Mondelez erhält Millionenstrafe von EU-Kommission
Wettbewerbsverzerrung und Preismanipulation bei Schokolade, Keksen und Kaffee festgestellt

Der Lebensmittelkonzern Mondelez, bekannt für Marken wie Milka, Toblerone und Daim, wurde von der EU-Kommission mit einer Strafe von 337,5 Millionen Euro belegt. Der Grund hierfür ist die jahrelange Wettbewerbsverzerrung und künstliche Verteuerung ihrer Produkte. Die EU-Kommission teilte mit, dass Mondelez den Verkauf von Schokolade in Deutschland, wo die Preise niedriger sind als in anderen EU-Ländern, eingeschränkt hat, um höhere Preise in Ländern wie Österreich und Belgien zu erzwingen.
Die Untersuchung der EU-Kommission, die im Januar 2021 offiziell eröffnet wurde, ergab, dass Mondelez an 22 wettbewerbswidrigen Vereinbarungen beteiligt war. Diese Praxis führte zu erheblichen Preisunterschieden für Mondelez-Produkte in den verschiedenen EU-Staaten. So lagen die Preise für Schokolade, Kekse und Kaffeeprodukte je nach Land zwischen 10 und 40 Prozent höher, manchmal sogar darüber. Die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, dass diese Preisunterschiede auf die Einschränkungen des Handels mit diesen Produkten zurückzuführen seien.
Mondelez, dessen Europa-Zentrale in der Schweiz liegt, reagierte auf die Vorwürfe mit der Erklärung, dass die beanstandeten Praktiken Einzelfälle und auf Geschäfte mit Zwischenhändlern zurückzuführen seien. Das Unternehmen betonte, dass diese Fälle nur einen geringen Teil des europäischen Geschäfts ausmachten und dass man großen Wert auf die Einhaltung von Regularien lege. Zudem habe Mondelez seine internen Prozesse verschärft, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Laut der EU-Kommission gab es unter anderem eine Vereinbarung, die vorschrieb, dass Kunden von Mondelez für Exporte höhere Preise verlangen mussten als für Inlandsverkäufe. Diese Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen fanden zwischen 2012 und 2019 statt und betrafen alle EU-Märkte. Durch diese Praktiken konnte Mondelez weiterhin höhere Preise für seine Produkte verlangen, was letztlich den Verbrauchern in der EU schadete.
Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc unterstützte das Vorgehen der EU-Kommission. Monique Goyens, Generaldirektorin von Beuc, betonte, dass es unfair sei, wenn Verbraucher in einigen EU-Ländern aufgrund illegaler Unternehmenspraktiken mehr bezahlen müssen als in anderen Ländern. Beuc begrüßte daher die Maßnahmen der Kommission gegen Mondelez. Trotz der Schwere der Verstöße fiel die Strafe letztlich geringer aus, da Mondelez mit der Kommission kooperierte und seine Verantwortung anerkannte. Diese Zusammenarbeit führte zu einer Reduzierung der Geldbuße um 15 Prozent. Mondelez hatte bereits im Jahr 2023 Rücklagen für die erwartete Strafe gebildet und erklärte, dass keine weiteren Maßnahmen zur Finanzierung der Geldbuße erforderlich seien.
