Schuldnerberater fordern rasche Umsetzung der EU-Kreditrichtlinie
Die wachsende Bedrohung durch Kleinkredite und die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Verbraucherschutzes

Die steigende Anzahl von Kleinkrediten, die sich für viele Verbraucher als Schuldenfalle entpuppen, alarmiert die Schuldnerberater in Deutschland. In Anbetracht dieser besorgniserregenden Entwicklung setzen sie sich vehement für eine rasche Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ein. Diese Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Bonität der Verbraucher in der EU künftig auch bei Krediten unter 200 Euro gründlich geprüft werden muss.
Ines Moers, die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, betonte die Dringlichkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und sagte: "Wir würden eine möglichst zeitnahe Umsetzung der EU-Richtlinie sehr begrüßen." Allerdings sieht es momentan nicht danach aus, dass diese Forderung schnell realisiert wird. Gemäß der überarbeiteten Verbraucherkreditrichtlinie ist Deutschland verpflichtet, die Richtlinie bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen, und ihre Anwendung ist ab dem 20. November 2026 möglich, jedoch optional. Jeder EU-Staat könnte das Gesetz auch früher in Kraft setzen, aber das Bundesjustizministerium plant, sich an den vorgegebenen Zeitplan der EU zu halten und erklärte: "Ziel ist es, die Richtlinie fristgemäß umzusetzen."
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie reagiert auf ein neues Phänomen, nämlich die zunehmende Nutzung der digitalen Bezahlvariante "Buy Now Pay Later - BNPL" (Jetzt kaufen, später zahlen) bei Käufen, die oft Kredite unter 200 Euro betreffen. Insbesondere junge Menschen finden diese Art der Zahlung beim Online-Shopping attraktiv. Bislang war für Kredite unter 200 Euro keine Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich. Die Schufa hat jedoch belegt, dass der Anteil der Ratenkredite unter 1000 Euro an den neu abgeschlossenen Krediten von knapp 20 Prozent auf rund 30 Prozent gestiegen ist. Diese Minikredite können schnell zur Schuldenfalle werden, warnt die Schufa.
Die steigende Anzahl von Beratungsanfragen im Zusammenhang mit BNPL zeigt, wie dringend Verbraucherschutzmaßnahmen benötigt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung unterstützt daher die EU-Verbraucherkreditrichtlinie und betont, dass ein effektiver Verbraucherschutz jetzt wichtiger denn je ist.
Die EU-Richtlinie enthält nicht nur Maßnahmen zum Schutz vor Ver- und Überschuldung der Verbraucher, sondern auch Bestimmungen zur Schuldnerberatung. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Verbrauchern mit finanziellen Problemen unabhängige Schuldnerberatungsdienste zu erschwinglichen Gebühren zur Verfügung stehen. Dies wird als ein bedeutender Schritt nach vorne betrachtet, da die Richtlinie Schuldnerberatungsdienste als "individuelle fachliche, rechtliche oder psychologische Unterstützung" definiert, die von unabhängigen professionellen Akteuren erbracht wird und nicht von Kreditgebern.
