Neues Onlineportal vereinfacht Klagen von Fluggästen
Digitale Entschädigungsanträge möglich – sieben Amtsgerichte starten mit Pilotprojekt der Justiz

Das Bundesjustizministerium hat eine neue Onlineplattform eingerichtet, über die Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen oder Flugausfällen einfacher geltend machen können. Nutzerinnen und Nutzer des Portals haben die Möglichkeit, über einen Vorab-Check anhand von Standardfragen zu prüfen, ob ihnen grundsätzlich eine Entschädigung zusteht. Sollte sich dabei ein möglicher Anspruch ergeben, lässt sich direkt im Anschluss eine digitale Klage erstellen. Diese kann bei sieben ausgewählten Amtsgerichten in Deutschland, die sich in der Nähe großer Flughäfen befinden, auch vollständig online eingereicht werden. Zu den beteiligten Gerichten zählen Bremen, Düsseldorf, Königs Wusterhausen, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg und Nürtingen.
Um das neue System nutzen zu können, benötigen die Passagiere ein Bürgerkonto, das sogenannte „Mein Justizpostfach“. Dieses Konto lässt sich von allen einrichten, die über einen Online-Ausweis und eine Bund-ID verfügen. Die digitale Klageerhebung erfolgt somit vollständig über das Portal, ohne den Umweg über den postalischen Versand von Unterlagen.
Die Möglichkeit, Entschädigungsforderungen online geltend zu machen, ist grundsätzlich nicht neu. Schon seit längerer Zeit bieten verschiedene private Legal-Tech-Plattformen entsprechende Dienstleistungen an. Diese basieren darauf, dass Fluggäste ihre Ansprüche an die Plattform abtreten. Im Erfolgsfall erhalten sie eine Entschädigung, müssen jedoch eine Provision zahlen. Fällt die Klage dagegen negativ aus, entstehen für die Nutzerinnen und Nutzer in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Das neue staatliche Portal funktioniert nach einem anderen Prinzip: Fluggäste behalten ihren Anspruch vollständig und müssen im Erfolgsfall keine Provision abgeben. Im Gegenzug tragen sie jedoch das Prozesskostenrisiko. Dazu gehört die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses sowie im Falle eines verlorenen Verfahrens die Übernahme der eigenen und der gegnerischen Anwaltskosten.
Im vergangenen Jahr wurden an den Gerichten, die für die 20 größten deutschen Flughäfen zuständig sind, rund 131.000 Klagen von Fluggästen eingereicht. Damit lag die Zahl etwa 6.000 Fälle über der des Vorjahres. In den meisten Verfahren geht es um Entschädigungen wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge, zum Teil auch um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reiseverträgen. Das Justizministerium sieht das Portal als Pilotprojekt für den digitalen Kontakt zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Gerichten. Perspektivisch sollen weitere Online-Dienste für Zivilklagen folgen. Der geschäftsführende Bundesjustizminister Volker Wissing betonte, die Erfahrungen aus diesem Projekt seien ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Rechtsstaat.
