Streit um EU-Regeln für Dönerfleisch
Deutsche und türkische Lobby ringen um traditionelle Rezeptvorgaben und Marktinteressen

Der Internationale Dönerverband (UDOFED) hat vor zwei Jahren einen Antrag bei der Europäischen Union eingereicht, um die Herstellung von Dönerfleisch europaweit einheitlich zu regeln. Dieser Antrag hat nun zu einem Konflikt zwischen der deutschen und türkischen Dönerlobby geführt, da verschiedene Interessen aufeinanderprallen. Der Antrag zielt darauf ab, Döner in die Liste der "garantiert traditionellen Spezialitäten" der EU aufzunehmen, was strikte Vorschriften für die Zubereitung von Dönerfleisch zur Folge hätte.
Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dürften Dönerspieße in der EU nur noch nach festgelegten Regeln hergestellt werden. Beispielsweise müsste das Fleisch von mindestens sechzehn Monate alten Rindern oder sechs Monate alten Schafen stammen, wobei nur Keule und Rücken verwendet werden dürften. Alternativ wäre auch die Verwendung von Hähnchenfleisch zulässig. Zudem wären die zulässigen Zutaten für die Marinade, die Dicke der Fleischscheiben und die Marinierdauer genau festgelegt. Der Begriff Döner wird in dem Antrag als eine spezielle Art von Kebab beschrieben, bei dem Fleischscheiben auf einen Metallstab geschichtet und vor einer Hitzequelle gedreht gegart werden. Der Ursprung des Begriffs liegt im türkischen Wort für „sich drehen“.
In Deutschland stößt der Antrag auf erheblichen Widerstand. Kritiker aus der Politik, Gastronomie und Fleischindustrie warnen vor den Folgen für die hiesige Dönerproduktion. Sollte der Antrag angenommen werden, dürften in Deutschland verwendete Fleischsorten wie Kalbfleisch, Jungrindfleisch und Putenfleisch nicht mehr für die Dönerherstellung genutzt werden. Zu den prominentesten Gegnern gehört der deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, der sich gegen die Vorgaben aus Ankara ausspricht. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat Einspruch gegen den Antrag eingelegt und verweist auf mögliche negative Konsequenzen für gastronomische Betriebe und Konsumenten.
Obwohl die generelle Fortsetzung der Dönerproduktion in Deutschland auch nach einer möglichen Annahme des Antrags möglich wäre, würden sich Änderungen vor allem auf die Bezeichnungen und Rezepte auswirken. Der Antrag betrifft jedoch nicht die Zubereitung der Dönergerichte, sodass beispielsweise die Verwendung von Salat und Soßen unberührt bleibt. Derzeit werden in Europa etwa 400 Tonnen Döner pro Tag produziert, wobei die Branche rund 60.000 Beschäftigte zählt und in Deutschland einen Jahresumsatz von 2,4 Milliarden Euro erzielt.
Die EU-Kommission prüft momentan die Einsprüche gegen den Antrag und könnte Konsultationen zur Beilegung des Streits anordnen. Sollten diese keine Lösung bringen, wird sich ein Ausschuss aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten mit dem Fall befassen. Vertreter des Internationalen Dönerverbands betonen jedoch, dass es ihnen nicht darum gehe, den deutschen Markt zu schädigen, sondern die Tradition und Zubereitung des Dönerfleisches zu schützen. Eine Einigung könnte durch Gespräche erreicht werden, die bereits in den kommenden Wochen beginnen könnten.
