ANZEIGE

Riesen-Skelette wie Skelly: Wie ein viraler Gag Halloween veränderte

Home Depot verkaufte sein 12-Fuß-Skelett erstmals 2020 für 299 Dollar – heute ist daraus ein boomendes Geschäft geworden.

•• 5 Min
Riesen-Skelette wie Skelly: Wie ein viraler Gag Halloween veränderte

Wer in diesen Wochen durch amerikanische Wohnviertel fährt, könnte den Eindruck gewinnen, dass überall riesige Skelette stehen. Der Eindruck täuscht nicht: Was vor nur sechs Jahren als viraler Gag begann, ist heute ein fester Bestandteil von Halloween – und ein wachsender Geschäftszweig. Große Baumärkte reagieren auf die Nachfrage mit einer ständig wachsenden Auswahl an turmhohen Monstern, die jeden Herbst in den Läden stehen.

Den Anfang machte Home Depot. „Im Jahr 2020 war der Debütstart von Skelly wirklich … der Ursprung dieser vollständig geformten Strukturen, die Menschen auf ihren Grundstücken aufstellen konnten", sagte Tyler Pelfrey, Manager für Markenkommunikation bei Home Depot. Darauf folgte ein Wettlauf im Einzelhandel um immer ausgefeiltere Kreaturen – von untoten Pferden bis hin zu zombifizierten Velociraptoren. Kunden schleppten 85 Pfund schwere Kartons mit überdimensionalen Knochen nach Hause, die möglicherweise nicht mehr in den Kofferraum ihres Autos passten.

Der Einzelhandel weitet sein Halloween-Geschäft deutlich aus

Nicht nur die Dekorationen werden größer. Da die Verbraucher mehr für Halloween ausgeben, räumen Händler dem Feiertag mehr Raum ein: Saisonale Displays kommen früher und nehmen größere Flächen in den Geschäften ein. Laut der National Retail Federation erwarten die Amerikaner in diesem Jahr einen Rekordumsatz von 13,5 Milliarden Dollar für Halloween – gegenüber 8,8 Milliarden Dollar im Jahr 2019. Die Ausgaben allein für Dekorationen stiegen in diesem Zeitraum von 2,6 Milliarden auf 4,3 Milliarden Dollar.

Home Depot führte sein 12-Fuß-Skelett im Jahr 2020 für 299 Dollar ein. Der Spitzname „Skelly" wurde schnell zum Verkaufsschlager; einige Exemplare wurden auf dem Wiederverkaufsmarkt damals für rund 1.000 Dollar gehandelt. Die Händler reagierten, indem sie mehr davon – und ähnliche Produkte – herstellten. Bis 2024 hatte Home Depot die Produktion von Skelly im Vergleich zum ersten Jahr vervierfacht und das Sortiment an riesigen Halloween-Dekorationen verfünffacht, wie Fast Company berichtete. Seit 2021 werde jedes Jahr mindestens ein neues Riesenprodukt eingeführt, sagt Pelfrey.

Andere große Baumärkte zogen nach. Sam's Club bietet nun überdimensionale Animatronik-Objekte in einer Höhe von 12 Fuß an, während Lowe's den 15-Fuß-Kopflosen Skelett-Wächter verkauft, der seinen abgetrennten Schädel emporhält und Scheinwerferstrahlen aus seinen leuchtenden Augen projiziert. Home Depot hat Skelly derweil mit neuen Funktionen aufgerüstet: Eine app-gesteuerte Version kann Kopf und Mund bewegen, ermöglicht es Besitzern, in Echtzeit durch das Skelett zu sprechen, und zeigt unter anderem Augen mit amerikanischem Flaggenmuster.

Überdimensionale Halloween-Animatronik hat sich mit einer fast darwinistischen Vielfalt verbreitet: bewegungsaktivierte 12-Fuß-Kürbis-Könige, dreiköpfige fleischfressende Pflanzen, die mit menschlichen Knochen besetzt sind, und ein fünf Fuß großer untoter Papagei, der Ja-oder-Nein-Fragen beantwortet, sind diesen Herbst alle im Angebot. Bei Sam's Club gehört der 11-Fuß-Towering Reaper zu den zehn meistverkauften Halloween-Artikeln dieses Jahres. Die Verkäufe liegen über den Erwartungen, an einigen Standorten gab es Ausverkäufe. Online-Besuche auf den Halloween-Dekorationslisten des Händlers stiegen im Juli laut Business Insider um 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Immer mehr Fläche und ein früherer Start prägen das Geschäft

Das Wachstum ist auch innerhalb der Geschäfte sichtbar. Im Jahr 2013 nahm die Halloween-Ware von Home Depot nur eine einzige Endcap-Einheit ein – eine Displayfläche am Ende eines Gangs. Bis 2026 können die Displays mehr als 800 Quadratfuß Bodenfläche einnehmen. Auch der Halloween-Einkauf beginnt früher: Fast die Hälfte der Käufer plante in diesem Jahr, die Einkäufe bereits im September oder früher zu beginnen, verglichen mit etwa einem Drittel vor einem Jahrzehnt, so die National Retail Federation. „Halloween hat sich von einem diskreten Ereignis zu einer verlängerten Konsumphase entwickelt", sagte Ross Steinman, Professor für Konsumentenpsychologie an der Widener University.

