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Starbucks gewinnt: Aktionärsklage wegen Betrugs in USA und China abgewiesen

Ein US-Bundesrichter hat die Betrugsklage gegen Starbucks abgewiesen – Aktionäre warfen dem Konzern vor, rückläufige Umsätze verschwiegen zu haben.

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Starbucks gewinnt: Aktionärsklage wegen Betrugs in USA und China abgewiesen

Ein US-Bundesrichter hat eine Sammelklage gegen Starbucks Corp. abgewiesen, in der dem Kaffeeriesen vorgeworfen wurde, Aktionäre durch das Verschweigen rückläufiger Umsatzzahlen getäuscht zu haben. Betroffen waren die beiden größten Märkte des Unternehmens: die USA und China. Das Urteil fiel am Mittwoch im US-Bezirksgericht in Seattle.

Richter John Chun entschied, dass Starbucks eine plausible Erklärung für die Aussagen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Laxman Narasimhan geliefert habe. Narasimhan hatte sich im Januar 2024 auf einer Analystenkonferenz zu den Umsatztrends geäußert. Der Richter befand, dass Narasimhans Annahme, er habe die Trends des bereits abgeschlossenen Quartals erörtert, mindestens ebenso glaubwürdig sei wie die gegenteilige Behauptung der Kläger.

Die Klage war von Aktionären eingereicht worden, die von drei New Yorker Pensionsfonds angeführt wurden. Deren Anwälte reagierten am Donnerstag nicht auf Bitten um eine Stellungnahme. Bemerkenswert: Richter Chun hatte im November zunächst noch zugelassen, dass das Verfahren fortgesetzt wird – nun folgte die endgültige Abweisung.

Hintergrund: Kurssturz und schwache Quartalszahlen

Auslöser der rechtlichen Auseinandersetzung war ein massiver Kurseinbruch der Starbucks-Aktie am 1. Mai 2024. An diesem Tag verlor das Papier rund 16% seines Wertes, nachdem das Unternehmen seine Jahresumsatzprognose gesenkt hatte. Für deutsche Anleger, die in US-Konsumtitel investiert sind, verdeutlicht dieser Fall, wie stark Gewinnwarnungen großer Konzerne den Aktienkurs belasten können.

Die Quartalszahlen, die den Kursrutsch auslösten, waren tatsächlich alarmierend: Die flächenbereinigten Umsätze – eine im Einzelhandel zentrale Kennzahl, die das Wachstum bestehender Filialen misst – sanken im betreffenden Quartal um 4,4%. In den USA gingen die Umsätze um 3% zurück, in China sogar um 11%. Beide Märkte gelten als die wichtigsten Wachstumstreiber des Konzerns.

Die Aktionäre argumentierten, Narasimhan habe auf der Analystenkonferenz im Januar 2024 bewusst oder fahrlässig falsche Signale über die aktuelle Umsatzentwicklung gegeben. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und sah keine ausreichenden Belege für eine vorsätzliche Täuschung.

Neuer CEO setzt auf „Back to Starbucks"

Inzwischen hat Starbucks die Führung gewechselt. Brian Niccol übernahm den Chefposten von Laxman Narasimhan und präsentierte einen umfassenden Turnaround-Plan unter dem Motto „Back to Starbucks". Die Strategie zielt darauf ab, das Unternehmen wieder auf seine Kernstärken zu fokussieren.

Konkret sieht der Plan folgende Maßnahmen vor:

  • Vereinfachung der Speisekarten
  • Kürzere Wartezeiten für Kunden
  • Modernisierung der Filialen
  • Verbesserung der Technologie in den Geschäften
  • Schließung unrentabler Standorte

Ob Niccols Strategie die erhofften Ergebnisse liefert, bleibt abzuwarten. Das abgewiesene Gerichtsverfahren nimmt dem Konzern zumindest einen weiteren Belastungsfaktor. Für Starbucks-Aktionäre ist das Urteil ein positives Signal – die rechtliche Unsicherheit, die seit dem Kurssturz im Mai 2024 über dem Unternehmen schwebte, ist damit vorerst beseitigt.

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