Nach 27 Jahren Ehe: Muss die Altersvorsorge geteilt werden?
Ein 59-jähriger Leser fragt, ob er seine Altersvorsorge hälftig teilen muss, weil seine Frau nach der Kindererziehung nie wieder arbeitete.

Ein 59 Jahre alter Mann, seit 27 Jahren verheiratet mit seiner 58-jährigen Frau, hat sich mit einer Frage an die US-Finanzplattform MarketWatch gewandt, die auch für deutsche Leser von Interesse ist: Muss er seine Altersvorsorge zu gleichen Teilen mit seiner Frau teilen, nachdem diese nach der Kindererziehung nie wieder erwerbstätig war?
Der Leser beschreibt seine Ehe und die berufliche Entwicklung beider Partner. Als sich das Paar kennenlernte, hatten beide gute Jobs – er in der Technologiebranche, sie im Marketing. In den ersten Jahren der Ehe verdienten sie nach seinen Angaben etwa gleich viel. Beide waren also zunächst finanziell auf Augenhöhe.
Mit der Geburt der Kinder änderte sich diese Konstellation grundlegend. Seine Frau reduzierte zunächst ihre Arbeitszeit und gab die Erwerbstätigkeit schließlich ganz auf. Der Leser betont, dass er diese Entscheidung ausdrücklich unterstützt habe. Das Paar war der Ansicht, dass die Erziehung der Kinder wichtig sei und das Familienleben für alle Beteiligten einfacher mache.
Rollenverteilung in der Ehe
Trotz der unterschiedlichen Erwerbsbiografien beschreibt der Mann die Aufgabenverteilung nicht als einseitig. Seine Frau habe den größten Teil der täglichen Elternarbeit übernommen. Er selbst sei ebenfalls sehr engagiert gewesen, habe aber durchgehend Vollzeit gearbeitet. Die beiden erwachsenen Kinder sind heute finanziell unabhängig.
Damit stehen sich zwei unterschiedliche Beiträge gegenüber: Auf der einen Seite das kontinuierliche Erwerbseinkommen und der Aufbau von Altersvorsorge, auf der anderen Seite die unbezahlte Familien- und Erziehungsarbeit. Genau diese Konstellation ist der Kern der Frage, ob eine hälftige Teilung der Altersvorsorge gerechtfertigt ist.
Kontext für deutsche Leser
In Deutschland regelt der sogenannte Versorgungsausgleich, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche der Partner grundsätzlich hälftig geteilt werden. Das Prinzip dahinter: Wer in der Ehe auf Erwerbsarbeit verzichtet, um Kinder zu erziehen, soll im Alter nicht schlechter gestellt sein. Die Ehe gilt rechtlich als Wirtschafts- und Solidargemeinschaft, in der beide Partner zum gemeinsamen Lebensunterhalt beitragen – der eine durch Einkommen, der andere durch Familienarbeit.
Für den Leser, der sich an MarketWatch wendet, ist die Ausgangslage jedoch nicht identisch mit dem deutschen Modell. Ob und in welchem Umfang eine Teilung erfolgt, hängt vom jeweiligen Rechtssystem, vom Güterstand und von individuellen Vereinbarungen ab. Der Fall zeigt vor allem, wie stark die Frage der Altersvorsorge an die Entscheidung gekoppelt ist, wer im Laufe einer Ehe erwerbstätig bleibt.
Was Betroffene beachten sollten
Aus der Schilderung lassen sich mehrere Punkte ableiten, die für ähnlich gelagerte Fälle relevant sind:
- Die Dauer der Erwerbsunterbrechung: 14 Jahre lang ging der Leser jeden Morgen zur Arbeit, während seine Frau sich dem widmen konnte, was sie interessierte.
- Die Beiträge beider Partner: Erwerbsarbeit und Familienarbeit sind unterschiedliche, aber gemeinsam erbrachte Leistungen.
- Die finanziellen Verhältnisse vor der Ehe: Anfangs verdienten beide etwa gleich viel.
Der Leser betont, dass er die Entscheidung seiner Frau, sich um die Kinder zu kümmern, unterstützt hat. Diese gemeinsame Entscheidung ist häufig der Ausgangspunkt für die spätere Frage, wie die daraus entstandenen Unterschiede bei der Altersvorsorge auszugleichen sind.
Eine abschließende Antwort darauf, ob die Altersvorsorge tatsächlich zu 50/50 geteilt werden muss, hängt von den konkreten Umständen und der anwendbaren Rechtsordnung ab. Der Fall macht deutlich, dass die Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit weit über die Ehe hinaus wirkt – bis in die finanzielle Absicherung im Alter.
