Sparkassen müssen hohe Rückzahlungen leisten
Bafin empfiehlt Kunden, ihre Verträge umgehend zu überprüfen

Die Finanzaufsicht Bafin rechnet damit, dass die Sparkassen hohe Summen an ihre Kunden zurückzahlen müssen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zu Prämiensparverträgen getroffen hat. Bafin-Chef Mark Branson äußerte sich optimistisch, dass am Ende „viel Geld“ an die Kundinnen und Kunden zurückfließen werde. Diese Einschätzung basiert auf der frühen Positionierung der Bafin in diesem Thema. Derzeit haben jedoch viele Banken und Sparkassen die Zahlungen noch nicht geleistet, und einige Verträge sind bereits gekündigt, wodurch die Ansprüche der Kunden drohen zu verjähren.
Die Bafin hatte die Banken bereits im Sommer 2021 per Allgemeinverfügung zu weiteren Zinszahlungen aufgefordert. Trotz dieser Verfügung sieht Branson die Verjährung als ein häufiges Problem an, da diese Verfügung nicht die Verjährung stoppt. Er rät betroffenen Kunden, ihre Prämiensparverträge zeitnah zu überprüfen und ihre Bank oder Sparkasse direkt anzusprechen. Im Jahr 2021 gab es etwa 1,1 Millionen solcher Verträge, die überwiegend zwischen 1990 und 2005 abgeschlossen wurden. Die Verträge unterscheiden sich zwar, weisen jedoch oft ähnliche Merkmale auf.
Die juristischen Auseinandersetzungen um die richtige Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen ziehen sich bereits seit vielen Jahren hin. Der BGH hatte in der Vergangenheit entschieden, dass Banken Zinsen nicht willkürlich anpassen dürfen. Ein relevantes Urteil fiel im Herbst 2021, als das Gericht feststellte, dass die Art der Zinsanpassung bei bestimmten Verträgen unwirksam war, jedoch keinen konkreten Referenzzins vorgab. Erst im Juli 2024 legte der BGH einen Referenzzins fest, der sich an der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere orientiert. Diese Festlegung hat zu teils erheblichen Rückzahlungen an Verbraucher geführt, die sich der Musterklage angeschlossen hatten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht davon aus, dass die Sparkassen im Durchschnitt rund 1300 Euro pro Vertrag nachzahlen müssen, wobei in einigen Fällen auch Rückzahlungen von über 10.000 Euro möglich sind. Aktuell laufen weitere Musterklagen, an denen tausende Verbraucher beteiligt sind. Einige Sparkassen, wie die Kreissparkasse Köln, planen, betroffene Kunden erneut anzuschreiben und über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren, um eventuell notwendige Zinsnachberechnungen durchzuführen. Die Reaktionen der weiteren Banken und Sparkassen auf das BGH-Urteil sind noch abzuwarten.