Die Pandemie verhalf dem Riesenskelett zum Durchbruch

Ein Grund für die Anziehungskraft der überdimensionalen Monster liegt auf der Hand: Sie sind wirklich groß. Größe war stets der Zweck. Das Team von Home Depot wollte etwas „größer als das Leben selbst", das überwältigend wirken sollte, als es 2019 mit der Entwicklung von Skelly begann, erinnerte sich Lance Allen, Senior Product Merchant des Unternehmens, in einer 2024 veröffentlichten Oral History von Vice. „Zu einer Zeit dachte man noch: ‚Ah, 10 Fuß wären riesig. Das wäre beeindruckend. Jeder würde 10 Fuß mögen!'", sagte Allen. „Und dann dachte man: Lasst uns einfach alles übertreiben, keine Grenzen! Lasst uns höher gehen, als jeder für möglich gehalten hätte." Das Ergebnis war das 12-Fuß-Skelly.

Als es 2020 debütierte, war seine Sichtbarkeit perfekt auf den Moment abgestimmt. Es war das erste Halloween während der Covid-19-Pandemie, als Menschen Distanz wahrten und viel mehr Zeit zu Hause verbrachten. „Da alle zu Hause waren, hat [Skelly] sehr dazu beigetragen, so populär zu sein, dass er so riesig ist und aus großer Entfernung gesehen werden kann", sagte Rachel Little, eine ehemalige Produktingenieurin bei Home Depot, die an der Entwicklung von Skelly beteiligt war, 2023 gegenüber dem Atlanta Journal-Constitution.

Die Popularität hält an, wobei Besitzer ihre Kreationen in den sozialen Medien teilen, oft in Inszenierungen, die Skelettfamilien oder ein riesiges Skelett zeigen, das einen Skelethund spazieren führt. Ursprünglich war das erste Skelly nur für die Halloween-Saison konzipiert. „Eines der Dinge, auf die wir uns nicht vorbereitet hatten, war, dass wir nicht wussten, dass die Leute diese das ganze Jahr über aufstellen würden", sagte Allen gegenüber Vice. Tatsächlich fanden Besitzer Gründe, Skelly auf dem Rasen zu behalten, kleideten ihn zu Weihnachten und zum Unabhängigkeitstag ein – so viele, dass Home Depot schließlich UV-Schutz hinzufügte und das Harz änderte, um besser der Sommerhitze standzuhalten. Der Trend zum Verkleiden hat sogar Marken angezogen: Arby's brachte in diesem Jahr einen 46,66 Dollar teuren „Meat Sweats"-Trainingsanzug heraus, der speziell für ein 12-Fuß-Skelett entworfen wurde. Einige Besitzer kaufen zudem artikulierte Ellbogen und andere Ersatzgelenke von unabhängigen Verkäufern, um ihren Skellies mehr Flexibilität für aufwendige Posen zu geben.

Der Vorgarten wird zur Bühne für die Nachbarschaft

Natürlich hängt man kein Hawaiihemd an ein 12-Fuß-Skelett und posiert es nur für sich selbst. Es soll gesehen werden. „Riesige Halloween-Displays richten sich nach außen in Richtung der Öffentlichkeit, und die Vorderfront des Rasens wird zur Bühne, der Hausbesitzer wird zum Produzenten, und Nachbarn und Passanten werden zum Publikum", sagt Timothy Malefyt, Marketingprofessor und Business-Anthropologe an der Fordham University. Und wenn man etwas so Auffälliges in den Vorgarten stellt, bringt das die Nachbarn ins Gespräch.

Da ein Großteil des Lebens online stattfindet, seien Möglichkeiten für gemeinsame reale Erfahrungen bedeutender geworden, sagt Malefyt – und Halloween-Dekorationen bieten eine solche Erfahrung, ohne viel formelle soziale Interaktion zu erfordern. „Großflächige Displays verwandeln ein Zuhause von einem privaten Raum in Teil einer gemeinsamen Nachbarschaftserfahrung", sagt Steinman. „In diesem Sinne kaufen die Verbraucher so sehr ein Erlebnis wie eine Dekoration." Für deutsche Beobachter des US-Einzelhandels zeigt der Trend, wie stark saisonale Nischenprodukte inzwischen ganze Sortiments- und Flächenstrategien prägen können.

HalloweenHome DepotSkellyRiesen-SkelettHalloween-DekorationEinzelhandel UsaNational Retail FederationAnimatronik

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  2. Trump: Entscheidung über Iran steht bevor – Deal oder Angriff
  3. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  4. Weil Gotshal & Manges: Wie die Wall-Street-Kanzlei in die Krise geriet
  5. Trump vor Entscheidung: Abkommen mit Iran oder militärisches Vorgehen

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.