Starbucks: Mangosaft ohne Mango
Zahlreiche Kunden werfen dem Unternehmen vor, sie mit irreführenden Produktbezeichnungen getäuscht zu haben

Die Kaffeehaus-Kette Starbucks sieht sich in den USA mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Zahlreiche Kunden werfen dem Unternehmen vor, sie mit irreführenden Produktbezeichnungen getäuscht zu haben. Im Kern der Anschuldigungen steht die Behauptung, dass bestimmte Fruchtgetränke von Starbucks, obwohl sie nach Früchten wie Mango oder Passionsfrucht benannt sind, diese Zutaten tatsächlich nicht enthalten.
Insbesondere haben sich Kunden darüber beklagt, dass das Getränk "Mango Dragonfruit Lemonade" keine echte Mango und die "Pineapple Passionfruit Lemonade" keine wirkliche Passionsfrucht enthält. Laut den Klägern, Joan Kominis aus Astoria, New York, und Jason McAllister aus Fairfield, Kalifornien, bestanden die Hauptzutaten dieser Getränke lediglich aus Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker. Sie argumentieren, dass solch irreführende Produktbezeichnungen sie dazu veranlasst haben, überhöhte Preise zu zahlen, was gegen die Verbraucherschutzgesetze ihrer jeweiligen Bundesstaaten verstoße.
Starbucks hat sich gegen diese Vorwürfe zur Wehr gesetzt, indem es argumentierte, dass die Produktnamen lediglich den Geschmack und nicht die tatsächlichen Zutaten der Getränke beschreiben würden. Laut dem Unternehmen sollen die Namen auf den Getränkekarten lediglich Geschmacksrichtungen und nicht konkrete Inhaltsstoffe bewerben. Starbucks fügte hinzu, dass normale Kunden durch die Bezeichnungen nicht in die Irre geführt würden, da die Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit zur Klärung von Fragen zur Verfügung stünden.
US-Bezirksrichter John Cronan in Manhattan hat jedoch eine andere Sichtweise. Er wies darauf hin, dass, während der Begriff "Vanille" oft Gegenstand von Klagen sei, es keine Hinweise darauf gebe, dass Begriffe wie "Mango" oder "Passionsfrucht" üblicherweise nur als Geschmacksbeschreibungen und nicht als konkrete Inhaltsstoffe verstanden würden. Er betonte auch, dass einige andere Produkte von Starbucks tatsächlich die in ihren Namen genannten Zutaten enthalten würden, wie zum Beispiel der "Ice Matcha Tea Latte", der echten Matcha enthält, und der "Honey Citrus Mint Tea", der Honig und Minze beinhaltet.
Die Forderung im laufenden Prozess beläuft sich auf einen Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar. Robert Abiri, der Anwalt, der die Klägergruppe vertritt, hat angegeben, dass er sich auf den bevorstehenden Prozess freue. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen er auf die Geschäftspraktiken von Starbucks und möglicherweise auch auf andere Unternehmen haben könnte.
