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Steuerliche Erleichterung für Banken

Neue Regelung erlaubt Abzüge von Bankenabgaben, während Altmittel anderweitig verwendet werden

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Steuerliche Erleichterung für Banken

In einer aktuellen Entscheidung gibt die Bundesregierung den deutschen Finanzinstituten eine Möglichkeit, ihre finanzielle Belastung zu verringern. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zeigt, dass die Banken künftig in der Lage sein werden, ihre Abgaben für den europäischen Bankenabwicklungsfonds steuerlich geltend zu machen. Dies bedeutet, dass die Banken die Abgaben von ihren Gewinnen abziehen und ihre Steuerlast damit reduzieren können. Dies ist eine bedeutende Änderung, da seit der Einführung der Bankenabgabe im Jahr 2011 ein Betriebsausgabenabzugsverbot bestand, das den Banken untersagte, die Abgaben von ihren Gewinnen abzuziehen.

Die Bundesregierung begründete damals die Notwendigkeit dieses Verbots mit der Absicht, die Banken dazu zu bewegen, risikoärmere Geschäftsmodelle zu verfolgen, anstatt ihre Steuerlast durch den Abzug der Abgaben zu verringern. Diese Begründung ist nun nicht mehr relevant, da sich die europäischen Rahmenbedingungen geändert haben und die Banken heute risikoärmer wirtschaften. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Lenkungswirkung, die durch das Abzugsverbot erzielt werden sollte, nicht mehr erforderlich ist.

Die Entscheidung, das Betriebsausgabenabzugsverbot aufzuheben, kommt einer langjährigen Forderung der Finanzbranche nach. In einigen anderen EU-Ländern wie Italien, Spanien, Österreich und den Niederlanden war es bereits möglich, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Großbritannien hingegen erlaubte dies nicht. Dies führte zu mehreren Klagen von Banken gegen die steuerliche Behandlung der nationalen Bankenabgabe in Deutschland. Der Bundesfinanzhof erklärte sie zwar 2020 für verfassungsgemäß, doch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Die Bankenbranche empfängt diese Regelung zwar positiv, doch sie kommt zu spät. Der EU-Bankenabwicklungsfonds (SRF) hat bereits seine Aufbauphase abgeschlossen und verfügt über 77,6 Milliarden Euro, die aus den Bankenabgaben stammen. Infolgedessen werden künftig nur noch wenige Abgaben anfallen, die steuerlich absetzbar sind.

Der Gesetzentwurf enthält jedoch auch eine schlechte Nachricht für die Banken. Die bereits eingezogenen 2,3 Milliarden Euro aus der nationalen Bankenabgabe werden nicht an die Institute zurückerstattet. Die Bundesregierung plant stattdessen, diese Mittel teilweise zur Deckung der Verluste des staatlichen Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zu verwenden, der Banken während der Finanzkrise unterstützte. Bis Ende 2022 hatte der FMS Verluste von 21,5 Milliarden Euro verzeichnet. Diese Entscheidung könnte jedoch auf rechtliche Probleme stoßen, da betroffene Banken dagegen klagen könnten.

Die nationalen Bankenabgaben wurden eingeführt, bevor der EU-Abwicklungsfonds ins Leben gerufen wurde, und die ungenutzten Mittel sollten als Sicherheit zurückgehalten werden. Da der EU-Fonds jedoch nun einsatzbereit ist, gibt es keinen Bedarf mehr für diese Maßnahme.

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Mittel nicht zurückzuerstatten, wurde von der Bürgerbewegung Finanzwende begrüßt. Sie sieht darin eine Möglichkeit, dass die Banken für die Schäden, die sie während der Finanzkrise verursacht haben, zumindest teilweise zur Verantwortung gezogen werden. Es gab auch Überlegungen, den Banken das Geld zurückzugeben, wenn sie sich verpflichten, es in Investitionen für den Klimaschutz zu stecken, doch diese Idee wurde letztendlich verworfen.

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