Schweizer Banker wegen Putin-Geldern verurteilt
Bedingte Geldstrafen und Berufungspläne nach Versäumnis bei Kontenüberprüfung

Vier Banker wurden von einem Schweizer Berufungsgericht wegen ihrer Rolle bei der Verwaltung von Geldern aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin verurteilt. Die betroffenen Mitarbeiter der sich in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank hatten versäumt zu überprüfen, ob die Gelder auf Konten des russischen Musikers Sergey Roldugin tatsächlich ihm gehörten. Das Gericht verhängte gegen die Banker bedingte Geldstrafen von bis zu 330.000 Franken. Ein Sprecher der Gazprombank-Schweiz erklärte, dass die Angeklagten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollen, bevor sie über mögliche weitere Schritte entscheiden. Sie erwägen, Berufung einzulegen, wobei die nächste Instanz das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht, wäre.
Im Jahr 2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, auf denen Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Laut Medienberichten ist der Cellist und Dirigent auch der Patenonkel einer der Töchter Putins. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Auf dieser Liste wird Roldugin als "Putins Brieftasche" bezeichnet. Zwei der drei Richter des Berufungsgerichts sprachen sich für einen Schuldspruch aus und kamen zu dem Schluss, dass die Angeklagten vorsätzlich versäumt hatten, zu prüfen, wer der tatsächliche wirtschaftliche Berechtigte der Konten war, die mit Dividenden eines russischen Medienunternehmens gefüllt worden waren.
Der Vorsitzende Richter erklärte, dass Roldugins Beteiligung an dem Medienunternehmen aufgrund der Dividendenzahlungen mehr als 100 Millionen Franken wert gewesen sein müsste. Bis 2016 sei Roldugin weitgehend unbekannt gewesen, und selbst in St. Petersburg könne man nicht so schnell so viel Geld verdienen. Daher wären Abklärungen oder Plausibilisierungen notwendig gewesen. Die Behauptung, dass die Beteiligung an der Medienfirma durch Löhne und Kredite finanziert worden sei, wurde vom Richter als nicht plausibel abgewiesen. Dies könnte auf eine Strohmann-Finanzierung hindeuten.
Der Fall dreht sich nicht um die Frage, wem die Gelder tatsächlich gehörten oder ob sie aus illegalen Quellen stammten, sondern darum, ob die notwendigen Überprüfungen durchgeführt wurden. Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts betont die Bedeutung dieser Sorgfaltspflichten und die Konsequenzen für Banker, die diese vernachlässigen.
