ANZEIGE

Musk prüft Megafusion: Was wäre SpaceX und Tesla zusammen wert?

SpaceX und Tesla haben laut Elon Musk unabhängige Ausschüsse für eine mögliche Fusion eingesetzt – ein Deal ist aber nicht garantiert.

•• 5 Min
Musk prüft Megafusion: Was wäre SpaceX und Tesla zusammen wert?

Elon Musk hat bestätigt, dass eine mögliche Fusion seiner beiden wichtigsten Unternehmen geprüft wird. SpaceX und Tesla haben demnach unabhängige Ausschüsse eingesetzt, um einen Zusammenschluss zu bewerten. Ob es tatsächlich zu einem Deal kommt, ist offen – Musk machte deutlich, dass ein solcher Schritt keineswegs garantiert ist. Für Anleger stellt sich damit eine grundlegende Bewertungsfrage: Wie viel wäre eine kombinierte Tesla- und SpaceX-Gruppe tatsächlich wert?

Anlass für die neue Diskussion ist das Geschäft mit künstlicher Intelligenz. Die jüngsten Ergebnisse von SpaceX gaben den Anlegern reichlich Stoff zum Nachdenken, heißt es – darunter eine starke Nachfrage nach den Rechenkapazitäten des Unternehmens für KI-Anwendungen. Offenbar reicht es für SpaceX nicht mehr aus, nur noch Raketen zu bauen. Diese Verschiebung hin zu KI-Infrastruktur und -Diensten rückt das Raumfahrtunternehmen näher an Tesla heran, das ebenfalls stark auf KI sowie auf die dafür nötigen Talente und Rechenressourcen setzt.

Die Nachricht von den Prüfungsausschüssen fiel nicht aus heiterem Himmel. Sie ist der bislang jüngste Schritt in einer monatelangen Entwicklung, in der Spekulationen über eine sogenannte Musk-Megafusion immer wieder neue Nahrung erhielten. Wie viel eine kombinierte Gruppe am Ende wert wäre, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht in einer einzigen Zahl fassen – wohl aber anhand der Einzelbewertungen und der bisherigen Berichterstattung einordnen.

Die Details

Im Zentrum der aktuellen Prüfung stehen zwei Unternehmen mit sehr unterschiedlichem Profil. Tesla ist ein börsennotierter Elektroautohersteller, SpaceX ein Raumfahrt- und Satellitenunternehmen, das sich nach früheren Berichten noch vor einem Börsengang befand und dessen Aktien daher nicht öffentlich gehandelt werden. Laut Elon Musk haben beide Seiten unabhängige Ausschüsse eingesetzt, die eine mögliche Fusion bewerten sollen. Ein Ergebnis, ein Zeitplan oder verbindliche Konditionen wurden nicht genannt.

Den Anstoß lieferte das KI-Geschäft. Aus den jüngsten SpaceX-Ergebnissen geht eine starke Nachfrage nach Rechenleistungen für künstliche Intelligenz hervor. Damit tritt neben das Raketen- und Satellitengeschäft ein zweiter, wachstumsstarker Bereich. Von früheren Berichten zitierte Beobachter sehen genau darin eine wachsende Gemeinsamkeit zwischen SpaceX und Tesla: Beide Unternehmen konzentrieren sich verstärkt auf KI sowie auf die Talente und Rechenressourcen, die für den Aufbau von KI-Infrastruktur und -Diensten nötig sind.

Der entscheidende Vorbehalt bleibt jedoch bestehen. Musk hat klargestellt, dass eine Fusion nicht sicher ist. Es handele sich um eine Prüfung, nicht um eine beschlossene Sache. Diese Unsicherheit ist ein zentraler Bestandteil der Geschichte: Die Ausschüsse können zu dem Ergebnis kommen, dass ein Zusammenschluss sinnvoll ist – sie müssen es aber nicht.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die Idee einer Fusion von SpaceX und Tesla ist nicht neu. Bereits am 30.01.2026 berichtete aktien.news, dass SpaceX laut einem Bericht von Bloomberg News eine Fusion mit Tesla erwägt. Die Tesla-Aktie reagierte nachbörslich mit einem Kurssprung von 3 Prozent. Alternativ prüfe SpaceX demnach auch einen Zusammenschluss mit Musks KI-Unternehmen xAI. Die Gespräche fanden den Angaben zufolge im Vorfeld eines für später im Jahr geplanten Börsengangs statt.

