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Strengere Regeln für Powerbanks im Flugzeug

Airlines verbieten das Laden an Bord und verschärfen Sicherheitsvorschriften

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Strengere Regeln für Powerbanks im Flugzeug

Mehrere Airlines haben ihre Bestimmungen für den Transport und die Nutzung von Powerbanks an Bord verschärft. Hintergrund ist ein Vorfall am 29. Januar 2025, bei dem ein Flugzeug der südkoreanischen Gesellschaft Busan Air am Flughafen Gimhae evakuiert werden musste. In der Kabine des Airbus brach kurz vor dem Start ein Brand aus. Das südkoreanische Verkehrsministerium hält es für wahrscheinlich, dass eine Powerbank das Feuer verursacht hat, eine endgültige Bestätigung gibt es jedoch nicht.

Als Reaktion auf diesen Vorfall haben südkoreanische Airlines zum 1. März 2025 neue Vorschriften erlassen. Demnach dürfen Powerbanks an Bord nicht mehr zum Laden von Mobilgeräten verwendet oder über einen USB-Anschluss aufgeladen werden. Akkus mit einer Leistung von bis zu 100 Wattstunden dürfen weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden, allerdings nur in separaten Taschen oder Plastiktüten verpackt oder mit Isolierband gesichert. Passagiere sollen die Akkus zudem griffbereit aufbewahren und nicht in das Gepäckfach legen. Wer aus medizinischen Gründen größere oder zusätzliche Akkus benötigt, muss diese vorab anmelden.

Auch andere asiatische Fluggesellschaften haben auf die Vorfälle reagiert und vergleichbare Regelungen eingeführt. Bei Singapore Airlines sowie der Tochtergesellschaft Scoot treten die neuen Vorschriften zum 1. April 2025 in Kraft. Das Bordpersonal ist angewiesen, während des Fluges darauf zu achten, dass Powerbanks nicht genutzt werden. Weitere Airlines wie Thai Airways, Eva Air und China Airlines aus Taiwan haben ähnliche Maßnahmen angekündigt oder bereits umgesetzt. Auch Lufthansa verbietet das Aufladen von Powerbanks während des Fluges.

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO sowie der Branchenverband IATA schreiben vor, dass Lithium-Ionen-Akkus ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Eine Lagerung im Frachtraum ist nicht gestattet, da ein dort ausbrechendes Feuer erst später entdeckt werden würde als in der Kabine. Diese Regelung soll das Risiko von Bränden an Bord minimieren und die Sicherheit der Passagiere gewährleisten.

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