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Steigende Grundsteuereinnahmen in deutschen Gemeinden

Deutliche Unterschiede zwischen Bundesländern und neue Regeln seit 2025

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Steigende Grundsteuereinnahmen in deutschen Gemeinden

Die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer in Deutschland sind in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen. Zwischen 2013 und 2023 verzeichneten die Kommunen ein Plus von rund 25 Prozent, was laut Statistischem Bundesamt zu Einnahmen von mehr als 15 Milliarden Euro im Jahr 2023 führte. Im ersten Halbjahr 2024 beliefen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer auf 8,0 Milliarden Euro, ein Anstieg von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Der Großteil der Einnahmen entfiel dabei auf die Grundsteuer Typ B, die für bebaute oder unbebaute Grundstücke erhoben wird. Im ersten Halbjahr 2024 beliefen sich die Einnahmen aus dieser Kategorie auf 7,8 Milliarden Euro. Die Grundsteuer Typ A, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen betrifft, machte einen deutlich geringeren Anteil aus.

Innerhalb der Bundesländer gab es erhebliche Unterschiede beim Anstieg der Grundsteuereinnahmen. Hessen verzeichnete mit einem Plus von 56,5 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 den stärksten Zuwachs. Auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz stiegen die Einnahmen deutlich an, mit Zuwächsen von 44,9 Prozent auf 0,2 Milliarden Euro beziehungsweise 42,2 Prozent auf 0,7 Milliarden Euro. In Sachsen fiel der Anstieg mit 12,3 Prozent auf 0,54 Milliarden Euro hingegen am geringsten aus.

Trotz des Anstiegs der absoluten Einnahmen hat die Grundsteuer als Anteil an den gesamten Gemeindesteuern in den letzten zehn Jahren an Bedeutung verloren. 2013 machte sie noch 14,8 Prozent der Gemeindesteuern aus, 2023 waren es nur noch elf Prozent. Dennoch bleibt sie neben der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Besonders hoch war ihr Anteil 2023 in Bremen mit 15,4 Prozent sowie in Berlin und im Saarland. In Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg hatte die Grundsteuer mit 7,9 Prozent einen geringeren Stellenwert.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln und neu festgelegten Hebesätzen erhoben. Viele Eigentümer von Häusern und Grundstücken warten derzeit noch auf ihre neuen Grundsteuerbescheide, da einige Kommunen diese bereits verschickt haben, während andere noch damit beschäftigt sind.

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