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Razzia bei Hypovereinsbank wegen Steuerbetrugsverdacht

Ermittlungen zu 200 Millionen Euro und möglichen Sorgfaltspflichtverletzungen der Bank

2 Min
Razzia bei Hypovereinsbank wegen Steuerbetrugsverdacht

Berliner Ermittler der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) haben am Donnerstag eine Bank in München durchsucht. Nach Informationen handelt es sich um die Hypovereinsbank (HVB), die deutsche Tochtergesellschaft der italienischen Unicredit. Der Anlass der Razzia war ein Verdacht auf groß angelegten Mehrwertsteuerbetrug. Ein Geschäftsführer eines Unternehmens steht im Fokus der Ermittlungen. Ihm wird vorgeworfen, eine Firma gegründet zu haben, um eine fiktive Geschäftsidentität für illegale Transaktionen über die Bankkonten des Unternehmens zu schaffen.

Die Untersuchungen der EPPO ergaben, dass der Verdächtige zwischen 2016 und 2022 Überweisungen im Wert von über 200 Millionen Euro von 127 Unternehmen aus Italien und der Slowakei auf deutsche Konten erhalten haben soll. Diese Gelder sollen aus einem sogenannten Mehrwertsteuerkarussell stammen, einem komplexen Betrugssystem. Dabei nutzen Unternehmen die Steuerfreiheit grenzüberschreitender Geschäfte innerhalb der EU aus. Waren werden mehrwertsteuerfrei exportiert, im Bestimmungsland verkauft und die Mehrwertsteuer wird nicht abgeführt. Anschließend werden die Waren über mehrere Zwischenhändler zurück exportiert, wodurch der Betrug verschleiert wird. Experten schätzen, dass dieses System europaweit jährlich Schäden in Höhe von 50 Milliarden Euro verursacht.

Im aktuellen Fall sollen vom Konto des Verdächtigen zwischen 2017 und 2022 fast täglich hohe Bargeldbeträge abgehoben worden sein. Ermittler berichten von Auszahlungen in Höhe von insgesamt 188 Millionen Euro, wobei allein zwischen 2021 und 2022 mehr als 80 Millionen Euro in bar abgehoben worden sein sollen. Diese ungewöhnlich hohen Bargeldauszahlungen wurden laut EPPO von Bankmitarbeitern genehmigt, obwohl sie Verdachtsmeldungen hätten auslösen müssen.

Eine andere Bank hatte den Verdächtigen zuvor abgewiesen, da sie Verdacht auf Geldwäsche hegte und die Behörden informierte. Daraufhin wechselte er zur Hypovereinsbank, die ihn offenbar ohne weitere Prüfungen als Kunden akzeptierte. Dies wirft die Frage auf, ob die Bank ihre Sorgfaltspflichten gemäß Geldwäschegesetz verletzt hat. Banken sind seit 2021 verpflichtet, ab einer Bargeldabhebung von 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis zu verlangen. Die EU plant ab 2027 eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen einzuführen.

Die EPPO, eine unabhängige Institution der EU, ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig, die die finanziellen Interessen der Union betreffen. Der aktuelle Fall wird von der Berliner Behörde bearbeitet, die Teil der EPPO ist. Ziel ist es, mögliche Verstöße der Bank und deren Beitrag zu den mutmaßlichen illegalen Aktivitäten aufzudecken.

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