach ohne Grund abgebremst hatte. Der Kläger fordert von Tesla ein neues Fahrzeug, da er das aktuelle als gefährlich empfindet. Das Fahrzeug, das er im März 2022 für rund 60.920 Euro bestellt und im Dezember desselben Jahres erhalten hatte, habe vor allem bei Tunneln, großen Fahrzeugen und Fahrbahnwechseln wie von Geisterhand abgebremst.
Der Gutachter, ein Ingenieur für Fahrzeugtechnik, dokumentierte während seiner rund 700 Kilometer umfassenden Testfahrt auf den Autobahnen A3 und A9 zwischen München, Ingolstadt, Nürnberg und Würzburg mehrere Auffälligkeiten im Bremsverhalten des Tesla. Insgesamt habe es fünf kritische Situationen gegeben, bei denen das Fahrzeug unerwartet reagierte. In vier dieser Fälle konnte der Ingenieur durch manuelles Eingreifen die Gefahr abwenden, in einer fünften Situation sah er sich jedoch gezwungen, die Testfahrt abzubrechen. Insbesondere bei verengten Fahrbahnen auf Baustellen habe der Tesla aufgrund falscher Abstandseinschätzungen die Geschwindigkeit verringert.
Tesla, das bei ähnlichen Vorfällen stets auf Bedienfehler durch die Nutzer verwiesen hat, äußerte sich bisher nicht zu den Ergebnissen des Gutachtens. Der Anwalt des klagenden Tesla-Fahrers sieht in dem Gutachten eine bedeutsame Entwicklung, da erstmals ein unabhängiger Sachverständiger die Existenz von Phantombremsungen bestätigt habe. Kritisiert wird zudem das von Tesla verfolgte „Vision only“-System, das im Gegensatz zu anderen Herstellern auf Kameras setzt und auf zusätzliche Sensoren wie Radar und Ultraschall verzichtet. Dieses System könnte laut Kritikern ein Grund für die Sicherheitsrisiken sein.
