Mehr Transparenz auf Wein- und Sektetiketten
Die neuen Regeln und die Herausforderungen für Winzer und Verbraucher

Ab heute werden sich die Etiketten auf Wein- und Sektflaschen in der Europäischen Union verändern. Verbraucher dürfen sich auf mehr Transparenz freuen, denn künftig müssen Informationen wie Zutaten, Kalorien, Fettgehalt, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz auf den Etiketten ersichtlich sein. Dies geht auf eine EU-Verordnung zurück, die eine bessere Kennzeichnung von Wein- und Sektprodukten vorschreibt. Doch nicht alle Flaschen werden sofort mit den neuen Etiketten ausgestattet sein, wie ursprünglich befürchtet.
Ein wichtiger Faktor bei der Umsetzung dieser neuen Etikettierungsregeln ist der Zeitpunkt der Herstellung. Gemäß der EU-Verordnung können Weinprodukte, die vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, ohne die neuen Kennzeichnungen verkauft werden. Dies bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob die Produkte bereits am 8. Dezember etikettiert sind oder im Regal stehen. Entscheidend ist, ob die Erzeugnisse vor diesem Datum hergestellt wurden.
Die Frage, ab wann ein Wein als "hergestellt" gilt, wirft jedoch einige Unsicherheiten auf. Wein gilt erst dann als hergestellt, wenn er nach der Gärung den erforderlichen Mindestalkoholgehalt erreicht und die erforderliche Säure aufweist. Dies wird voraussichtlich erst für den Jahrgang 2024 der Fall sein, mit Ausnahme des Eisweins. Bei Sekt, Perl- und Schaumwein gelten andere Regeln. Hier ist ein Schaumwein dann hergestellt, wenn er nach der zweiten Gärung den erforderlichen Druck erreicht hat. Dies gilt unabhängig vom Grundwein.
Glühwein hingegen unterliegt einer besonderen Regelung. Laut der EU-Verordnung wird er erst nach der Aromatisierung als hergestellt betrachtet. Dies bedeutet, dass die Deklaration allein am Jahrgang nicht festgemacht werden kann.
Trotz der positiven Reaktion auf die gesteigerte Transparenz durch die neuen Etikettierungsregeln äußerten Winzer und Branchenverbände Bedenken hinsichtlich des zusätzlichen bürokratischen Aufwands und offener Detailfragen. Eine willkommene digitale Lösung, die in Erwägung gezogen wird, ist die Verwendung von QR-Codes. Diese QR-Codes auf den Etiketten könnten Verbraucher zu Dokumenten oder Webseiten führen, auf denen sie die gewünschten Informationen finden können. Allerdings gibt es Uneinigkeit darüber, wie der QR-Code oder Link auf dem Etikett beschriftet sein sollte. Während das Bundesministerium ein einfaches "i" für Informationen für ausreichend hält, verlangt die Europäische Kommission nach einem klareren Hinweis wie "Zutaten" und "Nährwerte", was auch von den deutschen Kontrollbehörden unterstützt wird.
