ANZEIGE

Südafrika plant unabhängigen Stromnetzbetreiber: Eskom-Restrukturierung nimmt Form an

Das Eskom-Restrukturierungsteam legt Grundsätze für einen vollständig unabhängigen staatlichen Übertragungsnetzbetreiber fest.

•• 3 Min
Südafrika plant unabhängigen Stromnetzbetreiber: Eskom-Restrukturierung nimmt Form an

Südafrika treibt die Restrukturierung seines staatlichen Energieversorgers Eskom voran. Das Eskom Restrukturierungs-Task-Team (ERTT) hat nun die Rahmenbedingungen veröffentlicht, die seine Beratungen zur Gründung eines unabhängigen staatlichen Übertragungsnetzbetreibers (Transmission System Operator, TSO) leiten sollen. Dieser soll die Übertragungsanlagen des Landes besitzen, kontrollieren und für den Betrieb des Strommarktes verantwortlich sein.

Präsident Cyril Ramaphosa hatte die Einsetzung des Teams während seiner Rede zur Lage der Nation im Februar angekündigt und dabei die Unterstützung der Regierung für einen vollständig unabhängigen TSO bekräftigt. Dieser Schritt widerspricht einem früheren Vorschlag von Eskom für die National Transmission Company South Africa (NTCSA), die 2024 gegründet wurde. Jener Plan sah vor, dass das Unternehmen eine Tochtergesellschaft von Eskom Holdings bleibt und die Netzanlagen behält, während der neue TSO lediglich als System- und Marktbetreiber fungieren sollte.

Das ERTT setzt sich aus Vertretern des Präsidialamtes, des nationalen Finanzministeriums, des Ministeriums für Elektrizität und Energie, von Eskom sowie der NTCSA zusammen. Den Vorsitz führt Duncan Pieterse, Generaldirektor des nationalen Finanzministeriums. Dem Team wurden ursprünglich drei Monate bis Ende Mai eingeräumt, um einen ersten Bericht für Ramaphosa fertigzustellen – die Frist wurde jedoch bis Ende Juni 2026 verlängert.

Die neun Leitprinzipien des ERTT

Das Präsidialamt hat die Grundsätze veröffentlicht, an denen sich das ERTT bei seiner Arbeit orientiert:

  • Aufrechterhaltung der Energiesicherheit
  • Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit des TSO von allen Marktteilnehmern
  • Sicherstellung, dass das Eigentum am Übertragungsnetz von Eskom getrennt wird
  • Sicherstellung, dass Eskom nach der Restrukturierung finanziell nicht schlechter gestellt ist als heute
  • Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des TSO und seiner Fähigkeit, Investitionsmittel aufzubringen
  • Vermeidung eines eingeschränkten Prüfungsurteils für Eskom, NTCSA oder den TSO
  • Sicherstellung, dass die Anforderungen der Kreditgeber erfüllt werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden
  • Minimierung der Auswirkungen auf den südafrikanischen Staatshaushalt
  • Vermeidung einer unangemessenen finanziellen Belastung der Stromverbraucher

Besonders im Fokus steht der Grundsatz, wonach Eskom nach der Restrukturierung finanziell nicht schlechter gestellt sein darf als heute. Eskom operiert derzeit mit Unterstützung eines Entschuldungspakets in Höhe von 230 Milliarden Rand. Verschiedene Ratingagenturen haben bereits auf potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Entflechtung hingewiesen.

Experte: „Schwierig, aber absolut machbar"

Peter Attard Montalto, Managing Director bei Krutham, ordnet die Bedeutung dieses Grundsatzes ein: „Dies ist der wichtigste Teil der Angelegenheit. Hier überschneidet sich die Treuepflicht mit den politischen Erfordernissen für Reformen, was auch für andere Staatsunternehmen gilt." Er verweist darauf, dass die Vorstände von Staatsunternehmen die Corporate-Governance-Regeln des Landes, wie sie im King Code dargelegt sind, einhalten müssen.

Attard Montalto präzisiert dabei, was „nicht schlechter gestellt" konkret bedeutet: „Es bedeutet nicht, dass man das gleiche Vermögensniveau wie bisher behält. Es bedeutet, dass man für Vermögenswerte unter Berücksichtigung von Risiken fair entschädigt wird – einschließlich Themen wie Stilllegungskosten und der Frage, ob das politische Umfeld eine faire Entschädigung unterstützt, etwa durch kostendeckende Tarife und die Lösung des Problems der kommunalen Schulden."

Der Experte zeigt sich dennoch optimistisch: „All dies ist für die Entflechtung von Eskom durchaus möglich – schwierig, aber absolut machbar – und wir sind zuversichtlich, dass das Team eine praktikable Lösung finden kann, die auch die Gläubiger schützt."

Zweiphasiger Umsetzungsplan bis 2029

Das Gesetz zur Änderung der Elektrizitätsregulierung (ERAA) sieht die Gründung des TSO bis spätestens 31. Dezember 2029 vor. In der Zwischenzeit werden die Aufgaben des TSO von der NTCSA wahrgenommen. Das Präsidialamt erklärte zudem, dass Maßnahmen ergriffen werden, um eine angemessene Unabhängigkeit der NTCSA in der Übergangsphase zu gewährleisten und eine diskriminierungsfreie Behandlung aller Netznutzer sicherzustellen.

Die Arbeit des ERTT gliedert sich in zwei Phasen: Die erste Phase, deren Abschluss für Ende Juni 2026 erwartet wird, konzentriert sich auf die Ausarbeitung eines Konzepts für die Gründung des TSO. Die zweite Phase, die innerhalb von weiteren drei Monaten abgeschlossen sein soll, umfasst die Erstellung eines detaillierten Umsetzungsplans mit konkreten Zeitplänen für die Restrukturierung. Der gesamte Prozess soll sich an internationalen Best Practices orientieren und vollständig mit dem ERAA im Einklang stehen.

Eskom RestrukturierungTso SüdafrikaÜbertragungsnetzbetreiberNTCSAStrommarktreform SüdafrikaEskom EntflechtungEraa Südafrika

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.