Nur wenige Tage später folgte ein wichtiger Meilenstein. Am 04.02.2026 berichtete aktien.news, dass SpaceX nach der Fusion mit xAI eine private Marktbewertung von 1,25 Billionen US-Dollar erreichte. Das lag nur noch 26 Prozent unter der Marktkapitalisierung von Tesla mit 1,58 Billionen Dollar. Zugleich verschob sich Musks Vermögen: Mit einer geschätzten Beteiligung von 43 Prozent an SpaceX gegenüber nur 13 Prozent an Tesla machte das Raumfahrtunternehmen mehr als die Hälfte seines Buchvermögens aus. Tesla war jahrelang die Hauptquelle seiner liquiden Mittel.

Am 08.04.2026 berichtete aktien.news, dass Musk Beobachter zuvor mit der schnellen Fusion von SpaceX und xAI überrascht hatte. Diese Entscheidung entfachte eine neue Debatte darüber, ob als nächster Schritt eine Zusammenführung von SpaceX und Tesla folgen könnte. Analysten, Investoren und enge Musk-Beobachter diskutierten intensiv über die Vorzüge eines solchen Zusammenschlusses. SpaceX befand sich damals noch vor einem Börsengang und war nicht öffentlich gehandelt – dennoch spekulierten einige Investoren bereits über eine Musk-Megafusion als logischen Folgeschritt.

Am 28.05.2026 meldete aktien.news unter Berufung auf den US-Finanzsender CNBC, dass Musk Berichten zufolge über eine Fusion seiner beiden größten Unternehmen nachdenkt. Ein solcher Zusammenschluss würde zwei der wertvollsten privaten und börsennotierten Unternehmen der Welt unter einem Dach vereinen. Trotz der auf den ersten Blick großen Unterschiede zwischen einem Elektroautohersteller und einem Raumfahrtunternehmen sahen die zitierten Quellen eine wachsende Gemeinsamkeit im Fokus auf KI und die dafür nötigen Rechenressourcen.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil Tesla zu den international stark beachteten Aktien zählt. Sollte eine Fusion tatsächlich kommen, würden Anleger künftig indirekt auch an SpaceX beteiligt sein – einem Unternehmen, dessen Aktien bislang nicht öffentlich gehandelt werden. Umgekehrt gilt: Solange nur geprüft wird, bleibt die Unsicherheit groß, und es gibt keinen belastbaren Zeitrahmen für eine Entscheidung.

Die Bewertungsfrage ist der eigentliche Kern der Debatte. Eine kombinierte Gruppe würde zwei sehr unterschiedlich bewertete Geschäfte zusammenführen. Die private Bewertung von SpaceX und die Marktkapitalisierung von Tesla lagen zuletzt nicht weit auseinander. Wie sich ein Zusammenschluss auf den künftigen Gesamtwert auswirken würde, hängt von Faktoren ab, die im Quelltext nicht beziffert werden. Anleger sollten daher keine konkrete Summe erwarten – die Frage nach dem Wert bleibt bis auf Weiteres offen.

Hinzu kommt ein zweiter Unsicherheitsfaktor: Eine Fusion ist nicht garantiert. Wer aus der bloßen Ankündigung der Prüfungsausschüsse bereits eine Fusion ableitet, geht über die Faktenlage hinaus. Ein Zusammenschluss zweier so großer Unternehmen wäre ein komplexer Vorgang, der von der Bewertung über die Struktur bis hin zu regulatorischen Fragen zahlreiche offene Punkte aufweist. Da SpaceX nicht börsennotiert ist, fehlt Anlegern zudem ein täglicher Marktpreis, an dem sich der Wert des Raumfahrtgeschäfts ablesen ließe.

Ausblick

Konkrete Termine für eine Entscheidung der Ausschüsse wurden nicht genannt. Aus früheren Berichten geht hervor, dass ein Börsengang von SpaceX für später im Jahr geplant war; dieser Kontext begleitete die Fusionsgespräche von Anfang an. Ob die nun eingesetzten Gremien zu einer Empfehlung kommen und ob daraus tatsächlich eine Fusion wird, bleibt offen. Bis dahin dürfte das KI-Geschäft von SpaceX der zentrale Treiber der Diskussion bleiben – und damit auch die Frage, wie viel eine gemeinsame Gruppe aus Raumfahrt, Elektromobilität und künstlicher Intelligenz wert wäre.

Kurz erklärt

  • Fusion: Der Zusammenschluss zweier Unternehmen zu einer einzigen Gesellschaft.
  • Rechenleistung: Die Fähigkeit von Computersystemen, Daten zu verarbeiten – zentral für KI-Anwendungen.
  • Marktkapitalisierung: Der Gesamtwert aller Aktien eines börsennotierten Unternehmens.
  • Börsengang: Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse.
  • Ausschuss: Ein eigens eingesetztes Gremium, das eine Frage unabhängig prüft und bewertet.
Spacex Tesla FusionElon MuskMegafusionSpacex BewertungTesla AktieKi RechenleistungBörsengang Spacex

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.